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Orden

ist hergeleitet von lat. ordo = Reihe, Rang, Stand. Die Grundbedeutungen innerhalb der römischen Gesellschaft, des römischen Staates und der lateinischen Kirche lassen sich leicht auf kirchliche Gruppen, die später sog. Orden, übertragen, auf Gruppierungen in den fernöstlichen Hochreligionen und des Hellenismus jedoch nur in analogem Sinne. Doch haben diese Gruppierungen auch dann, wenn sie unterschiedliche religiöse oder philosophische Schulen oder Sekten bezeichnen, oft ein ordensähnliches Gepräge. Dessen Elemente bilden: gleiche Lebensformen in Disziplin, geistlichen Übungen, einheitlicher Kleidung (Ordens-Tracht) und Speisevorschriften. Auch straff organisierte Mönchsgemeinschaften der Frühkirche, wie die des Pachomius oder Basilius, sind noch nicht als Orden zu bezeichnen, da sie ihren Lebensformen nur selten über den ortskirchlichen Bereich hinaus Geltung verschafften. Auch im abendländischen Mönchtum schafft das Ende des sog. Mischregelzeitalters in der Karolingischen Epoche zwar ein gewisses Gemeinschaftsbewusstsein, z.B. nach dem Grundsatz „una regula una consuetudo" des Benedikt von Aniane (gest. 821), jedoch noch keine Orden im Sinne des Hochmittelalters und der Neuzeit.
Die Verwurzelung des Begriffs Orden in der römischen Empfindungs- und Vorstellungswelt begünstigte schliesslich die Übertragung des Begriffs Orden von der gemeinsamen Lebensform nach Regel und Gewohnheit in Klöstern auf den Zusammenschluss der Klöster selbst. In dieser Entwicklung kommt dem Kloster Cluny eine besondere Bedeutung zu, die mit bestimmten juristischen Akzentsetzungen auch die Übertragung des Begriffs Orden auf andere Reformrichtungen und schliesslich auch auf die Mendikanten-Orden der Dominikaner und Franziskaner ermöglicht. In der Auseinandersetzung mit diesen entsteht jene Theologie des Ordens-Wesens und Ordens-Lebens, die bei Thomas v. Aquin einen Höhepunkt erreicht und bis in die Zeit nach dem 2. Weltkrieg fast unangetastet bestehenblieb, auch wenn die Unterschiede nun fast einzig durch kanonistische Qualifikationen gekennzeichnet waren wie die Unterscheidungen von zeitlichen, ewigen, einfachen und feierlichen Gelübden. Zweckbestimmungen und Zielsetzungen einzelner geistlicher Gemeinschaften (Erziehung, Krankenpflege, Mission, Apostolate der verschiedensten Art) unterstrichen diese Unterscheidungen. Die vom II. Vatikanum erlassenen Dekrete und Konstitutionen sowie ihre Folgedokumente enthüllten für eine Vielzahl von Orden eine schon lange verborgen schwelende Identitätskrise, die jedoch zu ernsthaften Erneuerungsbestrebungen führte, mit denen die meisten Orden der entstandenen geistigen Verunsicherung begegnen wollen - z. B. durch Reformkapitel, Neufassung der Konstitutionen und diese ausdeutende geistliche Direktorien. In engem Anschluss an das Dekret „Perfectae caritatis" des II. Vatikanums stellen diese meist das Evangelium als erste Ordens-Regel und das Charisma des Ordens-Stifters besonders heraus. Höhepunkt dieser Bemühungen ist der aus vielen Vorentwürfen erarbeitete Beschluss 5 der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland „Die Orden und andere geistliche Gemeinschaften - Auftrag und pastorale Dienste heute".
 


 

 

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