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a) Das Sünden- und
Sühneverständnis des Islam ist von seinem Selbstverständnis als Ganzhingabe
an Gott zu verstehen. Es geht darum, dass der Mensch sich Gott gegenüber als
begrenzt, abhängig und unvollkommen begreift und sich, in Erkenntnis seiner
Verfehlungen gegen Gott und die Mitmenschen in Reue und Busse diesem
zuwendet, damit er ihm Vergebung gewährt. Unglaube und Götzendienst sind als
grundsätzliche Verweigerung der Ganzhingabe nicht entschuldbar; Einsatz für
den Glauben führt dagegen ins Paradies (Djihad). Da der Islam keine Erbsünde
kennt, bedarf es zur Entschuldung keiner Eröffnung der Vergebung durch ein
spezifisch sühnendes gottgewirktes Tun und daher keiner Soteriologie.
b) Die Vorstellung des Buddhismus von Erlösung ist von der buddhistischen
Seinsvorstellung her zu begreifen. Menschliches Leben als solches ist Leid.
Sünde und Schuld sind Leidensrealitäten des nicht von sich selbst befreiten
Ich. Sünde ist so nur aufzuheben durch Aufhebung des Leidens, d. h. durch
das Ende des Kreises der Wiedergeburten, im Nirvana. In diesem Sinne muss
statt von Erlösung von Erlöschen geredet werden, mit dem leidvolle
Verfasstheit und Sünde aufhören. Schuld kann nicht vergeben, sie muss mit
dem Ich im positiv begriffenen Nichts aufgelöst werden. Innerweltlich wird
dies durch Ablegen des Begehrens erreicht, das zum inneren Frieden führt;
wer im Frieden ist, sündigt nicht mehr und erfährt die Sünde der anderen
nicht mehr als Qual. In der buddhistischen Mönchsgemeinde sind jedoch auch
Sündenbekenntnisriten und Bussübungen bekannt. Ziel ist die Erneuerung des
mönchischen Lebens mit den auf das Heil ausgerichteten Regeln. Der indische
Vedismus und Brahmanismus kennt innerweltlich ausgerichtete Formen des
Sündenbekenntnisses und Opferriten, die auf Erneuerung und Verbesserung des
diesseitigen Lebens bezogen sind. Varuna wird als Sühnegott verehrt, der
kultisch besänftigt werden muss. Alle östlichen Religionen kennen überdies
eine Vielzahl von Praktiken der Volksfrömmigkeit als sühnende
Besänftigungsriten.
4. Das Alte Testament drückt in differenzierter Sündenterminologie das
existentielle Betroffensein des einzelnen wie des Volkes aus. Entsprechend
zeigt sich das Versöhnungsbemühen als subjektiver Akt und als objektiv
rechtlich und kultrechtlich geregeltes Handeln. Subjektive Formen sind Gebet
(Psalmenformulare), Bussübungen (Fasten; Busse) und Nächstenliebe. Objektiv
eingeholt wird subjektive Sühne im Schuldopfer (Lev 7,7 - verbunden mit
Restitution, oft auch Geldbusse) und im Sühnopfer (Lev 4,1-5.13 -
Bussleistung sozial gestuft). Am Versöhnungstag erhält dieses den Charakter
offiziell vom Hohenpriester für das Volk dargebrachter Sühne (Lev 23,27-32;
Num 29,7-11 - Sündenbockritual). In Übung waren auch Reinigungsriten
(Krankheit als Sündenstrafe) und Ausstossungs- und Ausrottungspraktiken bei
bestimmten Vergehen einzelner; ihre Entfernung hat entschuldende Wirkung für
alle. Die Schuldgeschichte des einzelnen ist immer in die des ganzen Volkes
eingebunden, das unter dem letztlich nur in der Vergebung Jahwes erfüllbaren
Anspruch der Heiligung steht. Die altorientalischen Religionen kennen
ebenfalls Schuld als existenzmindernd; ein offenes Bekenntnis fehlt aber
meist, wiewohl die Notwendigkeit der Rechtfertigung anerkannt wird. In
Ägypten etwa wird das schuldbeladene Herz nach dem Tode vom Richtergott Thot
magisch gelöst (vgl. negative Beichte, Ägyptisches Totenbuch).
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