|
1. Biblisch
a) Alttestamentliche Eschatologie (E.) lebt aus der göttlichen Verheissung
der Zukunft als Leben auf dieser Erde. Sie bleibt für den Einzelnen wie für
das Volk an die Geschichte gebunden und ist „diesseitig". Das am Segen
Jahwes gelegene Heil wird durch die Missachtung der Bundessatzung ge- und
zerstört. Die Gerichts- und Unheilsdrohungen der Propheten machen den „Tod
Jahwes" zur Finsternis. Aber auch jenseits der Katastrophe gibt es Erwartung
von erneutem göttlichen Heilshandeln, das die Königsherrschaft Jahwes über
sein Volk und die Völker der Erde in Gerechtigkeit und Frieden aufrichtet
und eine Wende universalen Ausmasses herbeiführt mit neuem Bund, neuem
Himmel und neuer: Erde und: ohne Tod. Die Überschreitung der Todesgrenze
erfolgt allmählich in nachexilischer Zeit. War die Scheol bis dahin ein Land
ohne Wiederkehr und der Ort der Jahwefeme, so wird nun Gottes Herrschaft
über die Scheol und Gemeinschaft mit ihm und für immer ein Thema der
theologischen Ausfaltung des Jahweglaubens und seiner Bundestreue, das sich
an seiner Gerechtigkeit entzündet: Die Überzeugung, die Geschichte sei der
Ort der Erfüllung der Verheissung, wurde erschüttert. Deswegen ist die
Auferweckung der Gerechten/Märtyrer der Ausdruck des Glaubens an die
unverbrüchliche Treue Gottes und der Gemeinschaft mit ihm, die auch im Tod
nicht beendet wird.
b) Zum zentralen Thema neutestamentlicher Eschatologie wird das Gottesreich
in der Verkündigung Jesu. Mit ihm beginnt die Endzeiterfüllung, deren
Vollendung noch aussteht; die Gegenwart ruft in die Entscheidung, weil die
Nähe der endzeitlichen Gottesherrschaft drängt. Wenngleich auch hier
Gerichtsdrohungen und apokalyptische Erwartungen gegeben sind, so dominiert
doch das Heilsangebot Gottes, das dem Sünder, der umkehrt, nicht verweigert
wird.
Nach Jesu Tod und Auferweckung verkündet die Urgemeinde, dass Jesus der
Christus ist und dass sich die allg. endzeitlichen Verheissungen zu erfüllen
beginnen, wie die Geistsendung ihnen zeigt. Die Vollendung des Reiches
Gottes wurde von der nahen Wiederkunft Jesu als Menschensohn und Richter der
Welt (Parusie) erwartet, was in der Perspektive des sich durchsetzenden
Heiles und seines Offenbarwerdens liegt. Die „Naherwartung" und deren
Verzögerung sind ein schon neutestamentlich angeschnittenes Problem, dessen
Lösung in der Forschung umstritten ist.
In der paulinischen Eschatologie werden das Schon der Erlösung und das
Noch-Nicht der Vollendung betont (eschatologische Spannung). Die
gegenwärtige Existenz des Christen ist schon Neuschöpfung, aber noch ist
ihre Herrlichkeit verborgen. In das Offenbarwerden der Herrlichkeit der
Gotteskinder soll die gesamte Schöpfung einbezogen werden. Die persönliche
Glaubenserfahrung des Paulus, der, vom Tode bedroht, die Parusie nicht mehr
erhoffen konnte, setzt auf die bleibende Christusgemeinschaft: „beim Herrn
sein" (2 Kor 5,8; Phil 1,23) ist seine Hoffnung.
Vornehmlich geschieht die Offenbarung der Gottesherrlichkeit bei der Parusie
Jesu Christi und der Auferstehung der Toten, welche in Beziehung zur
Auferweckung Jesu steht. Diese wird nicht als einmaliges Handeln Gottes nur
an Jesus gesehen, sondern als Beginn der Endzeit und als Anfang der
Auferweckung aller Toten.
Die johanneische Eschatologie steht im Zeichen der Gegenwärtigkeit des Heils
(Besitz des ewigen Lebens, Ergangenseins des Gerichts), welches auch
sakramental verwirklicht ist, blickt aber gleichwohl auf die zukünftige
Vollendung in der Gemeinschaft mit Christus in seiner Herrlichkeit.
Auch die übrigen Schriften des Neuen Testaments bezeugen den Glauben, in
einer Entscheidungszeit zu leben, zwischen der ersten Ankunft Jesu und
seiner Wiederkunft.
2. Systematisch
Die christliche Eschatologie hat die biblische Überlieferung entfaltet und
folgt im wesentlichen deren Thematik.
a) Die Todesgrenze wird christlich durch den Glauben an die Auferstehung
überwunden, die am Ende der Zeit geschehen soll. Die Tradition kennt zwar
Meinungen, denenzufolge die Seelen bis zu jenem Zeitpunkt auf die selige
Gottesgemeinschaft warten müssen, doch wurden durch Benedikt XII. als
Glaubenssatz definiert, dass die Seelen der Gerechten auch vor der
Auferweckung des Leibes und dem Endgericht im Himmel sind und Gott schauen.
Das Konzil von Vienne (1312) hat die Unsterblichkeit der Seele als
Glaubenslehre verkündet. Der Tod unterbricht demnach die Gottesgemeinschaft
nicht und trennt nicht von Gott, eine Glaubenserfahrung, zu der auch
alttestamentliche Hoffnung nachexilisch vorgedrungen war.
Dadurch wird ein Zwischenzustand angenommen, dessen Eckdaten die Seligkeit
der Seele bei Gott bald nach dem Tod und die Auferstehung des Leibes am Ende
der Zeiten sind.
Befürchtungen, die Lehre von der Unsterblichkeit der Seele sei eine der
griechischen Philosophie entlehnte Vorstellung, die ein dualistisches
Menschenbild vertreten und mit der biblischen Anthropologie und der
Auferstehung unvereinbar sei, dürften an Gewicht verlieren.
Die in die Weisheitsbücher des Alten Testaments aufgenommene Lehre von der
Unsterblichkeit der Seele muss dann nicht als Fremdkörper empfunden werden,
wenn sie als Auslegung der unverbrüchlichen Treue Gottes angesehen wird.
Fernerhin verbürgt die vom Untergang bewahrte Seele die Identität des
irdischen mit dem vollendeten Menschen.
Eine Seele ist auch dann anzunehmen, wenn man jener neueren Richtung der
katholischen Theologie folgt, welche eine Auferstehung im Tod annimmt; sie
gewährleistet die Identität des Subjekts. Die Gegner dieser Auffassung
sprechen jedoch von einem verschärften Platonismus, weil es um eine
Entmaterialisierung der Auferstehung gehe und um ein Zurücklassen der Welt.
Phänomenologisch bleibt natürlich eine Trennung von der sichtbaren Welt und
ihrer Zeitlichkeit sowie vom früheren Leib und jetzigen Leichnam
offensichtlich. Um Wirklichkeit und Benennung dessen, was dennoch bleibt,
geht die Diskussion.
Auch abgesehen von dieser Auseinandersetzung, bleibt in der christlichen
Eschatologie entscheidend, dass die Erlösung des Menschen vom Tod nicht eine
aus der Welt, sondern mit ihr ist. Die individuelle und universale
Eschatologie sind untrennbar.
Dem Tod folgt das individuelle Gericht. Hierbei geht es um das
Offenbar-werden der menschlichen Lebenswahrheit angesichts der Wahrheit, die
Gott ist. Deswegen bekommt das Gericht den Charakter der Begegnung, in
welcher über alles Gerichtetwerden durch die Wahrheit hinaus auch das
Gerettetwerden seinen Ort hat, weil von der Wahrheit die Liebe nicht zu
trennen ist.
Die Notwendigkeit einer Läuterung ergibt sich aus der Überlegung, dass eine
Gottesgemeinschaft nur dem ganz Liebenden möglich sein kann. Der Sinn des
Prozesses der Umwandlung liegt darin, dass der Mensch gott-fähig wird. Die
Bezeichnung Fegefeuer meint kein jenseitiges Straflager, sondern deutet die
Begegnung mit Gott als läuterndes Feuer.
Die Fürbitte für die Verstorbenen auf dem Weg zur vollen Gottesgemeinschaft
setzt den Glauben voraus, dass der Tod weder von Gott noch von den Lebenden
trennt und dass Solidarität und Liebe die Todesgrenze überschreiten. Diese
Auffassung früher kirchlicher Zeit, welch durch Exzesse des Ablasswesens von
de Reformatoren verworfen wurde, hat das Konzil von Trient bekräftigt. Sie
findet eine Bestätigung in der heutigen Betonung vom Menschsein als Mitsein
und von Kirche als Gottesvolk, welches durch die communio sanctorunials
Gemeinschaft verstanden wird, in der. Verantwortung füreinander auch die
Toten einschliesst.
Die endgültige Verwerfung, Hölle genannt, greift auf die Drohreden der
Schrift zurück, welche in die Entscheidung rufen. Da diese Vorstellung mit
dem von Jesus verkündigten barmherzigen Vater schwer vereinbar erscheint,
wird verschiedentlich die Endgültigkeit der Hölle entweder dadurch
aufgehoben, dass eine Vernichtung der Verdammten oder deren endgültige
Errettung angnommen wird. Letztere, die Apokatastas genannte Lehre von der
Allversöhnung, wurde von der Kirche schon im 6. Jh. verworfen.
Angesichts der Frage nach dem Heil aller Menschen steht der allg. Heilswille
Gottes fest. Dass dieses Heil auch von allen angenommen werde, muss wegen
der Freiheit des Menschen offen bleiben. Eine Hoffnung, dass auch der Täter
des Bösen in die Gottesgemeinschaft gelange, darf dennoch gewagt werden. Sie
setzt voraus, dass der Nichtliebende sich angesichts Gottes in Freiheit der
Liebe zuwendet und dass die erlöste Opfer jenen Grad der Liebe erreicht
haben, der auch die Feinde einschliesst. Im Bild vom himmlischen
Hochzeitsmahl müssten Opfer und Täter beisammen sein können.
Der Himmel als Gottes- und Christusgemeinschaft ist vornehmlich eine
personale Wirklichkeit, welche auf Erden beginnend nach dem Tod in die
Unmittelbarkeit übergeht und als beseligende Schau bezeichnet wird. Darin
geht auch das menschliche Mitsein nicht unter. Einen eindeutigen Ausdruck
hat Augustinus dieser Hoffnung gegeben, indem er Gott sich des menschlichen
Wir erinnern lässt, weswegen auch der Mensch angesichts Gottes seiner Liebe
zum anderen nicht vergessen könne.
Was die innergeschichtliche Zukunft der Menschheit angeht, so mögen
unerfüllte Verheissungen der Propheten zwar auf ausstehende diesseitige
Erfüllungen verweisen, doch kann eine Vollendung nicht ohne Beendigung und
Ende angenommen werden. Dass darin nicht nur die Geschichte der Menschheit,
sondern auch die Welt als Kosmos einzubeziehen ist, lässt deutlich werden,
dass christliche Eschatologie und Apokalyptik nicht zu trennen sind. Was
neuer Himmel und neue Erde meinen, bewegt sich auf der Grenze von Bild und
Begriff und sagt „Heimat".
|