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Gelübde

1. Gelübde ist ein in feierlicher Form abgelegtes Versprechen, etwas zu tun wofür eine bestimmte Gegenleistung erwartet wird. Hinsichtlich seiner religiösen und moralischen Bindung ist es ein dem Eid nahestehendes, jedoch ausschliesslich auf Übernahme und Erfüllung sakraler Verpflichtungen gerichtetes feierliches Versprechen, das sowohl privat als auch, öffentlich geleistet werden kann. Sein Inhalt ist personaler Art, wenn er sich auf Handlungen oder Verhaltensweisen des gelobenden Menschen bezieht; er trägt realen Charakter, wenn die Verpflichtungen zur Darbringung bestimmter Gaben übernommen wird. Im Hinblick auf die Erfüllung eines Gelübdes ist zwischen zeitlich befristeten, bedingten und zeitlich unbefristeten, unbedingten Gelübden („ewigen Gelübden") zu unterscheiden. Als bedingte wie auch als unbedingte Gelübde können Verpflichtungen zu spezifisch religiösen Leistungen wie Fasten, Wallfahrt u. a. gezählt werden. Christliche Ordens-Gelübde sind die typische Form unbedingter und zugleich ewiger Gelübde. Sie werden beim Eintritt in eine monastische Gemeinschaft abgelegt.

2. Religionsgeschichtlich findet sich das Gelübde im Christentum wie auch in vielen nichtchristl. Religionen. Religiös wirksam ist bis heute im Amida-Buddhismus das Urgelöbnis (Skt. purva-pranidhana ; jap. hongan) Amidas, in dem dieser beschliesst, allen lebenden Wesen die Rettung zu schenken. Da der Mensch unfähig ist, sich aus eigener Kraft (jap. firikt) zu retten, bleibt ihm nur das intensive Vertrauen auf die fremde Kraft (jap. tarikt). Diese fremde Kraft ist nichts anderes als das Gelübde Amidas. Entsprechend ist das Bodhisattva-Gelübde, in dem der Gläubige sich verpflichtet, nach der Erleuchtung zu streben und so fähig zu sein, allen Lebewesen zur Erlösung zu verhelfen, von hoher Bedeutung.

3. Die christl. zumal kath. Gelübde-Praxis beruft sich auf das Neue Testament, dessen Aussagen von der Selbstverständlichkeit und Vertrautheit der jüd. Frömmigkeit mit dem Gelübde her zu sehen sind. Das von Jesus angesagte neue Gottesverhältnis wehrt sich zwar gegen jede formalisierte Ethik und Religiosität, auch gegen eine durch Kasuistik in Misskredit geratene Gelübde-Praxis (Mk 7,9-13; Mt 15,4-6). Hingabe an Gott wird von Jesus durch die radikale Umkehrforderung abgelöst. Seine Botschaft vom „nahen Gottesreich" bleibt offen für alle und duldet keine esoterische Abgrenzung. Dennoch lässt sich eine grundsätzliche Verwerfung der Gelübde durch Jesus nicht belegen. Nachfolge Jesu unter Aufgabe des eigenen Besitzes und Absage an die eigene Familie war nicht unerlässliche Bedingung für die Teilnahme am Gottesreich; wohl aber erging eine solche Aufforderung an einzelne (Mk 10,17-22). Hier konnte eine sich von Jesus entfernende Zeit das Gelübde als eine Möglichkeit entdecken, diese Art einer „engeren" Nachfolge in der Kirche lebendig zu erhalten.
Zur Ausbildung einer Gelübde-Theologie kam es durch Augustinus, sodann im Anschluss an die lebendige monastische Praxis des Mittelalters. Vorzüglicher Inhalt der Ordens-Gelübde wurde die Trias Armut, ehelose Keuschheit und Gehorsam. Der Mensch ist eigentlich nach Leib und Seele für die Ehe geschaffen, doch gibt es Menschen, die auf die Ehe verzichten „um des Reiches des Himmels willen". Der Mensch darf bestimmte Dinge in dieser Welt sein Eigentum nennen und muss es sogar, wenn er eine menschenwürdige Unabhängigkeit erreichen will, doch gibt es Menschen, die bewusst nichts ihr eigen nennen wollen. Ein Mensch entfaltet seine Persönlichkeit dadurch, dass er seiner eigenen Initiative folgt, doch gibt es Menschen, die freiwillig Gehorsam geloben. Wer auf diese drei grossen menschlichen Werte verzichtet, tut das, um dem Beispiel und dem Rat Jesu im Evangelium zu folgen (daher „evangelische Räte"). Das II. Vatikanische Konzil sieht in ihnen in der Taufe wurzelnde Konkretisierungen christl. Lebens: „Die ev. Räte der Gott geweihten Keuschheit, der Armut und des Gehorsams sind, in Wort und Beispiel des Herrn begründet und von den Aposteln und den Vätern wie auch den Lehrern und Hirten der Kirche empfohlen, eine göttliche Gabe, welche die Kirche von ihrem Herrn empfangen hat und in seiner Gnade immer bewahrt. Die Autorität der Kirche selbst hat unter Leitung des Heiligen Geistes für ihre Auslegung, die Regelung ihrer Übung und die Festsetzung entsprechender dauerhafter Lebensformen gesorgt" (LG 43). Das neue kath. Kirchenrecht (1983) bestimmt das Gelübde als ein überlegtes, freies, Gott gegebenes Versprechen, das sich auf ein in sich mögliches und höheres sittliches Gut bezieht und als Akt der Gottesverehrung zu erfüllen ist.
 


 

 

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