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1. Die Römische Religion
ist zunächst die Religion der Bewohner der Stadt Rom und unterscheidet sich
wenig von anderen Stadtkulten Altitaliens. Im Zuge der Ausbreitung des
römischen Herrschaftsbereiches wird sie als Staats-, später als Reichskult
auch für eine Vielzahl anderer Ethnien verbindlich. Dabei nimmt sie fremde
Elemente in sich auf und assimiliert sie. Dieser Prozess dauert rund ein
Jahrtausend, zwischen ca. 600 v. Chr. und 400 n. Chr., als das Christentum
die Stelle der Römischen Religion als Staatsreligion einnahm. Die Römische
Religion ist uns aus archäologischen Quellen (Tempelbauten, Inschriften
etc.), Schriftstellerzeugnissen (bes. M. T. Cicero, P. Ovidius Naso, M. T.
Varro) und polemischen Stellungnahmen christlicher Autoren (Arnobius,
Origenes) bekannt. Ihre Epochen sind die Epochen der römischen Geschichte:
Königtum (bis 6. Jh. v. Chr.), Republik (bis 1. Jh. v. Chr.), Kaiserzeit
(bis 5. Jh. n. Chr.).
2. Die Bewohner Altroms waren indoeuropäische Latiner, die anfangs von einer
etruskischen Adelsschicht (Etruskische Religion) regiert wurden. Ihre
religiösen Vorstellungen wiesen zahlreiche gemein-indoeuropäische Züge auf:
Göttertriaden, präzise festgelegte Kasten- und Standesgötter u. ä., die für
einen archaischeren Entwicklungsgrad der Römischen Religion der Frühzeit
gegenüber der historisch fassbaren Griech. Religion sprechen. Das Typische
der Römischen Religion ist der Primat der Institution und des Ritus vor
Theologie und Mythos. Der Römer war darauf bedacht, den Kult der Götter und
Gottheiten genau zu regeln, die minuziöse Einhaltung der Pflichten bedeutete
ihm mehr als Dichten und Spekulieren über die heiligen Dinge.
3. Die römische Frömmigkeit, die Pietas, die nach Meinung Ciceros (De
Haruspic. resp. 9,19) die entscheidende Tugend der Römer war, die sie vor
den anderen Völkern auszeichnete, hatte 3 Grundlagen: heilige Orte, heilige
Zeiten, heilige Menschen.
a) Heilige Orte waren Orte, die präzise abgegrenzt waren gegenüber dem
profanen Raum. In ihnen wurde göttliche Gegenwart angenommen (Keltische
Religion; allg. Berg; Tempel). Sie waren unverletzbar, nur unter bestimmten
Voraussetzungen zu betreten und konnten Haine, Quellbezirke, Grotten sein.
Strenge Strafen drohten dem unbefugten Eindringling. In späterer Zeit wurde
der abgetrennte Bezirk (Templum) zum heiligen Bauwerk. Ein Götterbild war
für die göttliche Gegenwart nicht notwendig. Erst der Einfluss der
griechischen Religion wertete die Bedeutung des Bildes auf. Römisch war die
Idee der Grenze: Der Ur-Römer tötete den Zwillingsbruder Remus, als dieser
die Grenze verletzte. Einflüsse etruskischer Kosmologie mögen die Idee des
heiligen Raumes mitgeprägt haben. Archaische Tabuvorstellungen lebten darin
weiter.
b) Ebenso wichtig war die Idee der heiligen Zeit. Der römische Kalender war
detailliert und hochentwickelt. Auch hier gibt es Parallelen zum
etruskischen Kulturkreis, aber auch zum keltischen. Der Kalender war urspr.
ein Mondkalender (wie der keltische, griech., jüd.) mit 12 Monaten und einem
Schaltmonat (Mercedonius). Julius Caesar reformierte 45 v. Chr. den Kalender
mit Hilfe eines alexandrinischen Astronomen und passte ihn dem Sonnenjahr
an. Sein Kalender ist mit einer kleinen Korrektur aus dem 16. Jahrhundert
der unsrige. Der römische Kalender unterschied zwischen günstigen und
ungünstigen Tagen („dies fastr und „dies nefasti"), einigen „gemischten"
Tagen sowie einer Vielzahl von verschiedenen Festen, an denen öffentliche
Opferveranstaltungen, Umzüge, Feiern, teilweise auch kultische
Ausgelassenheit und Umkehrung der sozialen Hierarchien gepflegt wurden. In
der Regel waren die Feste mit bestimmten Ernten im Jahr und den damit
verbunden Opfern verkoppelt - entsprechend der Uridee aller agrarischen
Religionen, die Götter an der Ernte „teilhaben" zu lassen, um sich so ihrer
künftigen Gunst zu versichern.
c) Der dritte Pfeiler der Pietas waren die heiligen Menschen. Im Gegensatz
zum Griechentum, das die Institutionen der Priesterschaft nicht pflegte,
bewahrte die Römische Religion einen wachen Sinn für besondere, zu
speziellem Dienst ausgesonderte Menschen. Im Gegensatz zum Hinduismus und
zum Judentum waren diese Sonderungen aber meist temporär: es waren durch
einen öffentlichen Wahlakt erwerbbare Ämter. Keine präexistente Disposition,
keine Erhebung aus der Conditio humana „heiligte", sondern das Vertrauen der
Mitbürger und die vollzogene Handlung. Es gab Kollegien (z. B. die Flamines,
die Haruspices, die Pontifices), deren Mitglieder für die Zeit ihres
Flaminats, Haruspikats, Pontifikats strenge Pflichten auf sich nehmen und
einen besonderen, von einer Vielzahl von Verboten geregelten Lebenswandel
führen mussten. Dafür galten sie als Träger der göttlichen Gegenwart in der
Stadt, pflegten sie in Weissagung, Opferhandlung und Urteilsspruch den
Kontakt zur Welt des Unsichtbaren. Ein besonderes Ansehen hatte das einzige
weibliche „Kollegium" dieser Art, die Vestalinnen, die für die Dauer ihres
Status jungfräulich bleiben mussten.
Diese 3 Heiligkeiten wirkten in der Römischen Religion in intimer
Wechselbeziehung ineinander: Göttliches wurde gegenwärtig, wenn zu heiliger
Zeit ein geheiligter Mensch einen heiligen Ort betrat und dort das Integral
der römischen Pietas vollzog: den heiligen. Akt. Seine präzise und immer
gleichbleibende Form zu wahren blieb das wesentliche Anliegen der
detaillierten - nur bruchstückhaft überlieferten römisch religiösen
Schriften. Der Akt zählte, sicherte die Gunst der Götter und erhielt den
komplizierten Kosmos der Urbs, die ein Geflecht von Interdependenzen
zwischen Mensch und Gott war. Da aber den Römer nur interessierte, was er
dem Gott gegenüber tun musste, nicht wer oder was dieser Gott sei, bewahrte
sich die Römische Religion eine grosse dogmatische Flexibilität, ja
Toleranz. Für den Römer der späten Republik der Zeit Ciceros galt: Mochte er
auch die Götter mit Epikur für feinstoffliche Atomwolken halten, wesentlich
blieb, dass er ihnen nach Väterart opferte.
Die römischen Götter waren teilweise so intim mit ihrem Geltungsbereich
verbunden, dass sie wie reine Abstraktionen einer Funktion oder einer
Tätigkeit erscheinen konnten. Sie waren nicht mit einer Mythologie
geschmückt oder befrachtet. Die alten, teilweise noch
gemein-indoeuropäischen Göttermythen wurden in Rom umgekehrt euphemerisiert.
Sie wurden in Geschichte verwandelt: Romulus/Quirinus, Numa, Servius waren
urspr. Götter; Geschichten und Taten, die bei Indern oder Kelten Göttertaten
waren, bewahrten die Römer (ähnlich den Chinesen) als historische
Heldentaten der Vorfahren. Wo Staat und Kosmos und der fromme Akt das
Lebenszentrum einer Religion sind, interessiert ein nachahmbares ethisches
Beispiel als Geschichte mehr denn als Urzeitmythos.
4. Dies belegt ein weiteres Charakteristikum der Römischen Religion; die
Durchlässigkeit der Grenze zwischen Mensch und Gott, ihre wechselseitige
Relativität. Gott ist dem Römer, wer Kult empfängt vom Menschen.
Kulteinsetzung ist aber ein menschlicher Rechtsakt, an Mehrheiten im Senat
gebunden, an sonst nichts. So können Götter eingesetzt und abgeschafft
werden, Menschen für Verdienste zu Göttern „befördert" werden. Verbindende
Klammer ist hier (wie in China) der intensiv gepflegte Dienst an den Ahnen,
der ein Zentrum einer für die Römische Religion sehr wichtigen
Wirkungssphäre ist: des häuslichen Kultes. So hat jede Familie ihre eigenen
„Kultpartner", ihren eigenen Priester in der Person des Pater Familias, ihre
eigenen „Götter" in der Person der Ahnen. Das Spektrum zwischen Mensch und
Gott kannte unendliche Schattierungen: Genien, Manen, Laren etc.
Erleichtert durch ihren metaphysischen Agnostizismus konnte die Römische
Religion von früher Zeit an fast alles Fremde integrieren. Die griechische
Religion lieferte Mythen, an die römische Dichter anknüpfen konnten.
Etruskische Weissagungskunst bekam in der Urbs ihren festen Platz.
Orientalische Kulte wurden vom Senat zugelassen, ja herbeigeholt, um den
Schutz möglichst vieler Götter für die Stadt zu sichern. Fremd war der
Römischen Religion der Gedanke, die Götter der anderen seien falsche oder
gar keine Götter. Wenn sie Rom dienten -und das mussten sie nach römischer
Auffassung, wenn sie in der Stadt einen Tempel hatten -, waren sie
willkommen. Erst in der Kaiserzeit gab es national-römische Reaktionen gegen
die Überhandnahme der fremden Kulte, zumeist mit wenig Erfolg. Die oberen
Schichten intellektualisierten ihre Religion unter dem Einfluss der
Philosophie. Ein Monotheismus, verbunden mit der Suche nach dem alles
integrierenden Einen, beherrschte erst die Endphase der Römischen Religion
(Herrscherkult). Die unteren Schichten wandten sich von der Römischen
Religion ab, da sie kaum versprach, was andere ihnen versprachen: ein
besseres Leben nach dem Tod. So war die Opposition nur schwach, als die
Römische Religion durch christlich gewordene Kaiser abgeschafft und ihre
Kulte unter Strafe gestellt wurden. Im Primat der Institution, im Papsttitel
„Pontifex maximus", im Streben nach Universalität bei gleichzeitiger
Gesetzesstrenge, im Vorrang der Urbs über den Erdkreis etwa leben Züge der
Römischen Religion fort.
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