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Prädestination

Als theologischer Terminus meint Prädestination (in allgemeinster Bedeutung) die ewige göttliche Vorherbestimmung der Erwählten zu ihrem gnadenhaften (übernatürlichen) Endziel. Mit diesem Begriff verbindet sich jedoch theologiegeschichtlich eine Reihe von schwierigen und dunklen Fragen, insbesondere über das Verhältnis von göttlicher Vorherbestimmung und menschlicher Freiheit, von göttlicher Erwählung und menschlicher Sinnverfehlung, von ewigem Heil und ewigem Unheil, von Prädestination und Reprobation (Verwerfung). Die Systematisierung solcher und ähnlicher Fragen zu Prädestinations-Lehren und Prädestinations-Theorien hat sich deshalb immer wieder neu am kritischen Massstab der Heiligen Schrift zu messen. Der nur im Neuen Testament, und hier auch nur im paulinischen und paulinisch beeinflussten Schrifttum, vorkommende Begriff hat eine ausschliesslich positive Bedeutung. Er wird hier als Grund des geschichtlichen Heilshandelns Gottes an den Glaubenden verstanden, als Aussage über die ewige Gnadenwahl der Menschen in Christus, die jetzt als Geheimnis des Heiles geoffenbart ist. Als klassische Stellen dieser Prädestinations-Theologie können Röm 8,28-30 und Eph 1,3-14 gelten: Vorherbestimmung ist gleichbedeutend mit Erwählung zum Heil. Es geht um ein geschichtlich, allen offenstehendes Heilsangebot; „die negative Möglichkeit des Unheils wird nie im Zusammenhang mit diesem Begriff reflektiert. In ihrer prinzipiell positiven Ausrichtung wird Prädestination geradezu frohe Botschaft, Evangelium. Deshalb ist; die ausdrückliche Rede von der Prädestination stets eingebunden in den danksagenden Lobpreis der erwählenden Liebe Gottes, den Grund eschatologischer Hoffnung. Damit ist - im Blick auf die Theologiegeschichte - eine wichtige Feststellung getroffen: Die Heilige Schrift spricht zwar von oder ewigen Erwählung zum Heil, aber sie kennt keine ewige Vorherbestimmung zum Unheil, also keine doppelte Prädestination. Es; gibt in der Schrift keine symmetrische Entsprechung, sondern nur eine Asymmetrie zwischen Heil und Unheil, wobei dem Heil und der Erwählung entschieden der Vorrang zukommt. Zwar spricht die Schrift unüberhörbar auch von Gericht und Verwerfung und mahnt, die Abblehnung der angebotenen Gnade als des Menschen eigene, reale Möglichkkeit nicht zu übersehen, gibt aber zugleichh „allen Anlass, das Rätsel der Wirklichhkeit solcher Ablehnung stehen zu lassen", und fordert auf, „auch noch in allen unbeantwortbaren Fragen der göttlichen Erwählung, die Tiefe des Reichtums, der Weisheit und der Erkenntnnis Gottes zu preisen". Die Schrift wehrt dadurch wohl auch einem allzu neugierigen Spekulationstrieb. Dieser muss in Aporien führen, wenn versucht wird, (Nie Aussagen derer Schrift zur Prädestination, bes. die Fragen, die sie selbst nicht beantworten will, in „eine universale Theorie über Gottes Wirken und die des Menschen Heil" zu übersetzen .
Die entscheidende Weichenenstellung in dieser Richtinnig besorgte für das Abendland Augustinnus. In einer erststen (antimanichäischen) Phase vertritt er noch die Lehre von einer bedingten Prädestination: Die Prädestination erfolgt aufgrund des göttlichen Vorauswissens des kraft der Gnade verdienstvollen Handelns unnd Ausharrens des Menschen. Der spätere Augtastininus verficht hingegen ((ab 3396/397) die unbedingte Prädestination, die durch denn blossen, ewigen Beschluss Gottes, unabhbängig von allem menschlichen Wollen und Tun, geschieht. In seiner Auseinandersetzung mit den Pelagianern (ab 411) steigert er diesen Standpunkt zu einem Rigorismus der All- und Alleinherrschaft der Gnade und Prädestination.
Drei Grundprinzipien bestimmen seine Prädestinations-Lehre: die absolute Vorgängigkeit und Ungeschuldetheit (Gratuität) der Gnade, die absolute Macht und Unwiderstehlichkeit (Irresistibilität) der Gnade sowie die völlige Ohnmacht und Verderbtheit des Menschen, für die ihm die Erbsünden-Lehre als Begründung dient. Die Erbsünde macht alle Menschen zu einer einzigen „Sündenmasse", die rechtens die Verdammung verdient. So gilt: Aus Gerechtigkeit sind alle verdammt. Aber aus Barmherzigkeit erwählt Gott aus der Masse der Verdammten - in ungeschuldeter, unverdienter, unwiderstehlicher Gnadenwahl - wenige Menschen zum ewigen Leben. Gott ist deshalb nicht ungerecht; denn er verwirft nicht aktiv, er erwählt nur nicht alle und belässt die Nicht-Prädestinierten in ihrem schuldhaften Zustand, aus dem erlöst zu werden reine Gnade ist und niemand einen Anspruch hat.
Gewiss sind die positiven Anliegen und Leistungen der Gnaden- und Prädestinations-Lehre des Augustinus nicht zu übersehen: die schriftgemässe Herausstellung der Souveränität und Superiorität Gottes im Heils-wirken und die Abhängigkeit und Rezeptivität des Menschen. Aber in der exzessiven Durchführung, die nicht nur durch die antipelagianische Polemik, sondern auch durch seine eigene persönliche Grunderfahrung der menschlichen Ohnmacht bestimmt ist, zahlt er einen (zu) hohen Preis: Die Partikularität (Begrenztheit) des göttlichen Heilswillens und die (faktische) Aufhebung der (nur noch verbal zu behauptenden) menschlichen Freiheit. Alle folgenden Systementwürfe zur Prädestinations-Lehre stehen unter dem massgeblichen Einfluss des Augustinus: Thomas v. Aquin (wenngleich mit wesentlichen Modifikationen in der Freiheitslehre) nicht minder als M. Luther und J. Calvin, der mit seiner systematisch durchgeführten Lehre von der doppelten Prädestination zum Heil und zum Unheil die Aporien der traditionellen Prädestinations-Lehre bis an die äusserste Grenze geführt hat. Calvin definiert: „Prädestination nennen wir das ewige Dekret Gottes, wodurch er bei sich beschlossen hat, was nach seinem Willen aus jedem Menschen werden soll. Denn nicht alle werden mit der gleichen Bestimmung geschaffen: sondern den einen ist das ewige Leben, den anderen die ewige Verdammung im voraus zugeordnet. Je nachdem nun jemand zu einem der beiden Ziele geschaffen ist, sagen wir, er ist zum Leben oder zum Tod vorherbestimmt". Am Ende steht also, wie Calvin selbst bekennt, ein „schreckliches Dekret" (decretum horribile) und ein erzittern machendes Mysterium (mysterium tremendum) - mit fatalen Folgen für das Gottes- und Menschenbild.
Aus diesen Sackgassen suchte in neuerer Zeit K. Barth (gest. 1968) die Prädestinations-Lehre herauszuführen und sie wieder im Rückgriff auf die Schrift als „Summe des Evangeliums" sehen zu lassen: durch einen radikalen Ansatz beim absoluten ewigen Erwählungswillen Gottes in Jesus Christus. Ein ähnliches Anliegen leitete auch K. Rahner (gest. 1984) mit dem Ansatz seiner Theologie beim absoluten, unbedingten Selbstmitteilungswillen Gottes, in dem die Menschwerdung des Sohnes und darin die Annahme der Menschheit von Ewigkeit her prädefiniert sind. Beide kommen darin überein, dass Jesus Christus als der personhafte Bund zwischen Gott und der Menschheit (der Schöpfung) die Prädestination Gottes schlechthin und darin die eschatologische Verheissung für alle ist.
 


 

 

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