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Bezeichnung für ein
weltliches und geistliches Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen
Amtsträger, besonders gegen hochrangige kirchliche Amtspersonen wie
Erzbischöfe, Bischöfe und Abte, denen Amtsmissbrauch und Verstoss gegen
Glaubensregeln vorgeworfen wurde. Später entwickelte sich hieraus als
Sonderform die Ketzerinquisition, die von päpstlichen Beauftragten
durchgeführt wurde, um eine stetige Aufspürung und Verfolgung der Ketzer
gewährleisten zu können.
Entstehung und Geschichte: Inquisitoren waren ursprünglich. Beauftragte, die
die Könige in die Provinzen schickten, um das Verfahren und Betragen der
Beamten oder auch gewisse Vorfälle zu untersuchen und nötigenfalls zu
bestrafen; in Frankreich wählte man hierzu nicht bloss weltliche Personen,
sondern auch geistliche. Diese Bezeichnung war längst bekannt und üblich,
als die Kirche ihn auf diejenigen Beauftragten der Päpste übertrug, die zum
Richten und Bestrafen der Glaubensabtrünnigen bevollmächtigt wurden.
Sachlich ist die I. ein Mittel der alten Kirchenzucht, nach der die
Landesbischöfe schon früh die Pflicht hatten, Irrlehren zu bekämpfen und die
Kontrollen der Kirchen ihres Bistums auch zur Ausspähung etwa auftauchender
Ketzereien zu nutzen. Die höchste kirchliche Strafe gegen entdeckte Ketzer
war die Exkommunikation, mit der als bürgerliche Strafe die Verbannung und
der Tod verbunden sein konnten. Angesehene Kirchenlehrer, wie Chrysostomus
und Augustin, wandten sich gegen die Todesstrafe an den Ketzern, während sie
Hieronymus und Papst Leo der Grosse befürworteten. Aber diese Todesurteile
liess die Kirche von der weltlichen Macht vollziehen. Da die Bischöfe die
Aufrechterhaltung der Glaubensreinheit nicht gewährleisten konnten, wurden
im 6. Jahrhundert „Sendgerichte” angeordnet, deren Aufgabe darin bestand,
glaubensabtrünnige Personen aufzuspüren und zu verurteilen. Seit dem 9.
Jahrhundert bildeten sich diese Sondergerichte, die in bischöfliche
Archidiakonats und erzpriesterliche Sendegerichte ein-geteilt wurden, immer
mehr aus. Als die Kirche durch die Sekten der Katharer und Waldenser
beunruhigt wurde, veränderte Innozenz III. das bisherige kirchliche
Disziplinarverfahren gegen hochrangige Amtspersonen, denen Verstösse bei
ihrer Amtsführung und Abweichung von der Glaubenslehre vorgeworfen wurden.
Das Verfahren wurde nicht mehr durch die Klageschrift eines Klägers unter
Vorlage von Beweisen ein-geleitet, sondern ein solches Verfahren konnte von
Amts wegen eröffnet und der Sachverhalt durch Zeugenbefragung ermittelt
werden. Ein Angeklagter konnte sich nicht mehr durch einen Reinigungseid von
der Anklage befreien. Aber ihm standen weitreichende
Verteidigungsmöglichkeiten zu, weil ihm die Anklagepunkte und die Namen der
Zeugen genannt werden mussten. Papst Innozenz III. traf auch die Anordnung,
dass das Aufspüren und die Bestrafung der Ketzer eine bleibende Einrichtung
sein sollten. Das IV. Laterankonzil 1215 verpflichtete jeden Erzbischof oder
Bischof, wenn Hinweise auftauchten, dass sich Ketzer in seinem Bistum
befänden, entweder selbst oder durch Stellvertreter eine Untersuchung
durchzuführen und sich von geeigneten Personen die Namen der Ketzer nennen
zu lassen. Diese Anzeige musste durch Eid bekräftigt werden. Die Aufsicht
über die Bischöfe führten aber bei diesen Ermittlungen die päpstlichen
Beauftragten. Genauere Bestimmungen über die Art des Ketzeraufspürens wurden
auf dem Konzil von Toulouse 1229 erlassen. Als aber die Bischöfe bei der
Verfolgung der Ketzer wenig erfolgreich waren, ernannte Gregor IX. 1232 in
Deutschland, Arag6n und Osterreich, 1233 in der Lombardei und in Frankreich
die Dominikaner zu ständigen päpstlichen Inquisitoren, deren Tätigkeit durch
neue gesetzliche Bestimmungen unterstützt wurde. Die von Friedrich II.
eingeführte Todesstrafe gegen Ketzer wurde in das Kirchenrecht übernommen
und sanktioniert. Den Ketzerprozess sah man wegen der Vergehen als ein
Ausnahmeverfahren an, bei dem auch besondere Mittel angewandt werden
durften. Das Verfahren konnte von dazu ernannten Inquisitoren eingeleitet
werden. Eine einfache Anzeige reichte zur Verfahrenseröffnung aus; keinem
Angeklagten durfte der Name des Belastungszeugen genannt werden.
Mitschuldige und Verbrecher wurden als Zeugen zugelassen. Die weltlichen
Behörden wurden angewiesen, bei Verhafteten nicht bloss zur Beschaffung von
Geständnissen, sondern auch zum Verrat von vermeintlichen Komplizen die
Folter anzuwenden. Damit die Aussagen des Gefolterten geheim blieben, nahmen
später die geistlichen Inquisitoren die Anwendung der Tortur selbst in die
Hand. Der Begriff der Ketzerei wurde so weit gefasst, dass ausser
abweichenden Glaubensvorstellungen auch Zinswucher, Wahrsagerei,
Beschimpfung des Kreuzes, Verachtung des Klerus, Kontakte zu Hexen,
Aussätzigen und Juden sowie die Verehrung von Dämonen und dem Teufel zum
Prozess führen konnten.
Strafen: Sie lauteten auf Verlust der Ehre, der bürgerlichen und kirchlichen
Rechte, harte Gefangenschaft im Kerker oder auf der Galeere bzw. Tod durch
Hinrichtung, durch Einmauern oder durch Feuer. Bald galt der Tag einer
Ketzerhinrichtung als Feiertag. Die Möglichkeit einer Revision gab es nicht.
Papst Innozenz IV wies 1252 ein Drittel des eingezogenen Vermögens der
Inquisition zu und befahl, ein zweites Drittel für künftige
Inquisitionszwecke zu deponieren. Später erhielt die Inquisition das ganze
Vermögen der Angeklagten.
Die Entwicklung in den einzelnen europäischen Ländern: In Deutschland
verbreitete sich die Inquisition bald nach dem Konzil von Toulouse durch den
päpstlichen Inquisitor Konrad von Marburg. Die Ermordung dieses
Ketzerrichters und die Umstände seines Todes zeigen, dass die Inquisition in
Deutschland bei den Bischöfen und dem Adel auf Ablehnung stiess. Fast 250
Jahre lang fanden in Deutschland nur vereinzelt Ketzerprozesse statt.
Nachdem die Ketzerei der Katharer und Waldenser gewaltsam unterdrückt worden
war, entdeckten die Inquisitoren in den Hexen einen neuen Feind, die
ebenfalls wie die Ketzer im Bund mit dem Bösen stehen und Schaden stiften
sollten. Schon Papst Alexander IV gestand den Inquisitoren zu, dass sie sich
mit der Hexerei befassen durften, wenn sie mit Ketzerei verbunden war. Ihre
Vorstellungen von den Ketzern übertrugen sie auf die Hexen. Den nächtlichen
Ketzerversammlungen entsprach der Hexensabbat. Nachdem der Unterschied
zwischen den Hexen und den Ketzern verwischt war, wurde diese „organisierte
Armee Satans” mit den Methoden der Inquisition verfolgt. In Nordeuropa, in
England, Dänemark und Skandinavien zeigt sich die Inquisition nur als eine
vorübergehende Erscheinung. Um so wirksamer trat sie in Spanien auf, wohin
sie im 13. Jahrhundert aus Frankreich gelangte. Hier wurde sie besonders
gegen zum Christentum konvertierte Araber und Juden praktiziert und konnte
sich besonders entwickeln, weil Papst Sixtus IV 1478 dem Königs-paar das
Recht zusprach, Inquisitoren ein- oder abzusetzen und die Güter der
Verurteilten einzuziehen. Dadurch wurde die Inquisition zu einem königlichen
Gericht. Sie erreichte ihren Höhepunkt unter dem Prior der Dominikaner zu
Segovia, Thomas de Torquemada, der vom Papst zum Generalinquisitor von
Spanien ernannt worden war. Das Anzeigen von angeblichen Ketzern gewährte
bürgerliche Vorteile. Auf Torquemadas Rat hin mussten 1492 alle Juden, die
nicht Christen werden wollten, auswandern. 1501 traf die Araber das gleiche
Schicksal. Torquemada hatte von 1483 bis 1498, als er sein Amt niederlegte,
8.800 Menschen lebendig, 6.500 in effigie verbrennen und 90.000 zu
verschiedenen Strafen verurteilen lassen. Sein Nachfolger Doza schickte
1.664 Menschen auf den Scheiterhaufen, und der dritte Generalinquisitor,
Franz Jimenes de Cisneros, liess von 1507 bis 1517 sogar 2.536 Menschen
hinrichten; 1.368 wurden in effigie verbrannt und 47.263 mit anderen Strafen
belegt.
Jedes Inquisitionstribunal setzte sich aus drei Inquisitoren, ausserdem
Assessoren, Sekretären, Einnehmern, Kerkermeistern und anderen Beamten
zusammen. Für jedes Mitglied war Verschwiegenheit die strengste Pflicht. Das
Haus der Inquisition hiess Casa santa. Der Prozess begann mit einer
dreimaligen Vorladung des Angeklagten. Falls er erschien, wurde er nach
einer sorgfältigen Untersuchung in ein dunkles Gefängnis gesperrt, sein Haar
vom Haupte geschoren, seine Bücher und Schriften sorgfältig verzeichnet,
sein Vermögen gewöhnlich sofort konfisziert. Er selbst galt als Geächteter.
Schnelles Eingeständnis errettete zwar vom Tode, zog aber meist den Verlust
bürgerlicher Rechte und des Vermögens sowie die Übernahme strenger Auflagen
und Bussen nach sich. Leugnen hatte meist eine strengere Haft zur Folge.
Gestand der Angeklagte nicht, so wurde er mit der Strick-, Wasser- und
Feuertortur gefoltert. Halfen diese Mittel nicht, so erfolgten die
Verurteilung und das langsame Hinsiechen im Kerker. Das Todesurteil bestand
im Verbrennen. Während der Reformation wandte sich die spanische I. mit
grossem Eifer gegen die Anhänger des Protestantismus. 1587 errichtete Papst
Sixtus V. in Rom die Behörde Congregatio sanctae Inquisitionis haereticae
pravitatis, die Verfahren gegen Ketzer und Hexen führen sollte. Im Vergleich
zu den in Zentraleuropa praktizierten Hexenverfolgungen verhielt sich diese
Behörde allerdings eher zurückhaltend. |