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Religionsdialog - theologische Begründung |
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Vorbereitet durch die
Vorarbeit einzelner Theologen (u. a. F. König, K. Rahner), erfuhren die
Bemühungen um den Dialog mit Menschen anderer Religionen entscheidende
Impulse durch die „Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den
nichtchristlichen Religionen" auf dem Vatikanum II (1962-1965). Die
Voraussetzungen für die notwendigen Erwägungen der Kirche, „in welchem
Verhältnis sie zu den nichtchristlichen Religionen steht", werden darin vor
allem in folgendem gesehen: Die Beziehungen der einzelnen Völker in ihren
Kulturen und religiösen Traditionen sind enger geworden. Das ganze
Menschengeschlecht verdankt sich demselben göttlichen Ursprung. Gottes
Heilsratschluss betrifft alle Menschen. Die Menschen „erwarten von den
verschiedenen Religionen Antwort auf die ungelösten Rätsel des menschlichen
Daseins". Mit der fortschreitenden Entwicklung ihrer Kulturen haben die
Völker eine Vertiefung ihrer religiösen Begriffe und ihrer Vorstellungswelt
erfahren. In diesem Zusammenhang werden der Hinduismus und der Buddhismus
erwähnt und Beispiele aus dem unerschöpflichen Reichtum dieser
Überlieferungen benannt. Zu den Voraussetzungen für einen Dialog mit den
nichtchristlichen Religionen wird festgestellt: „Die kath. Kirche lehnt
nichts von alledem ab, was in diesen Religionen wahr und heilig ist." Damit
ist der Charakter des Dialogs als Bemühung um ein verstehendes Eingehen auf
die Werte und geschichtlichen Vorgaben auch in denjenigen vor- und
ausserchristl. Religionen beschrieben, die nicht wie das Judentum und der
Islam in einem religions-geschichtlich nahen Verhältnis zum Christentum
stehen. Obwohl das Wort „Dialog" in dieser konziliaren Erklärung selber
nicht vorkommt, ist mit ihr eine grundlegende kirchliche Entscheidung für
die weitere Begegnung und Beschäftigung mit den ausserchristlichen
Religionen getroffen. Dass der interreligiöse Dialog nicht im Gegensatz zum
universalen Verkündigungsauftrag der Kirche zu verstehen ist, macht das
Dekret „Ad gentes" deutlich. Verständnis und Anerkennung der anderen
Religionen sind nicht zu trennen vom universalen Sendungsauftrag der Kirche
als dem „allumfassenden Sakrament des Heils", sondern sind als eine
integrale Funktion desselben zu sehen. |
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