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Religionen
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Religionenfriede

1. Religionsfriede ist heute zu einem Namen für die Verantwortung der Weltreligionen im internationalen Bemühen um Gerechtigkeit und Frieden in der modernen Welt geworden. Als Leitidee einer Ordnung universalen Konsenses in der Geschichte des Abendlandes schon früh wirksam, bedeutete der Friede unter den Religionen für Nikolaus von Kues „im Namen aller den einen Glauben annehmen und auf diesem einen ewigen Frieden aufbauen, damit im Frieden der Schöpfer aller gepriesen werde". Greift man sein Anliegen weniger im Sinn einer Vollendungstheologie auf, sondern sucht es als sittlich-praktische Aufgabe fortzuführen, so beinhaltet Religionsfreiheit nicht das blosse Miteinanderauskommen von Menschen verschiedener Religionszugehörigkeit, sondern wesentlich ein Stück weit gemeinsames Handeln. Was die Erklärung des II. Vatikanums über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen („Nostra aetate") im Hinblick auf den christlich-islamischen Dialog sagt, gilt auch allgemein, nämlich „sich aufrichtig um gegenseitiges Verstehen zu bemühen und gemeinsam einzutreten für Schutz und Förderung der sozialen Gerechtigkeit, der sittlichen Güter und nicht zuletzt des Friedens und der Freiheit für alle Menschen". In dem Masse, wie der Weltfriede als Notwendigkeit unserer heutigen Lebenswelt erkannt wird, der eine ausserordentliche moralische Anstrengung von uns fordert, haben die Religionen damit begonnen, sei es in den Aktivitäten etwa der Weltfriedenskonferenzen, sei es in den spezifisch-religiösen Ausdrucksformen von Wallfahrt, Fasten und Gebet (vgl. „Die Friedensgebete von Assisi"), den Dienst am Frieden als eine Verpflichtung anzunehmen, die in Treue zum eigenen Bekenntnis nur noch gemeinsam zu erfüllen ist.

2. Religionsfriede, der aus der Verantwortung für diese Welt lebt, ist bereits eine Antwort der Weltreligionen auf die Bedrohungserfahrung vieler Menschen, nicht nur was die Möglichkeit eines nuklearen Vernichtungskrieges betrifft, sondern auch was die Wirklichkeit vielfältiger totalitärer Unterdrückung der Freiheit angeht. Die Menschenrechtserklärungen der Gegenwart haben ganz entschieden den Frieden in der Welt mit der Anerkennung der Menschenrechte und Menschenwürde verknüpft (vgl. die Präambel der Allg. Erklärung der Menschenrechte von 1948). Der Religionsfriede ist zwar nicht identisch mit dem Völkerrechtsfrieden, er setzt aber ein menschenrechtlich orientiertes Friedensverständnis voraus, das die „geschlossenen" Friedenskonzepte z. B. der mittelalterlichen pax christiana überwunden hat (ein Wandel, wie er sich analog etwa im Verständnis des Djihad im Islam widerzuspiegeln scheint). Religionsfriede lebt zwar aus dem Bewusstsein, dass der Friede ein Werk der Gerechtigkeit ist, mit ihm verbindet sich aber auch die Erfahrung, dass die Religion in dem Masse friedensunfähig wird, als sie sich mit einer absoluten politisch-rechtlichen Wahrheitsordnung verbindet, die es gegen Andersgläubige notfalls gewaltsam durchzusetzen gilt. Es sind vor allem die Glaubens- und Konfessionskriege, die die Neubesinnung auf die Fundamente des Zusammenlebens in einer religiös-konfessionell gespaltenen Welt erforderten und die pax civilis als einem an der Rechtsordnung orientierten Frieden zur vordringlichen Aufgabe der sittlichen Vernunft in der Moderne werden liessen.

3. Die neuzeitliche, an den Menschenrechten orientierte und auf die Rechtsordnung bezogene Friedensidee stellt den Religionsfrieden in einen anderen Zusammenhang. Der Religionsfriede ist nicht mehr die alleinige Grundlage für das politische Zusammenleben. Er ist damit aber alles andere als überflüssig, sondern entfaltet gerade aus der Nichtidentität mit einer politisch-rechtlichen Ordnung seine Wirksamkeit für den Frieden in der Welt. Im Religionsfrieden bejahen die Weltreligionen die allgemeine Gewissensverantwortung und damit die Zuständigkeit der praktischen Vernunft für eine gerechte sittliche Ordnung, sie bekunden aber zugleich die Gemeinsamkeit der Überzeugung, „dass der Friede die menschlichen Kräfte weit übersteigt, bes. in der gegenwärtigen Lage der Welt, und dass deshalb seine Quelle und Verwirklichung in jener Wirklichkeit zu suchen sind, die über uns allen ist" (Johannes Paul II.: Die Friedensgebete von Assisi 53). Der Religionsfriede übt in dem Masse, wie er Wirklichkeit wird, nicht nur Wirkung auf das innerweltliche Friedensverständnis aus und bezeugt gegen Resignation und Scheitern menschlicher Friedensbemühungen die Friedenshoffnung der Religionen, er stellt auch die Toleranzfrage auf eine neue Basis. Indem er in neuer Weise mit der Friedensverantwortung und der Bezeugung der Friedenshoffnung verbunden ist, sind die Fragen nach Wahrheitsanspruch und Friedensfähigkeit einer Religion oder die Unterscheidung zwischen „prophetischen" und „mystischen" Religionen neu und kritisch zu durchdenken. Toleranz darf nicht zur Ideologie des Status quo werden, die durch scheinbare Grosszügigkeit alle Meinungen gleicherweise nebeneinander bestehen lässt, weil sie scheinbar nichts mehr austragen (vgl. H. Marcuses Begriff von der „repressiven Toleranz"). Toleranz besagt vielmehr, zunächst den Glaubensstandpunkt überhaupt einzunehmen und sich der Wahrheitsfrage (Wahrheit, religiöse) zu stellen. Die Erfahrung des modernen Materialismus und heutigen Glaubensschwundes etwa in Form einer Entchristianisierung wie auch Entislamisierung lässt hier ein gemeinsames Anliegen der Religionen erkennen. Toleranz bedeutet aber auch immer ein Stück Schuldübernahme, die bekennt, dass alle von der „Toleranz Gottes" leben. Die Rede von der „Toleranz Gottes", wie sie M. Luther verwendet, kommt für ihn selbst und seine Überzeugung im Christusgeschehen zu innerster Verdichtung, sie ist - im christlichen Kontext - tolerantia crucis. Toleranz heisst schliesslich auch Bewährung der Hoffnung im Dialog des Glaubens. Die Hoffnung auf Heil und Erlösung kann nicht zum exklusiven Besitzanspruch einer Gruppe erhoben werden, da ihre Einlösung der Verfügungsmacht des Menschen entzogen ist. Auch der Religionsfriede ist wie der Weltfriede nicht das „goldene Zeitalter" (C. F. v. Weizsäcker), aber in der Verantwortung für den Weltfrieden Wegweisung der Freiheit.
 


 

 

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