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1. Gelübde ist ein in
feierlicher Form abgelegtes Versprechen, etwas zu tun wofür eine bestimmte
Gegenleistung erwartet wird. Hinsichtlich seiner religiösen und moralischen
Bindung ist es ein dem Eid nahestehendes, jedoch ausschliesslich auf
Übernahme und Erfüllung sakraler Verpflichtungen gerichtetes feierliches
Versprechen, das sowohl privat als auch, öffentlich geleistet werden kann.
Sein Inhalt ist personaler Art, wenn er sich auf Handlungen oder
Verhaltensweisen des gelobenden Menschen bezieht; er trägt realen Charakter,
wenn die Verpflichtungen zur Darbringung bestimmter Gaben übernommen wird.
Im Hinblick auf die Erfüllung eines Gelübdes ist zwischen zeitlich
befristeten, bedingten und zeitlich unbefristeten, unbedingten Gelübden
(„ewigen Gelübden") zu unterscheiden. Als bedingte wie auch als unbedingte
Gelübde können Verpflichtungen zu spezifisch religiösen Leistungen wie
Fasten, Wallfahrt u. a. gezählt werden. Christliche Ordens-Gelübde sind die
typische Form unbedingter und zugleich ewiger Gelübde. Sie werden beim
Eintritt in eine monastische Gemeinschaft abgelegt.
2. Religionsgeschichtlich findet sich das Gelübde im Christentum wie auch in
vielen nichtchristl. Religionen. Religiös wirksam ist bis heute im
Amida-Buddhismus das Urgelöbnis (Skt. purva-pranidhana ; jap. hongan) Amidas,
in dem dieser beschliesst, allen lebenden Wesen die Rettung zu schenken. Da
der Mensch unfähig ist, sich aus eigener Kraft (jap. firikt) zu retten,
bleibt ihm nur das intensive Vertrauen auf die fremde Kraft (jap. tarikt).
Diese fremde Kraft ist nichts anderes als das Gelübde Amidas. Entsprechend
ist das Bodhisattva-Gelübde, in dem der Gläubige sich verpflichtet, nach der
Erleuchtung zu streben und so fähig zu sein, allen Lebewesen zur Erlösung zu
verhelfen, von hoher Bedeutung.
3. Die christl. zumal kath. Gelübde-Praxis beruft sich auf das Neue
Testament, dessen Aussagen von der Selbstverständlichkeit und Vertrautheit
der jüd. Frömmigkeit mit dem Gelübde her zu sehen sind. Das von Jesus
angesagte neue Gottesverhältnis wehrt sich zwar gegen jede formalisierte
Ethik und Religiosität, auch gegen eine durch Kasuistik in Misskredit
geratene Gelübde-Praxis (Mk 7,9-13; Mt 15,4-6). Hingabe an Gott wird von
Jesus durch die radikale Umkehrforderung abgelöst. Seine Botschaft vom
„nahen Gottesreich" bleibt offen für alle und duldet keine esoterische
Abgrenzung. Dennoch lässt sich eine grundsätzliche Verwerfung der Gelübde
durch Jesus nicht belegen. Nachfolge Jesu unter Aufgabe des eigenen Besitzes
und Absage an die eigene Familie war nicht unerlässliche Bedingung für die
Teilnahme am Gottesreich; wohl aber erging eine solche Aufforderung an
einzelne (Mk 10,17-22). Hier konnte eine sich von Jesus entfernende Zeit das
Gelübde als eine Möglichkeit entdecken, diese Art einer „engeren" Nachfolge
in der Kirche lebendig zu erhalten.
Zur Ausbildung einer Gelübde-Theologie kam es durch Augustinus, sodann im
Anschluss an die lebendige monastische Praxis des Mittelalters. Vorzüglicher
Inhalt der Ordens-Gelübde wurde die Trias Armut, ehelose Keuschheit und
Gehorsam. Der Mensch ist eigentlich nach Leib und Seele für die Ehe
geschaffen, doch gibt es Menschen, die auf die Ehe verzichten „um des
Reiches des Himmels willen". Der Mensch darf bestimmte Dinge in dieser Welt
sein Eigentum nennen und muss es sogar, wenn er eine menschenwürdige
Unabhängigkeit erreichen will, doch gibt es Menschen, die bewusst nichts ihr
eigen nennen wollen. Ein Mensch entfaltet seine Persönlichkeit dadurch, dass
er seiner eigenen Initiative folgt, doch gibt es Menschen, die freiwillig
Gehorsam geloben. Wer auf diese drei grossen menschlichen Werte verzichtet,
tut das, um dem Beispiel und dem Rat Jesu im Evangelium zu folgen (daher
„evangelische Räte"). Das II. Vatikanische Konzil sieht in ihnen in der
Taufe wurzelnde Konkretisierungen christl. Lebens: „Die ev. Räte der Gott
geweihten Keuschheit, der Armut und des Gehorsams sind, in Wort und Beispiel
des Herrn begründet und von den Aposteln und den Vätern wie auch den Lehrern
und Hirten der Kirche empfohlen, eine göttliche Gabe, welche die Kirche von
ihrem Herrn empfangen hat und in seiner Gnade immer bewahrt. Die Autorität
der Kirche selbst hat unter Leitung des Heiligen Geistes für ihre Auslegung,
die Regelung ihrer Übung und die Festsetzung entsprechender dauerhafter
Lebensformen gesorgt" (LG 43). Das neue kath. Kirchenrecht (1983) bestimmt
das Gelübde als ein überlegtes, freies, Gott gegebenes Versprechen, das sich
auf ein in sich mögliches und höheres sittliches Gut bezieht und als Akt der
Gottesverehrung zu erfüllen ist.
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