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Der Muslim glaubt, dass
Gott mehrfach durch Propheten und zuletzt durch Muhammad gesprochen und den
Menschen mitgeteilt hat, was sie tun und glauben sollen. Diese Offenbarung
liegt nach islamischer Überzeugung unverfälscht in schriftlicher Form in den
114 Abschnitten (Suren) des Koran, des heiligen Buches der Muslime, in
arabischer Sprache vor, weshalb es keine weiteren Propheten mehr geben wird
(daher auch die Ablehnung der Baha’i-Religion (Baha’ismus). Als Verfasser
des Koran sehen die Muslime Gott allein, ja das göttlich schöne Arabisch des
Koran ist ihnen Beweis dafür, dass dieses Wort nicht Menschenwerk, sondern
wahrhaft Gottes Wort ist.
Juden und Christen sind nach islamischer Auffassung als „Schriftbesitzer"
nicht unwissend wie die Heiden, doch haben ihre Schriften Mängel, die erst
durch den Koran vollständig beseitigt sind. Dem entspricht eine gewisse
Sonderbehandlung der „Schriftbesitzer" (dhimmi-Status) im Unterschied zu den
Heiden, was durch den Koran bereits nahegelegt und im islamischen Recht
näher ausgeführt wird.
Die göttliche Offenbarung beinhaltet, dass es nur einen einzigen Gott gibt,
der Schöpfer und Herr der Welt ist, die Menschen dereinst richten wird, die
einen ins Paradies kommen lässt, andere dagegen in die Hölle schicken wird.
Um Gottes Willen zu erfüllen, sind das uneingeschränkte Bekenntnis des einen
Gottes und die Einhaltung der Gebote unerlässlich. Dem Muslim ist seine
Religion gewöhnlich so selbstverständlich, dass er sich gar nicht vorstellen
kann, weshalb sie anderen Menschen nicht in gleicher Weise evident vorkommt.
Er erklärt sich diese fehlende Einsicht bei den anderen meist damit, dass
entweder Fehlinformationen oder böse Absichten der Annahme des Islam im Wege
stehen. Um den Fehlinformationen entgegenzuwirken, gibt es heute eine Fülle
von Informationsmaterial islamischer Provenienz.
Diese Informationsliteratur stellt den Islam meist recht einheitlich dar und
erwähnt selten eine de facto konstatierbare Vielfalt religiöser Richtungen
und Ausdrucksformen. Denn neben den unter II. erwähnten Richtungen und den
in den Handbüchern vorgestellten idealen Verhaltensweisen im Sinne des
Religionsgesetzes gibt es zahllose lokale Praktiken und eine Fülle von
Formen der sog. Volksfrömmigkeit (z. B. Tragen von Amuletten).
Hinzu kommt, dass immer wieder islamische Mystiker (Sufis) betont haben,
dass die Erfüllung des Religionsgesetzes (Shari’a) lediglich die Aussenseite
wahrer Religiosität darstelle, dass es demgegenüber aber auf die Erfahrung
der Innenseite (batin) ankomme.
Mit Blick auf die Auseinandersetzung mit der modernen Welt und ihren
Lebensformen lassen sich inzwischen auch Unterschiede im Umgang mit der
normativ zu verstehenden Tradition feststellen. Hierbei kann man vielleicht
vier Grundausrichtungen unterscheiden:
1. die, die im Stile Atatürks (gest. 1938) auf eine Trennung von Religion
und staatlicher Gesetzgebung hinarbeiten;
2. die, die wie Ayatollah Khomeini und andere Verfechter der islamischen
Revolution im Iran von 1978/79 auf die Wiedereinführung der vollständigen
shari’a aus dem islamischen Mittelalter drängen;
3. die, die wie die Muslimbrüder in Ägypten und Syrien verlangen, dass der
Koran voll angewandt, auf nicht-koranisches Späteres jedoch verzichtet wird;
4. die kleine Zahl derer, die selbst innerhalb des Koran eine Scheidung
zwischen historisch und sozial Bedingtem und der wahren Offenbarung
durchführen wollen und sich nur letzterer verpflichtet fühlen.
Welche dieser Richtungen letztlich die massgebliche sein wird, muss die
Zukunft zeigen.
Alle Muslime stimmen darin überein, dass zum Islam die Verwirklichung dieser
Prinzipien gehört: das auf Muhammads Verkündigung fussende monotheistische
Bekenntnis, das tägliche Gebet, die Almosensteuer (Zakat), das Fasten im
Fastenmonat Ramadan und wenigstens einmal im Leben die Wallfahrt nach Mekka
während des Wallfahrtsmonats. Dazu kommt noch für viele der Djihad, eine
besondere „Anstrengung" zur Rettung bzw. Verbreitung des
Herrschaftsbereiches des Islam, was klassisch militärische Aktionen
(Heiliger Krieg) durchaus mit einschliessen kann.
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