| Hexenwesen, Satanismus, schwarze Magie |
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| Me-My Na-Pa Pe-Qu Ra-Sam San-Sco Sec-Sy Ta-Te Th-Vu WYZ |
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REMY, NICOLAS, 1530-1612 |
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Französischer Jurist,
Vertrauter Karls III. von Lothringen, Generalstaatsanwalt von Lothringen und
führender Dämonologe, der unter dem Autorennamen „Remigius” ein
umfangreiches Kompendium des Hexenwesens mit dem Titel Daemonolatria 1595
verfasste. Dieses Werk muss als Zusammenfassung der persönlichen Erfahrungen
des Autors bei den Hexenprozessen, an denen er von 1576 bis 1591 mitgewirkt
hatte, gelesen werden. Er brüstet sich darin, dass er innerhalb dieser 15
Jahre über 800 Hexen zum Tode verurteilt habe und hinrichten liess. In
seinem dreiteiligen Werk, das die Themen Satanismus, Wirken der Hexen und
die praktischen Schlussfolgerungen aus der Tätigkeit des Satans und der
Hexen behandelt, weicht Remy in einigen Punkten vom Hexenhammer ab. Er
vertritt nämlich das Ansicht, dass Kinder durchaus in der Lage seien,
Schadenszauber auszuüben. Sie dürften deshalb nicht als unschuldige Wesen
angesehen werden, die von den Hexen nur als Werkzeuge missbraucht würden.
Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Remy auch Prozesse gegen Kinder
führte und sie zum Tode verurteilte. Sie wurden wie Erwachsene gefoltert und
dann verbrannt. |
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