eso-shopping Partnerprogramm
 
Web sphinx-suche.de
Moviestreaming, filmdownloads etc..  Bücher
Hexenwesen, Satanismus, schwarze Magie
Aa-Am   An-Az   Ba-Be   Bh-Bu   C   D   E   F   G   Ha-Hex   Hex-Hy   Ib-Ki   Kl-Lu   Ma
Me-My   Na-Pa   Pe-Qu   Ra-Sam   San-Sco   Sec-Sy   Ta-Te Th-Vu   WYZ
 

RITUALMORD

Bezeichnung für Menschentötung, besonders Kindesmord, bei einer rituellen Handlung okkulter Gruppen; häufig mit Kannibalismus verbunden. In der Vergangenheit wurde der Vorwurf des Ritualmord besonders gegen religiöse Minderheiten wie Urchristen, gnostische Sekten, Hexen und Freimaurer erhoben, um diese missliebigen Minderheiten zu diskreditieren. In der Gegenwart wird das Vorkommen von Ritualmord von Kennern des Satanismus und Kriminologen zwar nicht bestritten, aber die Anzahl der verübten Ritualmorde wird unterschiedlich angegeben. Von Fachleuten wird die Aufdeckung von Straftaten, die von „Okkulttätern” begangen werden, mit 0,5 Prozent angegeben. Knaut stellte für das Jahr 1979 folgende Berechnung an: In der Bundesrepublik würden 815 Morde und 12.755 Selbstmorde verübt, von denen 33,3 Prozent unaufgeklärt blieben. Dies würde bedeuten, dass pro Tag 46 Menschen eines unnatürlichen Todes stürben. Knaut vermutet, dass eine grosse Zahl dieser getöteten Menschen Opfer von Okkulttätern seien, die ihre Straftaten in einem „mysterogenen Wahn”, d. h. Besessenheit durch Satan oder Dämonen, verübt hätten.
Die Zahl der Opfer solcher Straftaten wird in den USA auf mehrere 10.000 Menschen geschätzt. Diese Zahlen bleiben aber Vermutungen, weil sie nicht eindeutig nachgewiesen werden können. Deshalb rieten Satanismusexperten wie Introvigne und Türk zur Zurückhaltung: Zwar könnten bei einem bestimmten Typ von Satanisten Menschenopfer vorkommen, aber sie seien sehr selten. Bekannte Ritualmorde in Deutschland ereigneten sich z. B. in Sondershausen 1993 und Witten 2001. Drei Gymnasiasten ermordeten in Sondershausen, Thüringen, ihren Mitschüler S. B., den sie in eine Hütte lockten, fesselten und erdrosselten. Durch die Beschäftigung mit satanistischem Gedankengut und Praktizierung von Ritualen mit Gleichgesinnten auf Friedhöfen bauten sie allmählich die Hemmschwelle vor einer Tötung ab. 1994 wurde Hendrik M., einer der treibenden Kräfte des Mordes, zu einer achtjährigen Jugendstrafe verurteilt. Nach seiner vorzeitigen Freilassung gründete er einen Musikversand und die deutsche Sektion der All-germanischen Heidnischen Front. Als er wegen Verunglimpfung Verstorbener verurteilt wurde, flüchtete er in die USA, wo er sich bei dem Chef der US-Neonazi-Organisation National Alliance aufhielt. Nach seiner Abschiebung aus den USA 2001 trat Hendrik M. seine Haftstrafe in Deutschland an.
Der Satansmord von Witten wurde 2001 von dem Pärchen Manuela B. - damals 22 - und Daniel R. - 25 - an ihrem Bekannten Frank H. - 33 - verübt. Beide sympathisierten schon im Alter von 13 bzw. 15 Jahren mit dem Gedankengut des Okkultismus und Satanismus. Neben Sado-Praktiken beim Sex und Selbstverstümmelungen tranken sie auch ihr eigenes Blut. Ihren Mord, den sie mit grosser Grausamkeit verübten, führten sie auf einen Befehl Satans zurück. In einer Wohnung, in der sich viele Totenkopf-Attrappen befanden, wurde ihr Opfer mit 66 Machetenhieben und Hammerschlägen getötet. Satan habe ihnen dann noch die Weisung erteilt, dem Opfer ein Messer ins Herz zu stossen. Als der Mann starb, sei das Licht in der dunklen Wohnung kurz aufgeleuchtet. Dies sei für sie ein Beweis gewesen, dass seine Seele nach „unten” zum Satan gefahren sei. Danach sprachen sie ein Satansgebet und flüchteten aus der Wohnung. Auf ihrer Flucht schmiedeten sie Pläne für ihren Selbstmord, die sie aber nicht ausführten, weil Satan ihnen dies nach eigenen Angaben verboten hätte.
Die Gerichtspsychiater kamen zu dem Ergebnis, dass beide einem Satanswahn in einer Art und Weise verfallen waren, dass sie sich als dessen Boten betrachteten und in seinem Namen zu schwersten Straftaten bereit waren, da sie alle anderen Menschen als „minderwertig” betrachteten. Daniel R. wurde zu 15 und seine Freundin Manuela B. zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik wurde angeordnet, wo zunächst ihre schwere Persönlichkeitsstörung therapiert werden soll. Für diese Behandlung seien nach Ansicht der Gutachter zehn Jahre erforderlich. Wenn sie geheilt sind, müssen sie ihre Haftstrafe antreten.


 

 

 

Hauptseite

Studienlehrgang über Träume und Traumdeutung

Beste Bücher online einkaufen

Beste Internetadressen   Multimedia   Kunst   Zukunftsdeutung & Astrologie   Esoterik & New Age   Traumdeutung

Magie & Märchen & Mystik   Grenzwissenschaften   Hexenwesen   Dunkles im Netz   Parapsychologie & Okkultismus etc.

         Religion & Spiritualität   Alte Kulturen   UFO`s & Phänomene   Meditation, Licht, Fortleben

Heilmethoden, -therapien, Wellness   Aus-, Weiterbildung & Organisationen

Esoterisch-spirituelle Lexika   Lexikon der Parapsychologie   Lexikon der Esoterik