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Johannes Hartlieb ist um
1400 im Württembergischen geboren. Er studierte in den dreissiger Jahren in
Padua Medizin und lernte dabei auch die astronomischen Prognostiken als Teil
seines Studiums kennen. 1439 promovierte er zum Doktor der freien Künste und
zum Doktor der Medizin. 1440 wurde er Leibarzt und später politischer und
geistiger Berater des Münchner Herzogs Albrecht III. 1444 heiratete er
Sibilla, die Tochter des Herzogs aus erster Ehe mit der als Hexe
hingerichteten Agnes Bernauer.
Für den Markgrafen Johann von Brandenburg, der vom Volk den Beinamen »der
Alchemist« erhielt, verfasste er um 1455 das »Puch aller verpoten Kunst,
Ungelaubens und der Zauberey«. 1433 hatte er schon ein »Mondwahrsagebuch«,
1438 eine »Namensmantik« (eine Zukunftsschau aus dem Vornamen) und 1448 die
erste deutsche Chiromantie abgefasst.
In seinem »Buch aller verbotenen Künste« bezieht sich Hartlieb auf viele zu
dieser Zeit in Abschriften vorliegenden geheimwissenschaftlichen
Zauberbücher wie das »Buch Raziel«, die »Vraniden« des Raimundus Lull, die »Clavicula«
und »Sigellae Salomonis« (Schlüssel und Siegel des Salomon), das »Liber
Spiritum« (Buch der Dämonen), die »Piccatrix« (Ziel des Weisen), die
»Hierarchie der Engel« von Pseudo-Dionysus Areopagita, das »De malificus«
des Arnoldus von Villanova und Leopold von Österreichs Schrift »De astrorum
scientia«. Hartlieb bezog sich aber auch auf die magischen Praktiken, die im
Volk verbreitet waren oder durch Zigeuner ausgeübt wurden.
Hartlieb behandelt, der Superstitionslehre des Thomas von Aquin folgend, die
sieben verbotenen Künste, die Nigromantie (Totenorakel), die Geomantie
(Erdorakel), die Hydromantie (Wasserorakel), die Aeromantie (Luftorakel),
die Pyromantie (Feuerorakel), die Chiromantie (Handorakel) und die
Spatulamantie (Knochenorakel). Dem standen die sieben freien Künste (artes
liberales) gegenüber: Grammatik, Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Geometrie,
Musik, Astronomie (inklusive Astrologie).
»Verpoten« (verboten) war die Wahrsagerei, weil die Kirche annahm, dass bei
einem Teil der Praktiken der Teufel explizit gerufen werde (wie zum Beispiel
bei Totenorakel, dem Erd-, Wasser-, Luft- und Feuerorakel) oder sich
ungerufen wie bei der Astrologie, dem Handlesen und dem Knochenorakel
einmische. Damit betrieb die Person, die solche Praktiken anwendete, für die
Kirche Teufelsdienst. |