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Religionsphänomenologie

Wenn die Phänomenologie im Sinne ihres Begründers E. Husserl betrieben wird, verbindet sie die Beschreibung von Phänomenen mit der transzendentalen Analyse von Akten und ihrer Struktur, da diese zugleich die Bedingungen dafür definieren, welche Art von Gegenständen in diesen Akten „originär gegeben" ist. Dem „obersten Grundsatz aller synthetischen Urteile" bei Kant, wonach die formalen Bedingungen eines Aktes (z. B. des Anschauens und des Denkens) zugleich die Bedingungen für die inhaltliche Eigenart der Objekte dieses Aktes definieren (z. B. für die Objekte der Erfahrung), entspricht dann das „phänomenologische Grundgesetz". Zwischen Noesis (dem Akt und seiner Struktur) und Noema (den intendierten Gegenständen und ihrer Eigenart) besteht strenge Korrelation. Phänomenologische Forschung ist deshalb Sinnlogik intentionaler Akte (Analyse ihrer Struktur, sofern diese die Intentionalität des Aktes möglich macht und ihm also den Zugang zu möglichen Gegenständen erschliesst) und zugleich Eidetik der intendierten Gegenstände (Bestimmung der „Wesensgestalt" derjenigen Gegenstände, die der Struktur des jeweiligen intentionalen Aktes zugeordnet sind). Aber phänomenologische Forschung unterscheidet sich von Kants Verständnis der Transzendentalphilosophie durch die Annahme: Es gibt verschiedene Arten von intentionalen Akten, die sich durch ihre Struktur voneinander unterscheiden und deshalb je verschiedene Bedingungen dafür vorzeichnen, welche Art von Gegenständen gerade diesen Akten originär gegeben ist. Phänomenologische Forschung entfaltet sich deshalb in eine Mehrzahl „regionaler Phänomenologien". Dadurch wird zugleich Raum geschaffen für eine spezielle „Phänomenologie der Religion", d. h. für die Beantwortung der Frage, ob es eine eigene Sinnlogik speziell religiöser Akte und eine eigene Wesensgestalt derjenigen religiösen Gegenstände gibt, die in diesen Akten originär zugänglich werden.
Ein auf phänomenologischem Wege gewonnener Religionsbegriff ist deskriptiv und komparativ in besonderer Weise fruchtbar; denn er gestattet es, die einmal an gewissen Beispielen gewonnene Einsicht in die Korrelation zwischen der Struktur religiöser Akte und der Wesensart religiöser Gegenstände auch dazu zu verwenden, „Kryptomorphien" (sich verbergende Gestaltungen) der religiösen Akte und ihrer Gegenstände zu identifizieren. Darunte sind solche Akte und Gegenstände zu verstehen, die ihrem äusseren Erschaffungsbilde nach kein Merkmal aufweisen, durch das sie in einem öffentlich akzeptierten Sinne des Wortes als „religiös" erscheinen, die aber durch eine spezifisch religiöse „Sinnlogik" ausgezeichnet sind. Und entsprechend kann, im Übergang vom deskriptiven zum normativen Gebrauch, ein solcher Religionsbegriff dazu dienen, „Pseudomorphien" (d. h Fehl- und Truggestaltungen) religiöser Akte zu diagnostizieren. Darunter sind solche Akte zu verstehen, die in ihrem äusseren Erscheinungsbild Merkmale an sich tragen, durch die sie in einem öffentlich akzeptierten Sinne des Wortes als „religiös erscheinen, aber ihrer „Sinnlogik" nach nicht so strukturiert sind, dass ihnen eine spezifisch religiöse Intentionalität zukäme. (Mancher seinem Erscheinungsbild nach nur ästhetische, ethische oder epistemische Akt zeigt eine Struktur, durch die er sich als „verborgen religiöser Akt" identifizieren lässt; aber mancher sprachliche Ausdruck, der seinem Erscheinungsbilde nach ein Gebet ist, zeigt eine Struktur, durch die er sich als „Pseudomorphie" religiöser Akte, z. B. als eine in Gebetsform verkleidete Gemeindebelehrung, diagnostizieren lässt.) In der Hermeneutik scheinbar nicht-religiöse Akte und in der Kritik scheinbar religiöse Akte geht eine Phänomenologie der Religion über die blosse Beschreibung religiöser Erscheinungen hinaus.
Eine Analyse der Sinnlogik religiöser Akte gestattet es, religiöse Akte auch abseits von ihrer konventionellen Benennung als religiös zu identifizieren und sie an den Bedingungen ihres eigenen Gegenstandsbezuges zu messen, statt über ihren Sinn oder ihre Sinnlosigkeit nach äusseren, ausserreligiösen Gesichtspunkten zu entscheiden. So kann z. B. der Vorwurf, religiöse Akte seien ohne Gegenstandsbezug und Bedeutungsgehalt, nur durch phänomenologische Strukturanalyse überprüft werden. Denn nur sie kann entscheiden, ob dieser Vorwurf darauf beruht, dass der religiöse Akt an sachfremden Massstäben gemessen wird (so dass der Kritiker über diesen Akt und seinen Gegenstand so urteilt „wie der Blinde über die Farbe"), oder ob dieser Vorwurf darauf beruht, dass die Sinnlogik des religiösen Aktes selber gestört ist, so dass dieser in der Tat die ihm zugeordnete Gegenstandssphäre nicht mehr erreicht.
Nun entspricht der je spezifischen logischen Struktur von intentionalen Akten die ebenso spezifische grammatische Struktur derjenigen sprachlichen Ausdrücke, durch die diese Akte und die in ihnen originär gegebenen Gegenstände benannt werden. Darum kann die phänomenologische Erforschung der „Sinnlogik rel. Akte" sich verbinden mit der sprachanalytischen Erforschung der „Grammatik rel. Ausdrücke". Vor allem eine Analyse der grammatischen Formen des Gebets eröffnet die Möglichkeit, die strukturelle Eigenart der „rel. Welt" zu bestimmen, d. h. jenes Gesamtzusammenhanges möglicher Erfahrung, innerhalb dessen diejenigen Gegenstände, auf die der rel. Akt sich bezieht, ihre Stelle finden müssen. Denn in der Gebetssprache werden verschiedene sprachliche Funktionen auf spezifische Weise verknüpft, z. B. die Anrufung des Namens, die rühmende Anamnese, die zukunftsgewandte Deprekation und die in all diese Ausdrücke mitverwobenen Weisen, wie der Sprecher sich selbst bezeichnet. Die Eigenart dieser Verknüpfung unterschiedlicher sprachlicher Ausdrücke aber lässt eine spezifische „Sinnlogik" erkennen, durch welche jene rel. Welt sich aufbaut, deren Struktur zugleich die Sinnbedingungen der rel. Aussagen und der darin bezeichneten rel. Akte definieren. Die Einheit des Ich, die Ganzheit der Welt und der geordnete Zusammenhang all dessen, was in dieser Welt vorkommt und dem Ich als Gegenstand gegenübertritt, lassen in der rel. Sprache eine spezifische Struktur erkennen, an der die Phänomenologie der Religion ein geeignetes Paradigma gewinnt, um die „Sinnlogik des rel. Aktes" und die „Eidetik der rel. Gegenstände" auf eine Weise weiterzuentwickeln, die am empirisch vorfindlichen „Sprachmaterial" überprüft werden kann. Im Überschneidungsbereich einer Analyse der rel. Sprache und einer sich (mit Husserl) transzendental verstehenden Phänomenologie der Religion sind, so wie es scheint, diejenigen methodischen Ansätze zu finden, die über die Aporien einer rein apriorisch-deduktiven und einer rein aposteriorisch-induktiven Religionsphilosophie hinausführen. Zeitgenössische Diskussionen, die auf diesem Felde geführt werden, lassen eine fruchtbare Weiterentwicklung der Religionsphilosophie erwarten.
 


 

 

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