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1.Selbstverständnis und
Bezeichnungen
Die heiligen Schriften der Juden sind die Bücher des hebräischen Kanons der
Bibel. Wegen deren grosser Bedeutung schon für das Frühjudentum lässt sich
vom Judentum als einer Schriftreligion sprechen. Ein Grossteil jüdischer
Tradition ist Bibelauslegung, die ihrerseits eine gleichsam
deuterokanonische Schriften-Sammlung, den Talmud, hervorgebracht hat.
Aufgrund des Inhalts der Schriften als Tora/Weisung bleibt kein Bereich
jüdischen Lebens von ihr unberührt; die meditativ und mit Sinn für ihre
praktischen Implikate gelesene heilige Schrift gilt als Weg in eine
Gottesbeziehung und zur Erkenntnis Gottes.
Die für die Gemeinschaft konstitutive Bedeutung der Schriften kündigt sich
bereits in den verschiedenen Bezeichnungen an: früh und weit verbreitet ist
Ha-sefarim (die Bücher) (vgl. Dan 9, 2), womit im jüdisch-hellenischen
Kontext ta biblia korrespondiert. Die ausdrückliche Qualifizierung als Sifre
ha-kodesch (heilige Bücher) wird dagegen erst im Mittelalter gebräuchlich. Kitve ha-kodesch bzw. Ha-katuv (von der Wurzel ktv = schreiben)
unterstreichen den schriftlichen Charakter in Absetzung von der mündlichen
Tradition, während die rabbinische Rede von Mikra (das Gelesene) auf die
Funktion der heiligen Schrift in Studium und Synagoge verweist. Populär
wurde das auf die drei Hauptgruppen der biblischen Bücher bezogene Akronym
TaNaKh (für Tora, Nevi 'im/Propheten, K`tuvim/ Schriften), wobei Tora auch in
einem weiteren Sinn die gesamte hebräische Bibel bezeichnen kann. Die
christliche Rede von einem (Alten) Testament reflektiert u. U. den jüdischen
Sprachgebrauch von erit bzw. Sler ha-berit (Bund bzw. Buch des Bundes) als
Bezeichnung für die hebräische Bibel oder Teile dieser. Essrim wearbd a (die
24) bezieht sich auf die Zahl kanonischer Schriften gemäss dem babyl.
Talmud.
2.Kanon
Mit der Schliessung des Kanons im Zusammenhang der Bemühungen des
pharisäischen Judentums um Identitätswahrung in krisenreicher Zeit gegen
Ende des 1. Jh. u. Z. kommt ein Prozess zu seinem Ende, der seit dem 2. Jh.
v. u. Z. währte. Gerungen wurde um die Schriften, die als authentisch für
die Geschichte Israels bzw. der Juden vor und mit Jahwe und insofern als
elementar bedeutsam für das künftige Leben anzusehen seien. Der zeitlichen
Abfolge, in der Gesetz, Propheten und Hagiographen autoritatives Ansehen
erlangten, entspricht die spätere Gewichtung entsprechender Textstellen in
der rabbinischen Diskussion. In der Kanonisierung wird der angedeutete
komplexe Prozess förmlich bestätigt, abgeschlossen und reflektiert, so dass
Josephus Ende des 1. Jh. vier Kriterien der Kanonizität nennen kann:
Abfassung in einer Offenbarungsperiode, Charakter einer gleichsam dinghaften
Heiligkeit der Schriften, zahlenmässige Begrenztheit der Schriften und
Unantastbarkeit ihres Wortlauts (Contra Apionem 1,8). Im Talmud begegnet
zwar nicht das Wort Kanon, doch findet sich das Bewusstsein für seine
Bedeutung, wenn negativ von „ausgeschlossenen Büchern" (efarim chizonim, San
10,1) und der Verunreinigung der Hände durch Berührung der heiligen Schrift
(netamm.'im aet hajjadajim, mKel 15,6 u. a.) die Rede ist. Das „Projekt"
Kanon setzt als Begründung die Annahme des göttlichen Ursprungs dieser
Schriften voraus. Am ausdrücklichsten sind die Worte der Propheten als
solche ausgewiesen.
3.Inspiration
Vor- und vor allem nachexilische Autoren nähern dabar/Wort und ruab/Geist
Jahwes einander an, eine theologische Nähe, die auch für das Schrift
gewordene Wort erhalten bleibt. Autoren und Rabbinen zeigen dabei kein
Interesse an einer Definition des Inspirationsaktes. Sosehr auf dem Faktum
des göttlichen Ursprungs insistiert wird (vgl. die gleichsam dogmatische
Formel: „Die Tora ist von Gott." mSan 10,1), so offen bleibt die Diskussion
um die näheren Modalitäten der Toragabe und der göttlichen Einwirkung auf
den Propheten. Trotz des autoritativen Charakters des göttlichen Wortes wird
die Person des Empfängers in der Mitteilung nicht übergangen; vielmehr muss
ein Zusammenwirken von Gott und Mensch angenommen werden, für das die
Rabbinen ein Gefälle hinsichtlich des göttlichen Anteils kennen: Sprach er
zu Mose noch „von Mund zu Mund" (Num 12,8), so wird sein Wort in dem des
Propehten u. Hagiographen stärker durch die jeweilige Persönlichkeit
gebrochen.
3.Auslegung
Die Kanonisierung als Versuch, bewährte Überlieferungen für die Zukunft zu
bewahren, impliziert geradezu eine mündliche Tradition im Sinn der
Aktualisierung der Heiligen Schrift. Ohne Beschränkung auf biblische Themen
wird eine Interpretation des Lebens im Lichte der Tora unternommen. Grösste
Achtung vor der Schrift und eine erstaunliche Freiheit in ihrer
Interpretation verschränken sich dabei. „Spontaneität in der Rezeptivität"
(G. Scholem) wird zum Signum der mündlichen Tradition, die sich zum ein als
„Halacha an Mose vom Sinai", als Offenbarung versteht, zum anderen
Explikation der schriftlichen Tora. Auslegungsbedürftigkeit dieser
entspricht ihre Interpretationswürdigkeit, sofern sie als Gotteswort einen
die jeweilige Ursprungssituation transzendierenden Bedeutungsüberschuss
enthält. Was Präexistenzvorstellungen der Tora provoziert, führt zugleich zu
der Aufforderung: „Wende die Tora hin und wende die Tora her, denn alles ist
in ihr". Dieses eindringende Forschen lässt eine umfangreiche
Midrasch-Literatur und einzigartige Kultur des Kommentars entstehen. Es ist
diese Schrift-Auffassung, die in der Zeit des zweiten Tempels die
Institution des sfer/Schreibers als des Schriftgelehrten aufkommen lässt,
dessen Aufgaben auf die Rabbinen übergehen. Deren hermeneutisches
Bewusstsein der Differenz von Geist und Buchstabe der Heiligen Schrift
findet in der Auffassung R. Simeon b. Laqisc pointierten Ausdruck: „Manchmal
ist die Aufhebung eines Toragesetzes die wahre Befestigung der Tora". sich
jede Generation zur authentisch Auslegung berufen, wird eine geschichtliche
und je aktuelle Toleranz nah gelegt. Sie findet für die Rabbinen ihren
theologisch-hermeneutischen Grundsatz in einem entsprechenden Verständnis
von 62,12: „Eines hat Gott gesagt, zweier habe ich gehört: Gott ist die
Macht" bz in Jer 23,29: „Ist mein Wort nicht wie ein Feuer, spricht der
Herr, und wie ein Hammer, der den Felsen sprengt?", wobei die einzelnen
Funken als die verschiedenen Interpretationen des einen Gotteswortes
aufgefangen werden. Nach Ansätzen im Frühjudentum werden in talmudischer
Zeit Interpretationsregeln aufgestellt. Neben dem talmudisch favorisierten
Literarsinn, Pesha steht die ethisch-homiletische Auslegung des Derash. Im
Spät-Mittelalter ist ein vierfacher Schriftsinn nach dem Merkwo PaRDeS
bekannt: Peshat, Ramaz (hagg disch), Derash und Sod (philos.-kabba stisch).
Der seit hellenistischer Zeit bekannte Allegorese begegnet die Tradition
insgesamt reserviert; ihre Anwendung wird schliesslich durch die
Formulierung von Kriterien geregelt. Der älteste Beleg einer öffentlichen
Lesung findet sich in Dtn 31, 10-13. Eine Konsolidierung und Erweiterung der
Lesepraxis verbindet sich mit Esra. Die wesentlichen Regelungen für die
Lesung in rabbinischer Zeit finden sich im Traktat Megilla. Die synagogale
Lesung dieser Zeit ist mit einer Übertragung, in die jeweilige Volkssprache
verbunden. Heute hat sich die babylonische Regelung einer einjährigen lectio
continua der Tora mit jeweils zugeordneten Prophetenabschnitten
durchgesetzt.
Die Torarolle selbst wurde und wird Objekt der Verehrung und künstlerischer
Gestaltung; der Anspruch auf Präsenz des Schrift-Wortes im jüdischen Alltag
findet seinen sinnenfälligen Ausdruck in Mezusa (Kapseln für die Türpfosten
der Zimmer mit dem Text Dtn 6,4-9; 11,13-21) und Tefillin (Gebetsriemen und
Kapseln) als Konkretisierung von Ex 13,9, deren Anlegen bezeichnenderweise
von der Rezitation der „Verlobungssätze" begleitet ist.
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