| Hexenwesen, Satanismus, schwarze Magie |
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HEXENHAMMER |
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Titel der lat.
Originalausgabe: Malleus Maleficarum. Der Hexenhammer ist das Gesetzbuch der
Hexenprozesse. Die Verfasser waren Jakob Sprenger und Heinrich Institoris;
es erschien 1486/87 in Köln in lat. Sprache; ins Deutsche wurde es 1703
übersetzt. Die erste Auflage war mit einer gefälschten Approbation der
Theologischen Fakultät zu Köln erschienen.
Da das Verbrechen der Hexerei teils weltliches, teils kirchliches Recht berührt, müsse die Untersuchung, Verurteilung und Bestrafung von Richtern beider Parteien durchgeführt werden. Wenn aber die Hexerei einen ketzerischen Charakter habe, unterliegt sie nach Sprenger und Institoris der Gerichtsbarkeit der päpstlichen Inquisition. Das Gerichtsverfahren, das bis ins kleinste Detail geregelt war, beruht vor allem auf den Aussagen von Denunzianten. Ziel dieses Verfahrens war das Geständnis des Angeklagten. Für die Erreichung dieses Ziels wurde die Folter als legitimes Mittel angesehen. |
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