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1. Die Lehre von Samkhya,
d. h. von Karma und Wiedergeburt, ist das übereinstimmende Zentraldogma
nicht nur aller hinduistischen Gruppierungen, sondern aller indischen
Religionen. Das Wort wird von sam (= herum) und sar (= gehen, sich bewegen)
abgeleitet. Samkhya heisst wörtlich „herumgehen", „kreisen" und bedeutet
philosophisch den Kreislauf der Geburt, des Todes und der Wiedergeburt eines
jeden Individuums. Später bedeutete es auch die drei Bereiche des Daseins:
diese Welt - Bhuloka; die Unterwelt - Naraka; die himmlische Welt - Svarga.
Sie durchläuft der Mensch in Geburt und Tod. Samkhya besagt somit den
Kreislauf ewigen Werdens und Vergehens alles Seienden.
Samkhya hängt mit der Lehre des Karma zusammen, wonach jedes menschliche
Handeln (Karma) neben seiner sichtbaren Wirkung auch eine unsichtbare
Wirkung hervorruft (Karma-Phala), die gut oder schlecht (Verdienst oder
Schuld) sein kann. Diese unsichtbare Wirkung bleibt bestehen, auch wenn die
sichtbare Wirkung bereits verschwunden ist. Sie beschränkt sich nicht auf
das gegenwärtige Leben, sondern währt über dieses hinaus und bestimmt
qualitativ und quantitativ den Zustand nach dem Tod. Handlungen des
gegenwärtigen Lebens sind die Ursachen der zukünftigen Existenz, so wie alle
Umstände des gegenwärtigen Lebens die notwendigen Folgen der Taten im
früheren Dasein sind. Die Annahme, dass jede Tat ihre Vergeltung finden
muss, schliesst mit Notwendigkeit die Idee der Seelenwanderung oder
Wiedergeburt (Reinkarnation) ein. Hindus glauben nicht an die Existenz einer
ewigen Hölle. Das Fegfeuer, wie es aus christlicher Tradition bekannt ist,
hat auch keinen Platz in ihrem Glauben, da sie der Meinung sind, dass ein
Wesen seine Erlösung nur in seinem menschlichen Dasein erarbeiten kann. Wenn
daher der Mensch im Tod erlösungsbedürftig ist, muss er wiedergeboren
werden.
2. Der Ursprung der Lehre von Samkhya ist schwer zu bestimmen. In den frühen
vedischen Schriften gibt es keine deutlichen Hinweise auf diese Lehre,
höchstens undeutliche Hinweise auf die Reise der Seele nach dem Tod (Rigveda
I72.7; IV 27.1; IX 113.7,10 und 11; Satapatha Brähmana I 9.3.2).
In den Upanisaden finden sich klare und systematische Aussagen über die
Lehre vom Karma und von der Wiedergeburt: „nach dem, wie einer sich benimmt,
so wird er. Derjenige, der das Gute tut, wird gut; dagegen wird der
Übeltäter übel" (Brh. Up. IV 4.5; auch IV 4.3,4,6 und 7; VI 2.15-16;
Chandogya Up. V 10.1 ff.; Katha Up. I 1.6). Maitr1 Up. I 3 und 4 erklärt
sehr lebhaft das Elend des Daseins im Samkhya und wird mit einem Gebet um
Erlösung abgeschlossen. Nach dem „Mahabharata" wirkt das Karma mit absoluter
Notwendigkeit: „So wie Blüten und Früchte, auch ohne angetrieben zu werden,
ihre Zeit im Jahre einhalten, so auch die begangenen Taten ... Wie unter
tausend Kühen das Kalb seine Mutter herausfindet, so verfolgen die früher
begangenen Taten ihre Täter" (XII 181.12-16; siehe auch III 207.19; XII
232.19 ff.). Die Bhagavadgita nimmt die Lehre von Karma und Samkhya ohne
Vorbehalt an: „Wie ein Mann die abgenutzten Kleider ablegt und andere neue
nimmt, so legt die Seele die verbrauchten Körper ab und tritt in andere,
neue ein" (II 22; vgl. II 13; VI 41-43).
Die Erwägung, warum ein Wesen gerade so und nicht anders geboren sei und
dieses und kein anderes Schicksal habe, spricht sehr für die Wiedergeburt:
Wenn es die Wiedergeburt nicht gegeben hätte, müsste Gott grausam oder
parteilich sein, weil Menschen schon bei der Geburt sehr verschieden sind
(vgl. den Kommentar Sankaras über das Brahma-Sutra II 1.34). Nach
hinduistischem Verständnis hat der Kreislauf des Samkhya weder Anfang noch
Ende. Alles ist an die Fesseln der Zeit und des Verlangens gekettet, vor
allem des Verlangens, zu leben und zu handeln. Unter diesen Umständen ist es
das Ziel aller, dem Rad der Zeit und des Handelns zu entrinnen. Dass eine
Erlösung möglich ist, wird von allen hinduistischen philosophischen Schulen
vertreten. Man nennt sie Moksha oder Mukti. Verschiedene moderne indische
Philosophen diskutieren das Problem der Vereinbarkeit von unentrinnbarem
Karma-Gesetz und menschlicher Freiheit. Sie finden keinen Gegensatz zwischen
beiden Lehren, weil jeder durch seine guten oder bösen Taten sein eigenes
Schicksal selbst auswählt (vgl. S. Radhakrishnan, The Hindu View of Life).
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