| Hexenwesen, Satanismus, schwarze Magie |
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HEXENPROBEN |
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Diese entwickelten sich aus den Gottesurteilen der mittelalterlichen Prozesse. Nach den germ. Rechtsvorstellungen standen sich auch im Strafprozess Kläger und Angeklagter als gleichberechtigte Privatpersonen gegenüber. Das Gericht hatte nur darauf zu achten, dass die Formvorschriften beachtet wurden. Die Beweise mussten von den Parteien beigebracht werden. Wenn eine Entscheidung nicht gefällt werden konnte, griff man auf das Gottesurteil zurück. Bei der Wasserprobe glaubte man, dass der Unschuldige nicht so schnell sinken könne wie ein Schuldiger, der von der Angst gequält wird. Im Hexenprozess waren die Hexenproben, die nicht bestanden wurden, ein wichtiges und schwerwiegendes Indiz gegen den Angeklagten, das die Anwendung der Folter rechtfertigte. Später wurde eine nicht bestandene H. als voller Beweis angesehen.
Folgende Hexenproben waren üblich:
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