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Freiheit im Judentum

Im Alten Testament wird - abgesehen von Freiheit im sozialen, wirtschaftlichen (1 Sam 17,25) und politischen (1 Makk 14, 26) Sinne - auf die „innere Freiheit" des Menschen nicht reflektiert, sondern Gottes befreiendes Handeln an seinem Volk Israel bezeugt. Die Befreiung Israels durch Jahwe aus der Knechtschaft Ägyptens (Ex 1-15) und dem babylonischen Exil (Jes 40-55) wird zum Typos aller anderen Befreiungen (1 Makk 4,8-11), zum Grund einer immer wieder aktualisierbaren, noch die eschatologischen Erwartungen der Apokalyptik und der messianischen Theologie der Zeloten prägenden Hoffnung. Die als Gottes Heilsgut erfahrene Freiheit findet im Leben des Volkes und jedes Gläubigen Fortsetzung und Erneuerung: im politischen Bereich als Freiheits-Garantie Gottes für das von Feinden bedrohte Israel (Jes 43,14; 44,6.24 u. a.); im sozialen Bereich durch die im sozial-humanitären Programm garantierte Gerechtigkeit und Wohlfahrt aller Volksgenossen; im personalen Bereich als Befreiung von Krankheit (Ps 103,3 f.), Sünde, Feinden (Ps 55,19) und Gefahr (Ps 19,15; 26,11) und im religiösen Bereich als die mit der Ankunft des Messias erwartete „endgültige Befreiung" (Jes 45,17).
Trotz der starken Betonung der Souveränität des göttlichen Willens (Jes 6,9f.) setzt die gesamte biblische Tradition, angefangen vom Sündenfallbericht (Gen 2-3; 4,7) über die Imperative des Dekalogs, die Rede von Sünde und Strafe, Gehorsam und Abfall, Umkehr und Reue und die beständigen Appelle an die Selbstentscheidung gegenüber Gott (Dtn 39,11-20; Sir 15,15-17), die Willens-Freiheit des Menschen als Grund seiner Verantwortlichkeit voraus. Die im Schöpfungsbericht (Gen 1,26) ausgesprochene Ebenbildlichkeit des Menschen mit dem freien und selbstmächtigen Gott ist zugleich eine Aussage über die naturgegebene Willens-Freiheit und Würde des Menschen und wird zum Fundament der alttestamentlichen Anthropologie. Trotz des Wissens um die sittliche Gebrechlichkeit und innere Widersprüchlichkeit des Menschen (Gen 3,14f.; Ijob 4,4; 15,14ff.) wird die persönliche Schuld weder als unabwendbares Schicksal gewertet (Sir 15,11.15, Fatalismus) noch zurückgeführt auf ein physisches oder metaphysisches Prinzip (Dualismus). Der Mensch kann „seinen Geist beherrschen" (Spr 16,32).
Das Streben der Zeloten nach Freiheit für das jüdische Volk war als apokalyptisch-politisches Ziel mitverantwortlich für den Ausbruch und die Dauer des Jüd. Krieges (Flavius Josephus, De bello Judaico). Erst die reflektierende Exegese der rabbiischen Literatur hat stärker die menschliche Willens-Freiheit betont. Im hellenischen Judentum (Philo v. Alexandrien) wird der spätgriechische Begriff der Wahl-Freiheit, die dann in der Anthropologie der Stoa zur Freiheit als unantastbarer innerer Selbstverfügung des einzelnen (autarkia) ausgebildet wurde, mit Erlösung, Sündennachlass und Vollkommenheit in Verbindung gebracht.
 


 

 

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