Studienlehrgang über Träume und Traumdeutung
 
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Gottesurteil

Mit einem Gottesurteil oder Ordal gedachte man, meist bei Fragen von Schuld oder Unschuld, die Weisheit des Göttlichen mit einzubeziehen. Diese Art von Zwingzauber kannten alle Völker. Gottesurteile suchten einen Weg zur Wahrheit und Gerechtigkeit und beabsichtigten keine Strafe. Bis zum Verbot ihrer Anwendung im Jahr 1235 zählten sie in Mitteleuropa zu den Beweismitteln für Ordentliche Gerichte. Regional hielten sie sich bis ins ausgehende 18. Jahrhundert.
Ihre vielleicht älteste Form bestand im Zweikampf, mit dem manchmal auch ein drohender Waffengang zwischen Heeren vermieden werden sollte. Verbreiteter waren die Elementeproben. Bereits Kelten kannten das Kesselurteil, wobei aus einem grossen Kessel voller kochen dem Wasser ein Stein oder Ring herausgeholt oder ein Arm hineingelegt werden sollte. Auch die Wasserprobe blickt wohl auf eine lange keltisch-germanische Tradition. Noch nicht gänzlich überführte oder geständige Delinquenten wurden gefesselt und gebunden ins Wasser geworfen. Gingen sie nicht unter, hatte das Wasser sie als Schuldige abgestossen. Ertranken sie, mussten sie im Nachhinein für unschuldig erklärt werden. Manchen Orts galt aber das Gegenteil.
Bei der Feuerprobe musste der Verdächtige barfuss über glühende Kohlen gehen, durch das offene Feuer laufen, oft dabei mit einem »Wachshemd« bekleidet, eine Hand ins Feuer halten oder ein glühendes schweres Handeisen neun Schritte weit tragen. Wie bei der Kesselprobe wurden danach Arme, Hände oder Füsse gerichtlich bandagiert, versiegelt und nach drei Tagen vor behördlichen Zeugen nach Verletzungen überprüft. Hierbei sprach die Unbeschadetheit für die Unschuld.
Auf Island und in Skandinavien praktizierte man die Erdprobe. Dazu hoben sie ein längliches Rasenstück aus, das an beiden Enden aber noch mit der Erde verbunden sein musste. Darunter buddelte man die Erde aus und stützte den Rasen nach oben mit einem Stab oder Speer ab. Der Verdächtige musste nun darunter her schlüpfen, und im Falle einer Schuld sollte die Erdbrücke über ihm zusammenstürzen.
Zu den Gottesurteilen zählten auch Giftproben und so genannte Schlingorakel. In Kirchen verabreichte man Delinquenten ein Stück geweihtes oder mit Weihewörtern versehenes Stück Brot oder Käse. Waren sie schuldig, quoll es ihnen im Mund auf und blieb im Halse stecken.
Neben simplen Losverfahren, Nadel- und Waageproben - Hexen waren angeblich unempfindlich und federleicht - gab es noch das »Bahrgericht«. Um einen Mordfall aufzuklären, schleifte man Verdächtige zur Totenbahre des Ermordeten. Dort mussten sie ihre Hand oder Finger in die Wunden oder auf den Nabel legen. Brachen die Wunden in diesem Augenblick auf, hatte der Tote den Täter entlarvt. Dazu reichte es aber auch schon, wenn der Tote bei diesem Vorgang sichtbar ins Schwitzen geriet.

 

 

 

 

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