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Gottesurteil oder Ordal

(vom angelsächsischen Ordal = Urteil) war ein in fast allen Kulturen, besonders der indogermanischen, verbreitetes Beweismittel in privaten und öffentlichen Rechtsstreitigkeiten, bei dem Gott durch eine Probe zu einer Entscheidung in einer Schuldfrage herausgefordert wurde. Der Tatverdächtige konnte die ihm zur Last gelegte Schuld durch Prüfungen, z. B. Gang durch das Feuer, ohne dass die in üblicher Weise zu erwartenden Verletzungen eintraten, ein für allemal aus der Welt schaffen. Somit ist das Gottesurteil auf die Vergangenheit ausgerichtet, im Unterschied zu Orakeln und Weissagungen, die, keine Beweismittel, sich auf die Zukunft beziehen. Zurückzuführen ist das Gottesurteil auf magisches Denken, „das den Naturablauf von dämonischen Kräften willkürlich beeinflusst glaubt, das aber auch ein magisches Einwirken des Menschen auf die Natur annimmt. Die Gottheiten zeigen ihre Gunst und Macht in bestimmten heiligen Zeichen, so durch das Wasser, das keinen Schuldigen aufnimmt, durch das Feuer, das in ungewohnter Weise verbrennt und nicht verbrennt, durch das Gift, das nicht schadet, durch den Sieg des Beschützten im Zweikampf. Eine grosse Bedeutung hatten Gottesurteile im Rechtsleben der germanischen Stämme. Mit der Germanisierung der Kirche fanden sie Eingang in die kirchliche Rechtsprechung, was zu dem zeitweise verbreiteten Irrtum führte, die Gottesurteile seien von der Kirche eingeführt worden. Die Annahme von Gottesurteilen aber ist dem Wesen wie die Lehre des Christentums fremd, denn der Mensch hat kein Recht, von Gott prozessual Wunder zu verlangen. Das IV. Laterankonzil verurteilt 1215 die Anwendung von Gottesurteilen. Nach Thomas v. Aquin stellen sie eine Versuchung Gottes seitens des Menschen dar und widersprechen dem christlichen Glauben.
Mit der Ablehnung, Verurteilung und dem Ausbleiben der kirchlichen Sanktionierung nahm die Praxis der Gottesurteile unaufhaltsam ab. Die Durchsetzung rationaler Prinzipien, die Anerkennung ausschliesslich materieller Beweisgründe und Eidesaussagen in der offiziellen Rechtsprechung trugen ebenfalls dazu bei. Unterschwellig Iebt das Gottesurteil noch in den Mutproben weiter Vom Gottesurteil ist, trotz fliessenden Übergangs, das Gottesgericht zu unterscheiden, bei dem Gott unmittelbar in die Bestrafung Schuldiger eingreift.
 


 

 

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