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Wenn die Phänomenologie
im Sinne ihres Begründers E. Husserl betrieben wird, verbindet sie die
Beschreibung von Phänomenen mit der transzendentalen Analyse von Akten und
ihrer Struktur, da diese zugleich die Bedingungen dafür definieren, welche
Art von Gegenständen in diesen Akten „originär gegeben" ist. Dem „obersten
Grundsatz aller synthetischen Urteile" bei Kant, wonach die formalen
Bedingungen eines Aktes (z. B. des Anschauens und des Denkens) zugleich die
Bedingungen für die inhaltliche Eigenart der Objekte dieses Aktes definieren
(z. B. für die Objekte der Erfahrung), entspricht dann das
„phänomenologische Grundgesetz". Zwischen Noesis (dem Akt und seiner
Struktur) und Noema (den intendierten Gegenständen und ihrer Eigenart)
besteht strenge Korrelation. Phänomenologische Forschung ist deshalb
Sinnlogik intentionaler Akte (Analyse ihrer Struktur, sofern diese die
Intentionalität des Aktes möglich macht und ihm also den Zugang zu möglichen
Gegenständen erschliesst) und zugleich Eidetik der intendierten Gegenstände
(Bestimmung der „Wesensgestalt" derjenigen Gegenstände, die der Struktur des
jeweiligen intentionalen Aktes zugeordnet sind). Aber phänomenologische
Forschung unterscheidet sich von Kants Verständnis der
Transzendentalphilosophie durch die Annahme: Es gibt verschiedene Arten von
intentionalen Akten, die sich durch ihre Struktur voneinander unterscheiden
und deshalb je verschiedene Bedingungen dafür vorzeichnen, welche Art von
Gegenständen gerade diesen Akten originär gegeben ist. Phänomenologische
Forschung entfaltet sich deshalb in eine Mehrzahl „regionaler
Phänomenologien". Dadurch wird zugleich Raum geschaffen für eine spezielle
„Phänomenologie der Religion", d. h. für die Beantwortung der Frage, ob es
eine eigene Sinnlogik speziell religiöser Akte und eine eigene Wesensgestalt
derjenigen religiösen Gegenstände gibt, die in diesen Akten originär
zugänglich werden.
Ein auf phänomenologischem Wege gewonnener Religionsbegriff ist deskriptiv
und komparativ in besonderer Weise fruchtbar; denn er gestattet es, die
einmal an gewissen Beispielen gewonnene Einsicht in die Korrelation zwischen
der Struktur religiöser Akte und der Wesensart religiöser Gegenstände auch
dazu zu verwenden, „Kryptomorphien" (sich verbergende Gestaltungen) der
religiösen Akte und ihrer Gegenstände zu identifizieren. Darunte sind solche
Akte und Gegenstände zu verstehen, die ihrem äusseren Erschaffungsbilde nach
kein Merkmal aufweisen, durch das sie in einem öffentlich akzeptierten Sinne
des Wortes als „religiös" erscheinen, die aber durch eine spezifisch
religiöse „Sinnlogik" ausgezeichnet sind. Und entsprechend kann, im Übergang
vom deskriptiven zum normativen Gebrauch, ein solcher Religionsbegriff dazu
dienen, „Pseudomorphien" (d. h Fehl- und Truggestaltungen) religiöser Akte
zu diagnostizieren. Darunter sind solche Akte zu verstehen, die in ihrem
äusseren Erscheinungsbild Merkmale an sich tragen, durch die sie in einem
öffentlich akzeptierten Sinne des Wortes als „religiös erscheinen, aber
ihrer „Sinnlogik" nach nicht so strukturiert sind, dass ihnen eine
spezifisch religiöse Intentionalität zukäme. (Mancher seinem
Erscheinungsbild nach nur ästhetische, ethische oder epistemische Akt zeigt
eine Struktur, durch die er sich als „verborgen religiöser Akt"
identifizieren lässt; aber mancher sprachliche Ausdruck, der seinem
Erscheinungsbilde nach ein Gebet ist, zeigt eine Struktur, durch die er sich
als „Pseudomorphie" religiöser Akte, z. B. als eine in Gebetsform
verkleidete Gemeindebelehrung, diagnostizieren lässt.) In der Hermeneutik
scheinbar nicht-religiöse Akte und in der Kritik scheinbar religiöse Akte
geht eine Phänomenologie der Religion über die blosse Beschreibung
religiöser Erscheinungen hinaus.
Eine Analyse der Sinnlogik religiöser Akte gestattet es, religiöse Akte auch
abseits von ihrer konventionellen Benennung als religiös zu identifizieren
und sie an den Bedingungen ihres eigenen Gegenstandsbezuges zu messen, statt
über ihren Sinn oder ihre Sinnlosigkeit nach äusseren, ausserreligiösen
Gesichtspunkten zu entscheiden. So kann z. B. der Vorwurf, religiöse Akte
seien ohne Gegenstandsbezug und Bedeutungsgehalt, nur durch
phänomenologische Strukturanalyse überprüft werden. Denn nur sie kann
entscheiden, ob dieser Vorwurf darauf beruht, dass der religiöse Akt an
sachfremden Massstäben gemessen wird (so dass der Kritiker über diesen Akt
und seinen Gegenstand so urteilt „wie der Blinde über die Farbe"), oder ob
dieser Vorwurf darauf beruht, dass die Sinnlogik des religiösen Aktes selber
gestört ist, so dass dieser in der Tat die ihm zugeordnete Gegenstandssphäre
nicht mehr erreicht.
Nun entspricht der je spezifischen logischen Struktur von intentionalen
Akten die ebenso spezifische grammatische Struktur derjenigen sprachlichen
Ausdrücke, durch die diese Akte und die in ihnen originär gegebenen
Gegenstände benannt werden. Darum kann die phänomenologische Erforschung der
„Sinnlogik rel. Akte" sich verbinden mit der sprachanalytischen Erforschung
der „Grammatik rel. Ausdrücke". Vor allem eine Analyse der grammatischen
Formen des Gebets eröffnet die Möglichkeit, die strukturelle Eigenart der
„rel. Welt" zu bestimmen, d. h. jenes Gesamtzusammenhanges möglicher
Erfahrung, innerhalb dessen diejenigen Gegenstände, auf die der rel. Akt
sich bezieht, ihre Stelle finden müssen. Denn in der Gebetssprache werden
verschiedene sprachliche Funktionen auf spezifische Weise verknüpft, z. B.
die Anrufung des Namens, die rühmende Anamnese, die zukunftsgewandte
Deprekation und die in all diese Ausdrücke mitverwobenen Weisen, wie der
Sprecher sich selbst bezeichnet. Die Eigenart dieser Verknüpfung
unterschiedlicher sprachlicher Ausdrücke aber lässt eine spezifische
„Sinnlogik" erkennen, durch welche jene rel. Welt sich aufbaut, deren
Struktur zugleich die Sinnbedingungen der rel. Aussagen und der darin
bezeichneten rel. Akte definieren. Die Einheit des Ich, die Ganzheit der
Welt und der geordnete Zusammenhang all dessen, was in dieser Welt vorkommt
und dem Ich als Gegenstand gegenübertritt, lassen in der rel. Sprache eine
spezifische Struktur erkennen, an der die Phänomenologie der Religion ein
geeignetes Paradigma gewinnt, um die „Sinnlogik des rel. Aktes" und die
„Eidetik der rel. Gegenstände" auf eine Weise weiterzuentwickeln, die am
empirisch vorfindlichen „Sprachmaterial" überprüft werden kann. Im
Überschneidungsbereich einer Analyse der rel. Sprache und einer sich (mit
Husserl) transzendental verstehenden Phänomenologie der Religion sind, so
wie es scheint, diejenigen methodischen Ansätze zu finden, die über die
Aporien einer rein apriorisch-deduktiven und einer rein
aposteriorisch-induktiven Religionsphilosophie hinausführen. Zeitgenössische
Diskussionen, die auf diesem Felde geführt werden, lassen eine fruchtbare
Weiterentwicklung der Religionsphilosophie erwarten.
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