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Bezeichnung für
Menschentötung, besonders Kindesmord, bei einer rituellen Handlung okkulter
Gruppen; häufig mit Kannibalismus verbunden. In der Vergangenheit wurde der
Vorwurf des Ritualmord besonders gegen religiöse Minderheiten wie
Urchristen, gnostische Sekten, Hexen und Freimaurer erhoben, um diese
missliebigen Minderheiten zu diskreditieren. In der Gegenwart wird das
Vorkommen von Ritualmord von Kennern des Satanismus und Kriminologen zwar
nicht bestritten, aber die Anzahl der verübten Ritualmorde wird
unterschiedlich angegeben. Von Fachleuten wird die Aufdeckung von
Straftaten, die von „Okkulttätern” begangen werden, mit 0,5 Prozent
angegeben. Knaut stellte für das Jahr 1979 folgende Berechnung an: In der
Bundesrepublik würden 815 Morde und 12.755 Selbstmorde verübt, von denen
33,3 Prozent unaufgeklärt blieben. Dies würde bedeuten, dass pro Tag 46
Menschen eines unnatürlichen Todes stürben. Knaut vermutet, dass eine grosse
Zahl dieser getöteten Menschen Opfer von Okkulttätern seien, die ihre
Straftaten in einem „mysterogenen Wahn”, d. h. Besessenheit durch Satan oder
Dämonen, verübt hätten.
Die Zahl der Opfer solcher Straftaten wird in den USA auf mehrere 10.000
Menschen geschätzt. Diese Zahlen bleiben aber Vermutungen, weil sie nicht
eindeutig nachgewiesen werden können. Deshalb rieten Satanismusexperten wie
Introvigne und Türk zur Zurückhaltung: Zwar könnten bei einem bestimmten Typ
von Satanisten Menschenopfer vorkommen, aber sie seien sehr selten. Bekannte
Ritualmorde in Deutschland ereigneten sich z. B. in Sondershausen 1993 und
Witten 2001. Drei Gymnasiasten ermordeten in Sondershausen, Thüringen, ihren
Mitschüler S. B., den sie in eine Hütte lockten, fesselten und erdrosselten.
Durch die Beschäftigung mit satanistischem Gedankengut und Praktizierung von
Ritualen mit Gleichgesinnten auf Friedhöfen bauten sie allmählich die
Hemmschwelle vor einer Tötung ab. 1994 wurde Hendrik M., einer der
treibenden Kräfte des Mordes, zu einer achtjährigen Jugendstrafe verurteilt.
Nach seiner vorzeitigen Freilassung gründete er einen Musikversand und die
deutsche Sektion der All-germanischen Heidnischen Front. Als er wegen
Verunglimpfung Verstorbener verurteilt wurde, flüchtete er in die USA, wo er
sich bei dem Chef der US-Neonazi-Organisation National Alliance aufhielt.
Nach seiner Abschiebung aus den USA 2001 trat Hendrik M. seine Haftstrafe in
Deutschland an.
Der Satansmord von Witten wurde 2001 von dem Pärchen Manuela B. - damals 22
- und Daniel R. - 25 - an ihrem Bekannten Frank H. - 33 - verübt. Beide
sympathisierten schon im Alter von 13 bzw. 15 Jahren mit dem Gedankengut des
Okkultismus und Satanismus. Neben Sado-Praktiken beim Sex und
Selbstverstümmelungen tranken sie auch ihr eigenes Blut. Ihren Mord, den sie
mit grosser Grausamkeit verübten, führten sie auf einen Befehl Satans
zurück. In einer Wohnung, in der sich viele Totenkopf-Attrappen befanden,
wurde ihr Opfer mit 66 Machetenhieben und Hammerschlägen getötet. Satan habe
ihnen dann noch die Weisung erteilt, dem Opfer ein Messer ins Herz zu
stossen. Als der Mann starb, sei das Licht in der dunklen Wohnung kurz
aufgeleuchtet. Dies sei für sie ein Beweis gewesen, dass seine Seele nach
„unten” zum Satan gefahren sei. Danach sprachen sie ein Satansgebet und
flüchteten aus der Wohnung. Auf ihrer Flucht schmiedeten sie Pläne für ihren
Selbstmord, die sie aber nicht ausführten, weil Satan ihnen dies nach
eigenen Angaben verboten hätte.
Die Gerichtspsychiater kamen zu dem Ergebnis, dass beide einem Satanswahn in
einer Art und Weise verfallen waren, dass sie sich als dessen Boten
betrachteten und in seinem Namen zu schwersten Straftaten bereit waren, da
sie alle anderen Menschen als „minderwertig” betrachteten. Daniel R. wurde
zu 15 und seine Freundin Manuela B. zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die
Unterbringung in eine psychiatrische Klinik wurde angeordnet, wo zunächst
ihre schwere Persönlichkeitsstörung therapiert werden soll. Für diese
Behandlung seien nach Ansicht der Gutachter zehn Jahre erforderlich. Wenn
sie geheilt sind, müssen sie ihre Haftstrafe antreten. |