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Hexenwesen, Satanismus, schwarze Magie
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LAYMANN, PAUL, 1574-1635

Jesuit, Prof. des kanonischen Rechts in München, Ingolstadt und Dillingen, der zu den bedeutendsten Moraltheologen seiner Zeit zählte. In seinem Hauptwerk Theologia moralis 1625 wendet er sich gegen die Ansicht Delrios, dass bei den Hexenprozessen nach dem Ausnahmerecht verfahren werden müsse und schon eine Anzeige zur Verurteilung ausreiche.
Der Hexenrichter müsse zwei Grundsätze beachten: Einmal die bibl. Weisung „Du sollst nicht dulden, dass Zauberer leben” und zum anderen das Gesetz „Du sollst einen Unschuldigen nicht töten”.
Obgleich unbestritten ist, dass Zauberer Gott und den Menschen schweres Unrecht zufügten, könne auch einem zu Unrecht angeklagten Menschen durch die Folter und das Gefängnis ein grosser Schaden zugefügt werden. In der 1629 erschienenen Schrift Processus juridicus contra sagas et veneficos - Über das Gerichtsverfahren gegen Zauberer und Giftmischer - beschäftigt er sich besonders mit der Folter. Laymann warnt vor der Anwendung der Tortur und fordert im Zweifelsfall eine mildere Bestrafung. Ein Unschuldiger müsse auch an die Leiden der christlichen Märtyrer erinnern.


 

 

 

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