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Hexenwesen, Satanismus, schwarze Magie
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TRITHEMIUS, JOHANNES, 1462-1516

Pseudonym nach seinem Heimatort Trittenheim; eigentlicher Name: Johannes von Heidenberg, Abt von Sponheim im Hunsrück und bekannter Magier, dem man nachsagte, er sei der „Hofmagier” Kaiser Maximilians I. gewesen.
Wegen seiner Totenbeschwörungen warf man ihm vor, er stehe mit dem Teufel im Bund. Für ihn war es aber nur ein Verfahren der Magia naturalis, der natürlichen Magie, um mit deren Hilfe und in Verbindung mit Naturphilosophie, Mathematik und verwandten Hilfswissenschaften eine Wirkung zu erzielen, die vom Volk als übernatürlich angesehen wurde. 1508 fertigte er im Auftrag des Markgrafen Johann von Brandenburg ein Gutachten über die Zauberei und Hexerei an.
Dieses Gutachten mit dem Titel Antipalus maleficiorum - Gegner der Hexereien - erschien 1555 in Buchform.
Für Trithemius steht die Realität des Schadenzaubers fest. Er will in seinem Buch zeigen, wie sich ein Christ dagegen schützen kann. Die Menschen, die den Schadenszauber praktizierten, werden in vier Klassen eingeteilt:

  1. Solche Menschen, die ohne ein Bündnis mit dem Teufel durch Gifte und natürliche Mittel anderen Menschen Schaden zufügten.

  2. Personen, die eine schädigende Wirkung durch geheimnisvolle Worte, Formeln her-vorbrächten.

  3. Magier, die kein Bündnis mit dem Teufel abgeschlossen hätten, aber ihn für einzelne Handlungen um Hilfe anriefen.

  4. Die Teufelsbündner, die sogar Sexualverkehr mit dem Teufel hätten, seien zu den schlimmsten Verbrechen, wie z. B. Pest, Missernten etc., fähig.

 

Trithemius vertritt die Auffassung, dass die letzte Gruppe, die eigentlichen Hexen, mit dem Tod bestraft werden sollten.
Als Schutzmittel empfiehlt er Amulette aus Kräutern, Hostien, Osterkerzen, Friedhofserde und 'Weihwasser herzustellen, sowie Exorzismen. Nach Trithemius sollte sich der Behexte nach Ablegung der Beichte in Wasser baden, dem die für die Herstellung des Amulettes benötigten Stoffe beigesetzt werden sollten. Seine beiden posthum erschienenen Bücher über Geheimschriften, Polygraphia 1518 und Steganographia 1606, die zahlreiche Dämonennamen und Beschwörungsformeln enthalten, werfen die Frage auf, ob Trithemius Hinweise für die Negromantie geben oder nur anhand dieser dämonischen Namen zeigen wollte, wie man am besten eine Mitteilung verschlüsselt.

 


 

 

 

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