| Hexenwesen, Satanismus, schwarze Magie |
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| Me-My Na-Pa Pe-Qu Ra-Sam San-Sco Sec-Sy Ta-Te Th-Vu WYZ |
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PROCESSUS SATHANAE, lat.: Prozess gegen Satan |
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Bezeichnung für juristische Lehrbücher, in denen die Theologie mit der Rechtswissenschaft verbunden wurde. Die älteste Form des Processus Sathanae enthält einen lateinischen Text, der in den Schriften des Juristen Bartholus überliefert ist. Eine dtsch. Übersetzung fügte Tengler in seiner Rechtssammlung Laienspiegel 1509 unter dem Titel Ein kurz gedichteter Prozess verdeutscht ein. Thema dieses förmlichen Prozessverfahrens ist die theologische Frage, ob die Menschheit aus der Gewalt des Satans erlöst werden könne. Satan, der in dem von Christus als Vorsitzendem geleiteten Verfahren als Kläger gegen die Menschheit auftritt, beantragt, dass ihm die Menschheit, die er nach der Erlösung verloren habe, wieder zugesprochen werde. Anwalt des Menschengeschlechtes ist Maria. Sie wendet gegen die Klage Satans ein, dass durch den Sündenfall der Menschheit dem Satan kein Rechtsanspruch auf diese entstanden sei, weil er diesen Sündenfall selbst verursacht habe. Der Satan habe das Menschengeschlecht nur durch List erschlichen, indem er die ersten Menschen im Paradies zum Abfall von Gott verleitete. |
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