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1. Zum Begriff der
indischen Kastenordnung:
Das Wort Kaste ist vom portug. casta, Unvermischtes, Rasse, Stamm, Sippe,
übernommen und auf das indische Sozialsystem übertragen worden. In einer
Arbeitsdefinition kann man sagen: Sie „teilt die ganze Gesellschaft in eine
Anzahl erblicher Gruppen, unterschieden und verbunden durch drei
Charakteristika: Trennung in Angelegenheiten der Heirat und des direkten
oder indirekten Kontakts (Essen); Arbeitsteilung, da jede Gruppe theoretisch
und traditionell einen Beruf hat, von dem sich ihre Mitglieder nur innerhalb
gewisser Grenzen entfernen können; und schliesslich eine Hierarchie, welche
die Gruppen vergleichsweise höher oder niedriger einstuft". Theoretisch-religiös wird die
Kastenordnung vielfach auf eine Aussage des Rgveda (10.90.12)
zurückgeführt: „Des Ur- purusa (der Urperson) Mund ward zum Brahmana, seine
beiden Arme wurden zum Rajanya gemacht, seine beiden Schenkel zum Vaisya,
aus seinen Füssen entstand der Sudra." Genaugenommen ist hier aber nicht von
Kaste, sondern von vier Klassen (Skt. vartia — Farbe, Klasse, Stand) die
Rede:
1. Brahmane, Priester, Kenner und Lehrer der heiligen Schriften;
2. Ksatriya (Rajanya im Rgveda), Krieger, Adel;
3. Vaisya, Ackerbauer,
Gewerbetreibender;
4. Sudra, Diener, Arbeiter.
Die ersten drei sind dvija,
„Zweimalgeborene", weil ihnen die als zweite Geburt aufgefasste
„Brahmanenweihe" (upanayana) und somit die Zulassung zum Unterricht in heiligen
Schriften bei einem brahmanischen Lehrer zustand. Sudras war dies verwehrt;
sie galten als rituell unrein. Diese ideale Sozialordnung ist jedoch zu
keinem Zeit-Punkt der Geschichte nachweisbar.
Das indische Wort für Kaste ist jati und bedeutet Geburt und durch sie bestimmte
Daseinsform, Rang und Zugehörigkeit zu einer Klasse.
2.Die Frage nach dem Ursprung der Kastenordnung ist ungeklärt. Die Rassentheorie, nach
der die arischen Eroberer um die Mitte des 2. Jt. v. Chr. ein
Apartheidssystem geschaffen hätten, um nicht in die grosse Masse der
einheimischen Bevölkerung aufzugehen, ist nicht bewiesen. Jedenfalls hat
Kaste (oder auch varga) heute nicht das Geringste mit Rasse zu tun. Überdies sind die Kasten nicht durch Vermischung oder Unterteilung der
sog. „ursprünglichen vier Hauptkasten" entstanden. Die Varga-Aufteilung war
stets ein äusserer Rahmen, dem sich die auch durch die Assimilierung der
Fremdvölker entstandenen Kasten zuordneten. Dieser äussere Rahmen blieb
durch Jahrtausende hindurch intakt. Die Zahl der Kasten war jedoch niemals fixiert.
Megasthenes, zu Ende des 4. Jh. v.Chr. griech. Gesandter am Mauryahof, hatte
deren sieben ausgemacht; heutige Erhebungen kommen auf etliche tausend. Die
Kastenordnung ist nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt geschaffen oder verordnet worden.
Sie ist vielmehr ein im Laufe vieler Jahrhunderte gewachsener sozialer Organismus
von äusserster Kompliziertheit. Wie alle gewachsenen Organismen war und ist
auch sie nicht so starr und unwandelbar, wie es den Anschein hat. Das
Strukturprinzip dieses Organismus ist das der Hierarchie. Diese ist
ihrerseits aber keine „feste Rangordnung", sondern „die
Zuweisung eines Ranges an jedes Element in seinem Verhältnis zum Ganzen". Die
Kastenordnung setzt eine überschaubare Dorfgemeinschaft voraus, in der jeder
seinen ihm zugewiesenen Platz, seine Rechte und Pflichten kennt und jeder
von jedem abhängt. Sie lässt sich daher nur schwer auf eine moderne urbane
Gesellschaft übertragen.
3.) Der hierarchische Status einer Kaste innerhalb der Kastenordnung wird bestimmt
aufgrund der Reinheit bzw. Unreinheit, zusätzlich zur Zuordnung zu einem
Varga. Beide Kriterien werden regional unterschiedlich gehandhabt. Die
hierarchische Ordnung ist nicht linear und der Gegensatz zwischen Rein und
Unrein nicht absolut (es gibt zeit- und raumbedingtes Unrein-sein). Demnach
gibt es kein Kastensystem als solches, sondern Kastensysteme. Durch Geburt
erworbene physische Reinheit ist die eine Komponente, die andere ist die
kontingente körperliche; hinzu kommt die Lauterkeit des Lebenswandels. Schon
das Mahabharata (13.131,49) hatte verkündet: „Nicht Herkunft noch Weihe,
noch Gelehrsamkeit, noch Vollzug des vedischen Rituals (samnati, nach der
krit. Ausgabe) begründen, dass einer zu den Zweimalgeborenen gerechnet wird,
sein Lebenswandel allein ist der Grund dafür." Dass es in der Praxis nicht
selten anders zuging, ist nicht verwunderlich; der gute Lebenswandel wurde
als erbliches Vorrecht ausgegeben. Das ging aber - wenn überhaupt - nur so
lange gut, wie eine Staatsmacht das durchzusetzen vermochte. Denn obgleich
„Gott auf Erden", war der Brahmane stets ein Abhängiger der Könige (oder der
sog. dominanten Kaste); selber König konnte er nicht sein. „Der Unterschied
zum Westen, etwa zum kath. Christentum, scheint", wie Dumont (72) zu Recht
feststellt, „in der Tatsache zu liegen, dass es in Indien niemals eine
geistliche Macht, d.h. eine oberste geistliche Autorität gegeben hat, die
gleichzeitig eine weltliche Macht gewesen wäre. Die Suprematie des
Geistlichen hat zu keiner Zeit politischen Niederschlag gefunden."
4. Die Kastenordnung ist vermutlich religiösen Ursprungs und sanktioniert durch die
heiligen
Schriften. Dies heisst jedoch nicht, dass das Heil des Menschen von nichts
anderem abhinge. Für das Heil notwendig ist lediglich das menschliche
Dasein. Mag der Hinduismus als varnagrama-dharma, als „dem varna und
Lebensstadium gemässer Sittenkodex (1)" definiert sein, Heilsbedeutung hat
die Kastenordnung nicht (vgl. Hacker, Kleine Schriften 507: „Endgültiges Heil, sei es
nun theistisch oder monistisch aufgefasst, ist durch Dharma-Tun nicht
erreichbar"). Jedem Menschen, gleich welcher Kaste er angehört und in
welchem Lebensstadium er sich befindet, kann das Heil zuteil werden.
Die Kastenordnung ist eine uralte Gesellschaftsform Indiens. Trotz vieler Nachteile hat
sie alle Schicksalsschläge, militärische und politische Unruhen überdauert,
nicht zuletzt aufgrund ihrer Elastizität. Wäre das System statisch gewesen, hätte
es kaum diese Überlebenskraft entwickelt. Christentum und Islam, die seit ihrer
Entstehung in Indien heimisch sind, haben sich diesem System eher angepasst,
als eine Alternative anzubieten. Die durch das Kastenwesen bedingten
Benachteiligungen sind gesetzlich aufgehoben, d.h. jedoch nicht, dass sie
auch aus dem praktischen Leben verschwunden sind. Die hinduistische
Gesellschaftsordnung hat es keinem Fremden leichtgemacht, in sie Eingang zu
finden.
Wenngleich
Kastenzugehörigkeit nur durch Geburt vermittelt wurde, so bestand doch immer die
Möglichkeit, „Hindu", d. h. Sivait, Visuit oder Anhänger eines anderen hinduistischen
Kultes zu werden.
Die Aufgaben der Unterrichtung in vedischen Schriften und die des Priesters
beim Vollzug der vedischen Riten war nur den Brahmanen vorbehalten; beim
Tempeldienst und bei anderen nichtvedischen Zeremonien war es und ist es
heute verstärkt auch Angehörigen anderer Varnas möglich, als Priester zu
fungieren. Zu allen Zeiten gab es religiöse Führer, die nicht Brahmanen
waren; in den letzten Jahrhunderten hat ihre Zahl eher zugenommen: Svami
Vivekananda (1863-1902) und Mahatma Gandhi (1869-1948) waren keine Brahmanen
von Geburt.
Der moderne Hinduismus ist nicht gewillt, die grundsätzliche Gebundenheit an
Kasten aufrechtzuerhalten. Heute orientiert man sich an Bhavisyapurana
Brahmaparva 41.45: „Hat ein Vater Kinder, so ist die Kaste (jati) seiner
Kinder die eine. Eines Vaters Kinder sind alle Menschen; wenn dieser Vater
eine ist, dann gibt es keine Kastenunterschiede."
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