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Zukunft im Christentum

1. Biblisch
a) Alttestamentliche Eschatologie (E.) lebt aus der göttlichen Verheissung der Zukunft als Leben auf dieser Erde. Sie bleibt für den Einzelnen wie für das Volk an die Geschichte gebunden und ist „diesseitig". Das am Segen Jahwes gelegene Heil wird durch die Missachtung der Bundessatzung ge- und zerstört. Die Gerichts- und Unheilsdrohungen der Propheten machen den „Tod Jahwes" zur Finsternis. Aber auch jenseits der Katastrophe gibt es Erwartung von erneutem göttlichen Heilshandeln, das die Königsherrschaft Jahwes über sein Volk und die Völker der Erde in Gerechtigkeit und Frieden aufrichtet und eine Wende universalen Ausmasses herbeiführt mit neuem Bund, neuem Himmel und neuer: Erde und: ohne Tod. Die Überschreitung der Todesgrenze erfolgt allmählich in nachexilischer Zeit. War die Scheol bis dahin ein Land ohne Wiederkehr und der Ort der Jahwefeme, so wird nun Gottes Herrschaft über die Scheol und Gemeinschaft mit ihm und für immer ein Thema der theologischen Ausfaltung des Jahweglaubens und seiner Bundestreue, das sich an seiner Gerechtigkeit entzündet: Die Überzeugung, die Geschichte sei der Ort der Erfüllung der Verheissung, wurde erschüttert. Deswegen ist die Auferweckung der Gerechten/Märtyrer der Ausdruck des Glaubens an die unverbrüchliche Treue Gottes und der Gemeinschaft mit ihm, die auch im Tod nicht beendet wird.

b) Zum zentralen Thema neutestamentlicher Eschatologie wird das Gottesreich in der Verkündigung Jesu. Mit ihm beginnt die Endzeiterfüllung, deren Vollendung noch aussteht; die Gegenwart ruft in die Entscheidung, weil die Nähe der endzeitlichen Gottesherrschaft drängt. Wenngleich auch hier Gerichtsdrohungen und apokalyptische Erwartungen gegeben sind, so dominiert doch das Heilsangebot Gottes, das dem Sünder, der umkehrt, nicht verweigert wird.
Nach Jesu Tod und Auferweckung verkündet die Urgemeinde, dass Jesus der Christus ist und dass sich die allg. endzeitlichen Verheissungen zu erfüllen beginnen, wie die Geistsendung ihnen zeigt. Die Vollendung des Reiches Gottes wurde von der nahen Wiederkunft Jesu als Menschensohn und Richter der Welt (Parusie) erwartet, was in der Perspektive des sich durchsetzenden Heiles und seines Offenbarwerdens liegt. Die „Naherwartung" und deren Verzögerung sind ein schon neutestamentlich angeschnittenes Problem, dessen Lösung in der Forschung umstritten ist.
In der paulinischen Eschatologie werden das Schon der Erlösung und das Noch-Nicht der Vollendung betont (eschatologische Spannung). Die gegenwärtige Existenz des Christen ist schon Neuschöpfung, aber noch ist ihre Herrlichkeit verborgen. In das Offenbarwerden der Herrlichkeit der Gotteskinder soll die gesamte Schöpfung einbezogen werden. Die persönliche Glaubenserfahrung des Paulus, der, vom Tode bedroht, die Parusie nicht mehr erhoffen konnte, setzt auf die bleibende Christusgemeinschaft: „beim Herrn sein" (2 Kor 5,8; Phil 1,23) ist seine Hoffnung.
Vornehmlich geschieht die Offenbarung der Gottesherrlichkeit bei der Parusie Jesu Christi und der Auferstehung der Toten, welche in Beziehung zur Auferweckung Jesu steht. Diese wird nicht als einmaliges Handeln Gottes nur an Jesus gesehen, sondern als Beginn der Endzeit und als Anfang der Auferweckung aller Toten.
Die johanneische Eschatologie steht im Zeichen der Gegenwärtigkeit des Heils (Besitz des ewigen Lebens, Ergangenseins des Gerichts), welches auch sakramental verwirklicht ist, blickt aber gleichwohl auf die zukünftige Vollendung in der Gemeinschaft mit Christus in seiner Herrlichkeit.
Auch die übrigen Schriften des Neuen Testaments bezeugen den Glauben, in einer Entscheidungszeit zu leben, zwischen der ersten Ankunft Jesu und seiner Wiederkunft.


2. Systematisch
Die christliche Eschatologie hat die biblische Überlieferung entfaltet und folgt im wesentlichen deren Thematik.

a) Die Todesgrenze wird christlich durch den Glauben an die Auferstehung überwunden, die am Ende der Zeit geschehen soll. Die Tradition kennt zwar Meinungen, denenzufolge die Seelen bis zu jenem Zeitpunkt auf die selige Gottesgemeinschaft warten müssen, doch wurden durch Benedikt XII. als Glaubenssatz definiert, dass die Seelen der Gerechten auch vor der Auferweckung des Leibes und dem Endgericht im Himmel sind und Gott schauen. Das Konzil von Vienne (1312) hat die Unsterblichkeit der Seele als Glaubenslehre verkündet. Der Tod unterbricht demnach die Gottesgemeinschaft nicht und trennt nicht von Gott, eine Glaubenserfahrung, zu der auch alttestamentliche Hoffnung nachexilisch vorgedrungen war.
Dadurch wird ein Zwischenzustand angenommen, dessen Eckdaten die Seligkeit der Seele bei Gott bald nach dem Tod und die Auferstehung des Leibes am Ende der Zeiten sind.
Befürchtungen, die Lehre von der Unsterblichkeit der Seele sei eine der griechischen Philosophie entlehnte Vorstellung, die ein dualistisches Menschenbild vertreten und mit der biblischen Anthropologie und der Auferstehung unvereinbar sei, dürften an Gewicht verlieren.
Die in die Weisheitsbücher des Alten Testaments aufgenommene Lehre von der Unsterblichkeit der Seele muss dann nicht als Fremdkörper empfunden werden, wenn sie als Auslegung der unverbrüchlichen Treue Gottes angesehen wird. Fernerhin verbürgt die vom Untergang bewahrte Seele die Identität des irdischen mit dem vollendeten Menschen.
Eine Seele ist auch dann anzunehmen, wenn man jener neueren Richtung der katholischen Theologie folgt, welche eine Auferstehung im Tod annimmt; sie gewährleistet die Identität des Subjekts. Die Gegner dieser Auffassung sprechen jedoch von einem verschärften Platonismus, weil es um eine Entmaterialisierung der Auferstehung gehe und um ein Zurücklassen der Welt. Phänomenologisch bleibt natürlich eine Trennung von der sichtbaren Welt und ihrer Zeitlichkeit sowie vom früheren Leib und jetzigen Leichnam offensichtlich. Um Wirklichkeit und Benennung dessen, was dennoch bleibt, geht die Diskussion.
Auch abgesehen von dieser Auseinandersetzung, bleibt in der christlichen Eschatologie entscheidend, dass die Erlösung des Menschen vom Tod nicht eine aus der Welt, sondern mit ihr ist. Die individuelle und universale Eschatologie sind untrennbar.

Dem Tod folgt das individuelle Gericht. Hierbei geht es um das Offenbar-werden der menschlichen Lebenswahrheit angesichts der Wahrheit, die Gott ist. Deswegen bekommt das Gericht den Charakter der Begegnung, in welcher über alles Gerichtetwerden durch die Wahrheit hinaus auch das Gerettetwerden seinen Ort hat, weil von der Wahrheit die Liebe nicht zu trennen ist.
Die Notwendigkeit einer Läuterung ergibt sich aus der Überlegung, dass eine Gottesgemeinschaft nur dem ganz Liebenden möglich sein kann. Der Sinn des Prozesses der Umwandlung liegt darin, dass der Mensch gott-fähig wird. Die Bezeichnung Fegefeuer meint kein jenseitiges Straflager, sondern deutet die Begegnung mit Gott als läuterndes Feuer.
Die Fürbitte für die Verstorbenen auf dem Weg zur vollen Gottesgemeinschaft setzt den Glauben voraus, dass der Tod weder von Gott noch von den Lebenden trennt und dass Solidarität und Liebe die Todesgrenze überschreiten. Diese Auffassung früher kirchlicher Zeit, welch durch Exzesse des Ablasswesens von de Reformatoren verworfen wurde, hat das Konzil von Trient bekräftigt. Sie findet eine Bestätigung in der heutigen Betonung vom Menschsein als Mitsein und von Kirche als Gottesvolk, welches durch die communio sanctorunials Gemeinschaft verstanden wird, in der. Verantwortung füreinander auch die Toten einschliesst.

Die endgültige Verwerfung, Hölle genannt, greift auf die Drohreden der Schrift zurück, welche in die Entscheidung rufen. Da diese Vorstellung mit dem von Jesus verkündigten barmherzigen Vater schwer vereinbar erscheint, wird verschiedentlich die Endgültigkeit der Hölle entweder dadurch aufgehoben, dass eine Vernichtung der Verdammten oder deren endgültige Errettung angnommen wird. Letztere, die Apokatastas genannte Lehre von der Allversöhnung, wurde von der Kirche schon im 6. Jh. verworfen.
Angesichts der Frage nach dem Heil aller Menschen steht der allg. Heilswille Gottes fest. Dass dieses Heil auch von allen angenommen werde, muss wegen der Freiheit des Menschen offen bleiben. Eine Hoffnung, dass auch der Täter des Bösen in die Gottesgemeinschaft gelange, darf dennoch gewagt werden. Sie setzt voraus, dass der Nichtliebende sich angesichts Gottes in Freiheit der Liebe zuwendet und dass die erlöste Opfer jenen Grad der Liebe erreicht haben, der auch die Feinde einschliesst. Im Bild vom himmlischen Hochzeitsmahl müssten Opfer und Täter beisammen sein können.
Der Himmel als Gottes- und Christusgemeinschaft ist vornehmlich eine personale Wirklichkeit, welche auf Erden beginnend nach dem Tod in die Unmittelbarkeit übergeht und als beseligende Schau bezeichnet wird. Darin geht auch das menschliche Mitsein nicht unter. Einen eindeutigen Ausdruck hat Augustinus dieser Hoffnung gegeben, indem er Gott sich des menschlichen Wir erinnern lässt, weswegen auch der Mensch angesichts Gottes seiner Liebe zum anderen nicht vergessen könne.

Was die innergeschichtliche Zukunft der Menschheit angeht, so mögen unerfüllte Verheissungen der Propheten zwar auf ausstehende diesseitige Erfüllungen verweisen, doch kann eine Vollendung nicht ohne Beendigung und Ende angenommen werden. Dass darin nicht nur die Geschichte der Menschheit, sondern auch die Welt als Kosmos einzubeziehen ist, lässt deutlich werden, dass christliche Eschatologie und Apokalyptik nicht zu trennen sind. Was neuer Himmel und neue Erde meinen, bewegt sich auf der Grenze von Bild und Begriff und sagt „Heimat".
 


 

 

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