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Der Begriff der Freiheit
ist - je anders von Seiendem verschiedenster Art ausgesagt - ein analoger
Begriff ohne definierbaren festen Inhalt, aber mit einer gleichbleibenden
formalen, negativ und positiv formulierbaren Relation. Negativ besagt
Freiheit „frei sein von" als Beziehung der Ungebundenheit und des
Nichtbestimmtseins (libertas a coactione). Dieser negative ist zugleich ein
relativer Freiheits-Begriff, da alles endliche Seiende notwendig zu einer
Welt gehört. Demgegenüber bezeichnet ein positiver, absoluter
Freiheits-Begriff die im Selbstbesitz erfahrene Freiheit, verstanden als
völliges Sich-selbst-Genügen („dominium super se ipsum") und Autarkie,
welche den Selbstand und die Selbständigkeit der Person begründet.
Grundlegend für alle menschliche Freiheit ist die transzendentale Freiheit (libertas
transcendentalis) als Vermögen der universalen Objektivation, sich von
anderem und von sich selbst zu distanzieren und jedes einzelne zu
transzendieren.
Als unverlierbares Proprium des Menschen ist sie identisch mit „Geistigkeit"
und begründet die Möglichkeit zur absoluten Reflexion. Der nicht von den
Bindungen eines universalen Naturzusammenhanges in seinem Wesen
determinierte Mensch, dem seine Wesensausprägung selbst aufgegeben ist, muss
aus der Distanz und Leere der transzendentalen Freiheit heraustreten, um
sich in freier Entscheidung für die geschichtlich verschiedenen
Möglichkeiten eine konkrete Gestalt seiner selbst zu geben (libertas
arbitrii, Entscheidungs-Freiheit; existentielle Freiheit). Zwar ist der
Mensch genötigt, handelnd Akte zu setzen und so sein Wesen zu bestimmen,
aber dem jeweils einzelnen Akt gegenüber ist er indifferent, so dass keiner
der Akte notwendig, d.h. durch eindeutig angebbare zureichende Ursachen
bedingt ist (libertas indifferentiae). Gegenüber dem Determinismus behauptet
damit de Indeterminismus, dass die Freiheit der Handlung (libertas
actionis), des Willens und der Wahl wirklich bestehe und de Mensch also
immer zugleich in aller Bedingtheit vorweltlich-unbedingter Erstanfang
(Spontaneität, libertas spontaneitatis) sei. Demgegenüber kann die Zufall
Launen, Trieben und Neigungen unterworfene Willkür-Freiheit (Libertinismus)
au grund ihres Mangels an Sinnkonsequenz und Wertmotivation nicht eigentlich
Freiheit genannt werden. Diese Sinnkonsequenz wird erst durch eine Grundwahl
(optio fundamentalis) garantiert, aufgrund deren die Stimme des Gewissens
die konkrete Handlung auf ihre Wesensgemässheit hin prüft. Sie hat den
Entwurf unserer eigenen Wesensgestalt zum Inhalt, in der sich
transzendentale Welt überlegenheit und spontane Vorweltlichkeit zur aktiven
Weltgestaltung in personaler Freiheit konkretisieren.
Die Verwirklichung der Freiheit ist gebunden an eine Fülle äusserer
Bedingungen, die dem Individuum von der Gesellschaft vorgegeben und durch
Bildung, Kultur, Wissenschaft und Technik vermittelt sind. Nur in der
Aneignung dieser Bedingungen tritt die Freiheit aus ihrer Innerlichkeit
heraus und wird wirkliche Freiheit, von der das Prinzip der Unteilbarkeit
oder Totalität gilt. Folglich ist menschliche Freiheit nie
geschichtsenthobenes Bei-sich-Sein, so dem bedarf der Verwirklichung und
Objektivation in Handlungen und Werken (Wissenschaft, Kunst, Religion,
Gesellschaft, Staat), aber auch der Entfremdung und deren Überwindung. In
diesem dialektischen Prozess besteht das Lebe der Freiheit (Prinzip der
Geschichte und der Geschichtlichkeit): Person und Werk sind dasselbe, das
Tun erfüllt sich nur im Getanen (Identitätsprinzip der Freiheit). Dennoch
ist Freiheit aufgrund der Notwendigkeit solidarischer Gemeinsamkeit nur
wirklich in der gesellschaftlichen Integration einer Fülle freier Leistungen
(Solidarismus, so sich kommen und sich selbst besitzen kann nur der
Einzelne, der als Person substantieller Träger und letztes Subjekt der
Freiheit ist (Substantialitäts- oder Personalitätsprinzip). Daher kann nur
im analogen Sinne von der Freiheit einer Gemeinschaft oder eines Volkes
gesprochen werden. Diese Freiheit ist äussere und negative Freiheit durch
Gesetze, die von der Sozietät anerkannt, im Falle demokratischer Verfassung
selbstgegeben sind (Freiheits-Rechte, Grundrechte, Verfassung). Indem innere
persönliche und äussere gesellschaftliche (durch den Staat garantierte)
Freiheit und Freiheiten aufeinander bezogen sind und miteinander vermittelt
werden müssen, entsteht philosophisch das Problem und die Frage nach einem
Vermittlungsprinzip. Die Christl. Soziallehre hat in diesem Zusammenhang das
Subsidiaritätsprinzip entwickelt, das die soziale Verwirklichung der
Freiheit regelt, d.h. die Zuteilung der Aufgaben, Rechte und Pflichten an
die Einzelperson, die Familie, die Gemeinde, die Gesellschaft, den Staat und
die Kirchen festlegt. Dem Subsidiaritätsprinzip widerspricht nicht, dass
diese Zuteilung selbst geschichtlich ist, da sie gemäss der
Geschichtlichkeit der menschlichen Freiheit selbst von der hist. Situation
abhängt.
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