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Während der
Freiheits-Gedanke in der Antike sich wesentlich von der Freiheit
begründenden und garantierenden Ordnung der Polis her definierte (reale
Freiheit, politische, soziale und persönliche Freiheit), werden erstmals
nach einem Prozess der Individualisierung und Verinnerlichung des
Freiheits-Gedankens im Rahmen einer philosophischen Ethik bei Sokrates,
Platon, Aristoteles, in der Stoa und im Epikureismus die Probleme von
Willens-Freiheit und Verantwortlichkeit (Iibertas actionis), von Wahl- oder
Willkür-Freiheit (libertas arbitrii) analysiert. Entsprechend dem antiken
Weltbild jedoch ist das Ethos menschlichen Handelns lediglich
ausgezeichneter Fall in einem geordneten Allzusammenhang, der begriffen wird
entweder als naturale zyklische Bewegung (Aristoteles) oder als durch den
göttlichen Logos gestifteter providentieller Sinnzusammenhang (Stoa). Der
Wegfall eines sinnhaft geordneten Kosmos und die Fassung des menschlichen
Handelns nach Art des Zufalls zieht mit der Aufhebung von Notwendigkeit,
Gesetz und Ordnung auch die des Begriffs der Freiheit nach sich (Epikureismus).
Andererseits erscheint das göttliche Sein immer dort als Inbegriff
vollkommener Autarkie, wo die philosophische Theologie im Kontext der
Diskussion um die Seins-Freiheit in ihm ein ideales Modell des Handelns
entwirft. Die eigentliche metaphysische Ausarbeitung des Freiheits-Begriffs
erfolgt erst im Neuplatonismus bei Plotin (Enn. VI 8). Seins-Freiheit wird
am Ureinen selbst als absolute Autarkie, Identität, Vollkommenheit, Einheit
und Selbstverfügung exemplarisch aufgewiesen. Dem Menschen sowie allem
übrigen kontingenten Seienden kommen Freiheit und Autarkie nur zu im Masse
seines Strebens zum bzw. seiner Partizipation am Absoluten und der durch es
repräsentierten Ordnung.
In der von Stoa und Spätantike bestimmten christlich-theologischen Tradition
wird menschliches Handeln aus dem kosmischen Kontext freigesetzt, der
Zusammenhang von Freiheit und Ordnung theologisch überhöht und so mit einer
Priorität der ewigen göttlichen Schöpfungsordnung (lex dei) und der in ihr
gründenden zeitlichen sozialen, politischen oder kirchl. ordines verknüpft.
Ein Zuwiderhandeln gegen diese Ordnung bedeutete ein Defizit an Freiheit.
Auch die Freiheit Gottes war am Ordo-Gedanken orientiert: In Gott, in dem
Sein und Wirken (agere), Vernunft (intellectus) und Wille (voluntas),
Weisheit (sapientia) und Macht (potentia) koinzidieren, sind Freiheit und
Ordnung identisch. Die göttliche Freiheit besteht darin, dass Gott mit
Notwendigkeit gemäss der durch seine Weisheit und Güte gesetzten ewigen
Schöpfungsordnung handelt (Bonaventura, Thomas v. Aquin).
Diese Tradition erfährt im 13. Jh. durch das von Duns Scotus und W. v.
Ockham im Kontext einer neuen Erkenntnistheorie und Metaphysik (via moderna)
vertretene Konzept der absoluten Freiheit Gottes eine epochale Wende. Dies
führt zu einer metaphysisch-theologischen Handlungstheorie und folgerichtig
zum Problem der absoluten, als erlösendes und begnadendes Handeln wirkenden
Freiheit Gottes, die nicht an eine metaphysische Ordnung gebunden ist,
sondern selbst Ordnung je neu setzt. In diesem Zusammenhang wird es
notwendig, das Prinzip und die Struktur der menschlichen Handlung mittels
der aus der Tradition (Alexander v. Haies, Thomas v. Aquin, S. th. 1 25,5 c)
übernommenen Unterscheidung des Handelns aus absoluter Macht (facere de
potentia absoluta) und des Handelns aus einer geordneten Macht (facere de
potentia ordinata) neu zu konzipieren. Wie das Handeln und der Wille Gottes
als Apriori jeder Ordnung frei sind, so ist jede Ordnung auf einen
ordnungsbegründenden Willen zurückzuführen. Dabei wird der göttliche Wille
nicht als Willkür-Wille gedacht, sondern innerhalb des göttlichen Willens
wird unterschieden zwischen einem Willen, der allererst eine Ordnung will
und dadurch Anfang der Ordnung ist, und einem Willen, sofern er der von ihm
selbst gewollten Ordnung entsprechend das Handeln bestimmt. In dieser
Simultaneität und wechselseitigen Bezogenheit von facere absoluta und facere
ordinata ist ein und derselbe Wille zugleich als frei und ordnungssetzend
wie auch auf selbstgesetzte Ordnung bezogen gedacht. Die entscheidende
Umwertung gegenüber dem aristotelisch-thomanisch Denken besteht in der
Vorordnung der über die Ordnung, des Willens (voluntas) über die Vernunft
(intellectus), der Macht (potentia) über die Weisheit (sapientia) des
Voluntarismus über den Rationalismus. Folglich ist der ordo divinus als
absolute Ordnung nicht mehr als metaphysisches Prinzip zu denken, sondern je
naturale, ethische oder soziale Ordnung ist inhaltlich und formal durch
einen Akt der Freiheit zu begreifen. Die Interpretation dieser Lehre als
Voluntarismus oder Nominalismus und die fälschliche Interpretation des
absolut freien Gottes als Willkür-Gott musste die neue Lehre
häresiverdächtig machen. Gleichwohl wird durch erstmals in der
griech.-christl. Tradition eine in der Freiheit gründende „Un-Ordnung"
denkbar. Theologisch ist mit dieser Erlösungsordnung nicht ein Derivat der
Schöpfungsordnung, sondern Folge der Freiheit Gottes, so dass die Frage nach
der Prädestination mit neuer Schärfe hervortritt. Eine entscheide Rolle im
Transfer der Freiheits-Lehre aus der Theologie in die Philosophie der
Vernunft nimmt die Reformation und die M. Luther symptomatisch vollzogene
Vorordnung des Bekenntnisses und des Gewissens vor der kirchl. Ordnung ein
ebenso die Neuformulierung der Lehre von der absoluten Freiheit und
Gnadenwahl Gottes im Sola-gratia-Argument.
Im Laufe der Neuzeit ist die Vernunft die Instanz für jedwede
Ordnungssetzung und legitime Gesetzlichkeit gewordene Metaphysik wird durch
Vernunftphilosophie, theol. Morallehre durch eine Vernunftethik abgelöst;
Freiheit, verstanden als Autonomie, wird damit zum universellen Problem.
Zwar hatte I. Kants „Kritik der reinen Vernunft" der Autonomie der Vernunft
im theoretischen Bereich mittels der Vernunft selbst ihre Grenzen
aufgewiesen aber die Autonomie der praktischen Vernunft, als sittliches
Prinzip und reine Selbstbestimmung des Willens, wurde von ihm
uneingeschränkt übernommen so dass ihr der Status einer potentia absoluta
zugedacht werden konnte. Auch die Geschichte als Selbstdarstellung der
vernünftigen Freiheit in der Zeit lässt die christliche Vorstellung von
Schicksal, Vorsehung und Fügung zurücktreten. „Das Bewusstsein des Geistes
von seiner Freiheit und eben damit die Wirklichkeit der Freiheit " wird zum
„Endzweck der Welt" (G. W. F. Hegel).
Die Inanspruchnahme der von der absoluten Freiheit Gottes her gedeuteten
absoluten Freiheit der Vernunft erweist sich jedoch als ambivalent. Zum
einen wird zwar die anfänglich von der christl. Lehre vom Menschen als
Geschöpf eines personalen Gottes eröffnete Einsicht in die unantastbare
Würde des Menschen und in die Anerkennung eines jeden Menschen als eines
freien und sittlichen Wesens rein philos. fundiert und z.B. in den
Menschenrechtsdeklarationen allgemein akzeptiert. Zum anderen aber hat die
Aufklärung sich aufgrund dieser Konzeption über die Endlichkeit der
vermeintlich absoluten Vernunft hinweggetäuscht. So versteht das moderne
Bewusstsein Freiheit nicht mehr als Einheit von originärem und geordnetem
Handeln und daher auch nicht mehr als Garant des personalen Charakters von
Ordnung überhaupt. Das „historische Selbstmissverständnis der Vernunft" (H.
Krings) besteht deshalb im als Willkür-Freiheit fehlverstandenen
Unbedingtheitscharakter der Freiheit: Aus diesem Missverständnis, das in der
mangelnden Einsicht in die notwendige Dialektik zwischen Freiheit und
Tradition (Konvention, Institution, Autorität) gründet, folgt der Zwang zu
einer in ihrer Rastlosigkeit unendlichen und damit ziellosen Progressivität,
zur stetigen Modernisierung der Verhältnisse in Welt, Staat, Natur, Sozietät
und Kirche.
Nachdem Augustinus mit seinem Begriff vom liberum arbitrium die Behandlung
des Freiheits-Problems in der christlichen Tradition auf Dauer geprägt
hatte, unterzieht sich erst die neuere theologische Anthropologie (K.
Rahner, W. Pannenberg) der Aufgabe, die Geschichte des neuzeitlichen
Freiheits-Begriffs und seine systematischen Implikate theologisch zu
reflektieren und die Unbedingtheit der menschlichen Freiheit sowohl in ihrer
Endlichkeit als auch in ihrer Beziehung auf Gott neu zu entwerfen.
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