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Religionen
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Römische Religion

1. Die Römische Religion ist zunächst die Religion der Bewohner der Stadt Rom und unterscheidet sich wenig von anderen Stadtkulten Altitaliens. Im Zuge der Ausbreitung des römischen Herrschaftsbereiches wird sie als Staats-, später als Reichskult auch für eine Vielzahl anderer Ethnien verbindlich. Dabei nimmt sie fremde Elemente in sich auf und assimiliert sie. Dieser Prozess dauert rund ein Jahrtausend, zwischen ca. 600 v. Chr. und 400 n. Chr., als das Christentum die Stelle der Römischen Religion als Staatsreligion einnahm. Die Römische Religion ist uns aus archäologischen Quellen (Tempelbauten, Inschriften etc.), Schriftstellerzeugnissen (bes. M. T. Cicero, P. Ovidius Naso, M. T. Varro) und polemischen Stellungnahmen christlicher Autoren (Arnobius, Origenes) bekannt. Ihre Epochen sind die Epochen der römischen Geschichte: Königtum (bis 6. Jh. v. Chr.), Republik (bis 1. Jh. v. Chr.), Kaiserzeit (bis 5. Jh. n. Chr.).

2. Die Bewohner Altroms waren indoeuropäische Latiner, die anfangs von einer etruskischen Adelsschicht (Etruskische Religion) regiert wurden. Ihre religiösen Vorstellungen wiesen zahlreiche gemein-indoeuropäische Züge auf: Göttertriaden, präzise festgelegte Kasten- und Standesgötter u. ä., die für einen archaischeren Entwicklungsgrad der Römischen Religion der Frühzeit gegenüber der historisch fassbaren Griech. Religion sprechen. Das Typische der Römischen Religion ist der Primat der Institution und des Ritus vor Theologie und Mythos. Der Römer war darauf bedacht, den Kult der Götter und Gottheiten genau zu regeln, die minuziöse Einhaltung der Pflichten bedeutete ihm mehr als Dichten und Spekulieren über die heiligen Dinge.

3. Die römische Frömmigkeit, die Pietas, die nach Meinung Ciceros (De Haruspic. resp. 9,19) die entscheidende Tugend der Römer war, die sie vor den anderen Völkern auszeichnete, hatte 3 Grundlagen: heilige Orte, heilige Zeiten, heilige Menschen.

a) Heilige Orte waren Orte, die präzise abgegrenzt waren gegenüber dem profanen Raum. In ihnen wurde göttliche Gegenwart angenommen (Keltische Religion; allg. Berg; Tempel). Sie waren unverletzbar, nur unter bestimmten Voraussetzungen zu betreten und konnten Haine, Quellbezirke, Grotten sein. Strenge Strafen drohten dem unbefugten Eindringling. In späterer Zeit wurde der abgetrennte Bezirk (Templum) zum heiligen Bauwerk. Ein Götterbild war für die göttliche Gegenwart nicht notwendig. Erst der Einfluss der griechischen Religion wertete die Bedeutung des Bildes auf. Römisch war die Idee der Grenze: Der Ur-Römer tötete den Zwillingsbruder Remus, als dieser die Grenze verletzte. Einflüsse etruskischer Kosmologie mögen die Idee des heiligen Raumes mitgeprägt haben. Archaische Tabuvorstellungen lebten darin weiter.

b) Ebenso wichtig war die Idee der heiligen Zeit. Der römische Kalender war detailliert und hochentwickelt. Auch hier gibt es Parallelen zum etruskischen Kulturkreis, aber auch zum keltischen. Der Kalender war urspr. ein Mondkalender (wie der keltische, griech., jüd.) mit 12 Monaten und einem Schaltmonat (Mercedonius). Julius Caesar reformierte 45 v. Chr. den Kalender mit Hilfe eines alexandrinischen Astronomen und passte ihn dem Sonnenjahr an. Sein Kalender ist mit einer kleinen Korrektur aus dem 16. Jahrhundert der unsrige. Der römische Kalender unterschied zwischen günstigen und ungünstigen Tagen („dies fastr und „dies nefasti"), einigen „gemischten" Tagen sowie einer Vielzahl von verschiedenen Festen, an denen öffentliche Opferveranstaltungen, Umzüge, Feiern, teilweise auch kultische Ausgelassenheit und Umkehrung der sozialen Hierarchien gepflegt wurden. In der Regel waren die Feste mit bestimmten Ernten im Jahr und den damit verbunden Opfern verkoppelt - entsprechend der Uridee aller agrarischen Religionen, die Götter an der Ernte „teilhaben" zu lassen, um sich so ihrer künftigen Gunst zu versichern.

c) Der dritte Pfeiler der Pietas waren die heiligen Menschen. Im Gegensatz zum Griechentum, das die Institutionen der Priesterschaft nicht pflegte, bewahrte die Römische Religion einen wachen Sinn für besondere, zu speziellem Dienst ausgesonderte Menschen. Im Gegensatz zum Hinduismus und zum Judentum waren diese Sonderungen aber meist temporär: es waren durch einen öffentlichen Wahlakt erwerbbare Ämter. Keine präexistente Disposition, keine Erhebung aus der Conditio humana „heiligte", sondern das Vertrauen der Mitbürger und die vollzogene Handlung. Es gab Kollegien (z. B. die Flamines, die Haruspices, die Pontifices), deren Mitglieder für die Zeit ihres Flaminats, Haruspikats, Pontifikats strenge Pflichten auf sich nehmen und einen besonderen, von einer Vielzahl von Verboten geregelten Lebenswandel führen mussten. Dafür galten sie als Träger der göttlichen Gegenwart in der Stadt, pflegten sie in Weissagung, Opferhandlung und Urteilsspruch den Kontakt zur Welt des Unsichtbaren. Ein besonderes Ansehen hatte das einzige weibliche „Kollegium" dieser Art, die Vestalinnen, die für die Dauer ihres Status jungfräulich bleiben mussten.

Diese 3 Heiligkeiten wirkten in der Römischen Religion in intimer Wechselbeziehung ineinander: Göttliches wurde gegenwärtig, wenn zu heiliger Zeit ein geheiligter Mensch einen heiligen Ort betrat und dort das Integral der römischen Pietas vollzog: den heiligen. Akt. Seine präzise und immer gleichbleibende Form zu wahren blieb das wesentliche Anliegen der detaillierten - nur bruchstückhaft überlieferten römisch religiösen Schriften. Der Akt zählte, sicherte die Gunst der Götter und erhielt den komplizierten Kosmos der Urbs, die ein Geflecht von Interdependenzen zwischen Mensch und Gott war. Da aber den Römer nur interessierte, was er dem Gott gegenüber tun musste, nicht wer oder was dieser Gott sei, bewahrte sich die Römische Religion eine grosse dogmatische Flexibilität, ja Toleranz. Für den Römer der späten Republik der Zeit Ciceros galt: Mochte er auch die Götter mit Epikur für feinstoffliche Atomwolken halten, wesentlich blieb, dass er ihnen nach Väterart opferte.
Die römischen Götter waren teilweise so intim mit ihrem Geltungsbereich verbunden, dass sie wie reine Abstraktionen einer Funktion oder einer Tätigkeit erscheinen konnten. Sie waren nicht mit einer Mythologie geschmückt oder befrachtet. Die alten, teilweise noch gemein-indoeuropäischen Göttermythen wurden in Rom umgekehrt euphemerisiert. Sie wurden in Geschichte verwandelt: Romulus/Quirinus, Numa, Servius waren urspr. Götter; Geschichten und Taten, die bei Indern oder Kelten Göttertaten waren, bewahrten die Römer (ähnlich den Chinesen) als historische Heldentaten der Vorfahren. Wo Staat und Kosmos und der fromme Akt das Lebenszentrum einer Religion sind, interessiert ein nachahmbares ethisches Beispiel als Geschichte mehr denn als Urzeitmythos.

4. Dies belegt ein weiteres Charakteristikum der Römischen Religion; die Durchlässigkeit der Grenze zwischen Mensch und Gott, ihre wechselseitige Relativität. Gott ist dem Römer, wer Kult empfängt vom Menschen. Kulteinsetzung ist aber ein menschlicher Rechtsakt, an Mehrheiten im Senat gebunden, an sonst nichts. So können Götter eingesetzt und abgeschafft werden, Menschen für Verdienste zu Göttern „befördert" werden. Verbindende Klammer ist hier (wie in China) der intensiv gepflegte Dienst an den Ahnen, der ein Zentrum einer für die Römische Religion sehr wichtigen Wirkungssphäre ist: des häuslichen Kultes. So hat jede Familie ihre eigenen „Kultpartner", ihren eigenen Priester in der Person des Pater Familias, ihre eigenen „Götter" in der Person der Ahnen. Das Spektrum zwischen Mensch und Gott kannte unendliche Schattierungen: Genien, Manen, Laren etc.
Erleichtert durch ihren metaphysischen Agnostizismus konnte die Römische Religion von früher Zeit an fast alles Fremde integrieren. Die griechische Religion lieferte Mythen, an die römische Dichter anknüpfen konnten. Etruskische Weissagungskunst bekam in der Urbs ihren festen Platz. Orientalische Kulte wurden vom Senat zugelassen, ja herbeigeholt, um den Schutz möglichst vieler Götter für die Stadt zu sichern. Fremd war der Römischen Religion der Gedanke, die Götter der anderen seien falsche oder gar keine Götter. Wenn sie Rom dienten -und das mussten sie nach römischer Auffassung, wenn sie in der Stadt einen Tempel hatten -, waren sie willkommen. Erst in der Kaiserzeit gab es national-römische Reaktionen gegen die Überhandnahme der fremden Kulte, zumeist mit wenig Erfolg. Die oberen Schichten intellektualisierten ihre Religion unter dem Einfluss der Philosophie. Ein Monotheismus, verbunden mit der Suche nach dem alles integrierenden Einen, beherrschte erst die Endphase der Römischen Religion (Herrscherkult). Die unteren Schichten wandten sich von der Römischen Religion ab, da sie kaum versprach, was andere ihnen versprachen: ein besseres Leben nach dem Tod. So war die Opposition nur schwach, als die Römische Religion durch christlich gewordene Kaiser abgeschafft und ihre Kulte unter Strafe gestellt wurden. Im Primat der Institution, im Papsttitel „Pontifex maximus", im Streben nach Universalität bei gleichzeitiger Gesetzesstrenge, im Vorrang der Urbs über den Erdkreis etwa leben Züge der Römischen Religion fort.
 


 

 

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