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Mit einem Gottesurteil
oder Ordal gedachte man, meist bei Fragen von Schuld oder Unschuld, die
Weisheit des Göttlichen mit einzubeziehen. Diese Art von Zwingzauber kannten
alle Völker. Gottesurteile suchten einen Weg zur Wahrheit und Gerechtigkeit
und beabsichtigten keine Strafe. Bis zum Verbot ihrer Anwendung im Jahr 1235
zählten sie in Mitteleuropa zu den Beweismitteln für Ordentliche Gerichte.
Regional hielten sie sich bis ins ausgehende 18. Jahrhundert.
Ihre vielleicht älteste Form bestand im Zweikampf, mit dem manchmal auch ein
drohender Waffengang zwischen Heeren vermieden werden sollte. Verbreiteter
waren die Elementeproben. Bereits Kelten kannten das Kesselurteil, wobei aus
einem grossen Kessel voller kochen dem Wasser ein Stein oder Ring
herausgeholt oder ein Arm hineingelegt werden sollte. Auch die Wasserprobe
blickt wohl auf eine lange keltisch-germanische Tradition. Noch nicht
gänzlich überführte oder geständige Delinquenten wurden gefesselt und
gebunden ins Wasser geworfen. Gingen sie nicht unter, hatte das Wasser sie
als Schuldige abgestossen. Ertranken sie, mussten sie im Nachhinein für
unschuldig erklärt werden. Manchen Orts galt aber das Gegenteil.
Bei der Feuerprobe musste der Verdächtige barfuss über glühende Kohlen
gehen, durch das offene Feuer laufen, oft dabei mit einem »Wachshemd«
bekleidet, eine Hand ins Feuer halten oder ein glühendes schweres Handeisen
neun Schritte weit tragen. Wie bei der Kesselprobe wurden danach Arme, Hände
oder Füsse gerichtlich bandagiert, versiegelt und nach drei Tagen vor
behördlichen Zeugen nach Verletzungen überprüft. Hierbei sprach die
Unbeschadetheit für die Unschuld.
Auf Island und in Skandinavien praktizierte man die Erdprobe. Dazu hoben sie
ein längliches Rasenstück aus, das an beiden Enden aber noch mit der Erde
verbunden sein musste. Darunter buddelte man die Erde aus und stützte den
Rasen nach oben mit einem Stab oder Speer ab. Der Verdächtige musste nun
darunter her schlüpfen, und im Falle einer Schuld sollte die Erdbrücke über
ihm zusammenstürzen.
Zu den Gottesurteilen zählten auch Giftproben und so genannte Schlingorakel.
In Kirchen verabreichte man Delinquenten ein Stück geweihtes oder mit
Weihewörtern versehenes Stück Brot oder Käse. Waren sie schuldig, quoll es
ihnen im Mund auf und blieb im Halse stecken.
Neben simplen Losverfahren, Nadel- und Waageproben - Hexen waren angeblich
unempfindlich und federleicht - gab es noch das »Bahrgericht«. Um einen
Mordfall aufzuklären, schleifte man Verdächtige zur Totenbahre des
Ermordeten. Dort mussten sie ihre Hand oder Finger in die Wunden oder auf
den Nabel legen. Brachen die Wunden in diesem Augenblick auf, hatte der Tote
den Täter entlarvt. Dazu reichte es aber auch schon, wenn der Tote bei
diesem Vorgang sichtbar ins Schwitzen geriet. |