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1. Religionsfriede ist
heute zu einem Namen für die Verantwortung der Weltreligionen im
internationalen Bemühen um Gerechtigkeit und Frieden in der modernen Welt
geworden. Als Leitidee einer Ordnung universalen Konsenses in der Geschichte
des Abendlandes schon früh wirksam, bedeutete der Friede unter den
Religionen für Nikolaus von Kues „im Namen aller den einen Glauben annehmen
und auf diesem einen ewigen Frieden aufbauen, damit im Frieden der Schöpfer
aller gepriesen werde". Greift man sein Anliegen weniger im Sinn einer
Vollendungstheologie auf, sondern sucht es als sittlich-praktische Aufgabe
fortzuführen, so beinhaltet Religionsfreiheit nicht das blosse
Miteinanderauskommen von Menschen verschiedener Religionszugehörigkeit,
sondern wesentlich ein Stück weit gemeinsames Handeln. Was die Erklärung des
II. Vatikanums über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen
Religionen („Nostra aetate") im Hinblick auf den christlich-islamischen
Dialog sagt, gilt auch allgemein, nämlich „sich aufrichtig um gegenseitiges
Verstehen zu bemühen und gemeinsam einzutreten für Schutz und Förderung der
sozialen Gerechtigkeit, der sittlichen Güter und nicht zuletzt des Friedens
und der Freiheit für alle Menschen". In dem Masse, wie der Weltfriede als
Notwendigkeit unserer heutigen Lebenswelt erkannt wird, der eine
ausserordentliche moralische Anstrengung von uns fordert, haben die
Religionen damit begonnen, sei es in den Aktivitäten etwa der
Weltfriedenskonferenzen, sei es in den spezifisch-religiösen Ausdrucksformen
von Wallfahrt, Fasten und Gebet (vgl. „Die Friedensgebete von Assisi"), den
Dienst am Frieden als eine Verpflichtung anzunehmen, die in Treue zum
eigenen Bekenntnis nur noch gemeinsam zu erfüllen ist.
2. Religionsfriede, der aus der Verantwortung für diese Welt lebt, ist
bereits eine Antwort der Weltreligionen auf die Bedrohungserfahrung vieler
Menschen, nicht nur was die Möglichkeit eines nuklearen Vernichtungskrieges
betrifft, sondern auch was die Wirklichkeit vielfältiger totalitärer
Unterdrückung der Freiheit angeht. Die Menschenrechtserklärungen der
Gegenwart haben ganz entschieden den Frieden in der Welt mit der Anerkennung
der Menschenrechte und Menschenwürde verknüpft (vgl. die Präambel der Allg.
Erklärung der Menschenrechte von 1948). Der Religionsfriede ist zwar nicht
identisch mit dem Völkerrechtsfrieden, er setzt aber ein menschenrechtlich
orientiertes Friedensverständnis voraus, das die „geschlossenen"
Friedenskonzepte z. B. der mittelalterlichen pax christiana überwunden hat
(ein Wandel, wie er sich analog etwa im Verständnis des Djihad im Islam
widerzuspiegeln scheint). Religionsfriede lebt zwar aus dem Bewusstsein,
dass der Friede ein Werk der Gerechtigkeit ist, mit ihm verbindet sich aber
auch die Erfahrung, dass die Religion in dem Masse friedensunfähig wird, als
sie sich mit einer absoluten politisch-rechtlichen Wahrheitsordnung
verbindet, die es gegen Andersgläubige notfalls gewaltsam durchzusetzen
gilt. Es sind vor allem die Glaubens- und Konfessionskriege, die die
Neubesinnung auf die Fundamente des Zusammenlebens in einer
religiös-konfessionell gespaltenen Welt erforderten und die pax civilis als
einem an der Rechtsordnung orientierten Frieden zur vordringlichen Aufgabe
der sittlichen Vernunft in der Moderne werden liessen.
3. Die neuzeitliche, an den Menschenrechten orientierte und auf die
Rechtsordnung bezogene Friedensidee stellt den Religionsfrieden in einen
anderen Zusammenhang. Der Religionsfriede ist nicht mehr die alleinige
Grundlage für das politische Zusammenleben. Er ist damit aber alles andere
als überflüssig, sondern entfaltet gerade aus der Nichtidentität mit einer
politisch-rechtlichen Ordnung seine Wirksamkeit für den Frieden in der Welt.
Im Religionsfrieden bejahen die Weltreligionen die allgemeine
Gewissensverantwortung und damit die Zuständigkeit der praktischen Vernunft
für eine gerechte sittliche Ordnung, sie bekunden aber zugleich die
Gemeinsamkeit der Überzeugung, „dass der Friede die menschlichen Kräfte weit
übersteigt, bes. in der gegenwärtigen Lage der Welt, und dass deshalb seine
Quelle und Verwirklichung in jener Wirklichkeit zu suchen sind, die über uns
allen ist" (Johannes Paul II.: Die Friedensgebete von Assisi 53). Der
Religionsfriede übt in dem Masse, wie er Wirklichkeit wird, nicht nur
Wirkung auf das innerweltliche Friedensverständnis aus und bezeugt gegen
Resignation und Scheitern menschlicher Friedensbemühungen die
Friedenshoffnung der Religionen, er stellt auch die Toleranzfrage auf eine
neue Basis. Indem er in neuer Weise mit der Friedensverantwortung und der
Bezeugung der Friedenshoffnung verbunden ist, sind die Fragen nach
Wahrheitsanspruch und Friedensfähigkeit einer Religion oder die
Unterscheidung zwischen „prophetischen" und „mystischen" Religionen neu und
kritisch zu durchdenken. Toleranz darf nicht zur Ideologie des Status quo
werden, die durch scheinbare Grosszügigkeit alle Meinungen gleicherweise
nebeneinander bestehen lässt, weil sie scheinbar nichts mehr austragen (vgl.
H. Marcuses Begriff von der „repressiven Toleranz"). Toleranz besagt
vielmehr, zunächst den Glaubensstandpunkt überhaupt einzunehmen und sich der
Wahrheitsfrage (Wahrheit, religiöse) zu stellen. Die Erfahrung des modernen
Materialismus und heutigen Glaubensschwundes etwa in Form einer
Entchristianisierung wie auch Entislamisierung lässt hier ein gemeinsames
Anliegen der Religionen erkennen. Toleranz bedeutet aber auch immer ein
Stück Schuldübernahme, die bekennt, dass alle von der „Toleranz Gottes"
leben. Die Rede von der „Toleranz Gottes", wie sie M. Luther verwendet,
kommt für ihn selbst und seine Überzeugung im Christusgeschehen zu innerster
Verdichtung, sie ist - im christlichen Kontext - tolerantia crucis. Toleranz
heisst schliesslich auch Bewährung der Hoffnung im Dialog des Glaubens. Die
Hoffnung auf Heil und Erlösung kann nicht zum exklusiven Besitzanspruch
einer Gruppe erhoben werden, da ihre Einlösung der Verfügungsmacht des
Menschen entzogen ist. Auch der Religionsfriede ist wie der Weltfriede nicht
das „goldene Zeitalter" (C. F. v. Weizsäcker), aber in der Verantwortung für
den Weltfrieden Wegweisung der Freiheit.
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