| Hexenwesen, Satanismus, schwarze Magie |
| Aa-Am An-Az Ba-Be Bh-Bu C D E F G Ha-Hex Hex-Hy Ib-Ki Kl-Lu Ma |
| Me-My Na-Pa Pe-Qu Ra-Sam San-Sco Sec-Sy Ta-Te Th-Vu WYZ |
|
LERCHEIMER, AUGUSTIN, Pseudonym Hermann Wittekind; 1522-1603 |
|
Mathematikprof., Philosoph in Heidelberg und Gegner der Hexenverfolgung. In seiner Schrift Bedenken von der Zauberei 1585 hält er an dem überlieferten Hexenglauben fest, der von ihm in zahllosen Gespenster-, Zauber- und Hexengeschichten geschildert wird. Durch dieses Mittel erreichte Lercheimer, dass sein Buch auch ein breites Publikum ansprach. Im Schlusskapitel fällt er ein vernichtendes Urteil über die Praxis der Hexenprozesse. Ursache für deren Überhandnehmen sei die mangelhafte Unterweisung der Menschen im christl. Glauben. Zudem litten Hexenprozesse unter dem Manko, dass es zu viele Sondergesetze in den einzelnen Territorien gäbe. Diese Prozesse dürften nur auf der Grundlage der Carolina geführt werden. Der kirchlichen Gerichtsbarkeit müsste das Delikt der Hexerei entzogen werden, weil sie ihre Urteile auf der Grundlage des Hexenhammers spräche. Die Anwendung der Folter führe häufig zu Fehlurteilen. Grundsätzlich dürften fehlende Beweise nicht zuungunsten des Angeklagten ausgelegt werden. Eine Verurteilung könne nur erfolgen, wenn dem Angeklagten nachgewiesen werde, dass er durch sein Verhalten einen Schaden verursacht habe. Der blosse Wille oder der Gedanke, einem anderen Schaden zuzufügen, reiche nicht aus. |
Studienlehrgang über Träume und Traumdeutung
Beste Internetadressen Multimedia Kunst Zukunftsdeutung & Astrologie Esoterik & New Age Traumdeutung
Magie & Märchen & Mystik Grenzwissenschaften Hexenwesen Dunkles im Netz Parapsychologie & Okkultismus etc.
Religion & Spiritualität Alte Kulturen UFO`s & Phänomene Meditation, Licht, Fortleben
Heilmethoden, -therapien, Wellness Aus-, Weiterbildung & Organisationen
Esoterisch-spirituelle Lexika Lexikon der Parapsychologie Lexikon der Esoterik