| Hexenwesen, Satanismus, schwarze Magie |
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GRANDIER, URBAIN, 1590-1634 |
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Priester in Loudun. Die Superios des dortigen Ursulinenklosters, Jeanne des Anges, interessierte sich sehr für Grandier, den Beichtvater ihres Klosters. Als sie bei ihm nicht der gewünschten Erfolg hatte, traten bei ihr Besessenheitssymptome auf; sie behauptete, der Satan habe von ihr Besitz ergriffen. Ihr Plan war es Grandier, auf die gleiche Weise ins Verderben zu stürzen wie den Pfarrer Gaufridi. Zunächst unternahmen die Behörden nichts, weil ärztliche Untersuchungen für eine Besessenheit keinerlei Anhaltspunkte lieferten. Doch der Superiorin aus den Feinden Grandiers gelang es, den Staatsrat La bordment anlässlich eines Besuches in Loudun für sich einzunehmen. Er informierte Kardin Richelieu über die Besessenheit der Superiorin, der daraufhin ein Untersuchung verfahren gegen Grandier einleitete. Durch Intrige wurden zwei Dokumente beschafft, die angeblich bewiesen, dass Grandier mit dem Satan einen Pakt geschlossen habe. Man machte ihm den Prozess und er wurde zum Tode verurteilt. Ohne, wie sonst üblich, vorher erdrosselt zu werden, wurde er bei lebendigem Leib verbrannt. Die Geschichte wurde mehrfach schriftstellerisch behandelt - so z. B. von Aldous Huxley, Die Teuj von Loudun, 1952 - und auch verfilmt. |
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