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Der Koran, der die durch
Muhammad verkündete Offenbarung Gottes enthält, nennt die Inhalte des
rechten Glaubens ebenso klar wie die Grundprinzipien des rechten Tuns. Dabei
wird deutlich, dass sowohl Fragen des guten Benehmens (z. B. das freundliche
Grüssen) als auch Forderungen im Sinne des Dekalogs (z. B. kein falsches
Zeugnis geben) genannt werden.
Die islamischen Handbücher der feinen Bildung sowie des Rechts haben daraus
die Tendenz des Korans abgeleitet, sämtliche Bereiche menschlichen Handelns
unter die Oberherrschaft Gottes zu stellen, und haben sie so, jede Trennung
zwischen sakral und profan vermeidend, systematisch abgehandelt.
Ethik bedeutet in diesem Sinn die Richtschnur für das Gott wohlgefällige
Handeln und fällt weitgehend in den Bereich des Rechts, da die Anthropologie
im Islam kein Gegenstand der Theologie ist. Sie ist gewöhnlich auch nicht
das Feld philosophischer Spekulationen über das Gute, da nach islamischer
Auffassung Gott absolut frei ist und daher ebenso gut die Lüge hätte
anordnen können, wie er sie verboten hat. Was Gott also de facto vom
Menschen will, kann durch die menschliche Vernunft nicht sicher erschlossen
werden, sondern ist allein aus der Offenbarung ersichtlich. Dass der Mensch
das Gute tun kann, setzt menschliche Handlungsfreiheit voraus.
Wie der Talmud und andere jüdische Handbücher stellen auch die islamischen
Lehrbücher die idealen und Gott wohlgefälligen Verhaltensweisen des Menschen
systematisch vor, wobei neben Koranischem auch Elemente aus der
Überlieferung, dem Brauchtum und der Rechtspraxis einfliessen.
Ehrlichkeit und Gerechtigkeit kennzeichnen das ideale Verhalten des
einzelnen. Dementsprechend wird untersagt, zu lügen, jemanden in
betrügerischer Weise ums Vermögen zu bringen, das Vermögen der Waisen zu
verschwenden, sich durch Wucher/Zins zu bereichern oder sich durch Fälschung
des Gewichtes der Waage Vorteile zu verschaffen. Dieses Gerechtigkeitsideal
gilt selbst dann, wenn sich die Verwirklichung im konkreten Fall gegen die
eigenen Vorteile richtet. Mit diesem Ideal geht die Forderung einher,
demütig, nicht prahlerisch und eingebildet oder hochmütig zu sein.
Bereits das Kind soll lernen, weder geizig noch verschwenderisch zu sein,
Zornesaufwallung zu zügeln und Nachsicht zu üben sowie nicht einfach den
persönlichen Neigungen nachzugehen. Reinlichkeit und saubere Kleidung
gehören zum anständigen Menschen ebenso wie die rechte Weise zu grüssen.
Auch die Speisegebote und -verbote (z. B. Verbot des Genusses von
Schweinefleisch) sind zu beachten. Hinzu kommt für den Erwachsenen noch das
Verbot berauschender Getränke und des Losspiels.
Bezüglich des Familienlebens gilt für die Kinder das Gebot, die Eltern zu
achten und zu ehren und durch fürsorgliche Pflege der gebrechlich und alt
gewordenen Eltern ihnen die Liebe zu vergelten, die sie den Kindern, als sie
noch klein und hilflos waren, geschenkt haben. Mit harten Worten geisselt
der Koran, dass Eltern aus Furcht vor Verarmung ihre Kinder (vornehmlich die
Töchter) töten, was auf ein göttliches Gebot hindeutet, das Leben der von
Gott geschenkten Kinder zu achten und schützen.
Im Unterschied zur vorkoranischen Polyandrie legt der Koran fest, dass nur
die virilokale Polygynie zulässig ist, wobei moderne Autoren darauf abheben,
dass der letzte Teil dieses Verses („wenn ihr fürchtet, [so viele] nicht
gerecht zu [be]handeln, dann [nur] eine") eine monogame Ehe als Normalfall
anstrebt. Obwohl der Koran nicht von einer Gleichbehandlung von Mann und
Frau in der Gesellschaft ausgeht:, ist die Gleichstellung beider vor Gott
unstrittig. Die Ehe ist nach 4,21 „eine feste Verpflichtung“ die unter
gewissen Bedingungen beiderseits (aber von seiten des Ehemannes einfacher)
wieder aufgelöst werden kann. Ohne Prüderie wird in der islamischen
Literatur Sexualität als natürliche Betätigung der Menschen detailliert
beschrieben und bejaht. Aussereheliche Sexualität wird gewöhnlich abgelehnt,
daher sind Transvestitentum, Homosexualität, Masturbation, Prostitution und
der Sexualverkehr mit Tieren verboten.
Zu den Prinzipien für das menschliche Zusammenleben gehören die Verbote von
Diebstahl und unerlaubtem Töten (erlaubte Formen des Tötens: Kriegsdienst,
Todesstrafe, Mutrache) sowie starke Betonung der Gerechtigkeit. Abgelehnt
wird daher der Wucher/Zins Ausnützung der Position des Schwächeren.
Empfohlen wird eine auf das Wohl aller ausgerichtete Sozial- und
Wirtschaftsordnung, die im Kern durch gesetzlich geregelte
Pflichtabgabe/Almosensteuer angedeutet ist, weil so der Reichtum als
Ergebnis von Unternehmergeist und Eigeninitiative bejaht und zugleich die
soziale Verpflichtung der Wohlhabenden gegenüber Armen und Mittellosen
unterstrichen wird, wie Muslime in der Moderne in Abgrenzung von
Kapitalismus und Sozialismus immer wieder betonen.
Den sog. „Schriftbesitzern" (d. h. vor allem Juden und Christen) räumt der
Islam eine Sonderstellung ein, die die Existenz solcher religiösen Gemeinden
duldet (Toleranz), ihnen ansonsten verbotene Praktiken (Weintrinken, Essen
von Schweinefleisch für die Christen) zugesteht, die Führungspositionen in
Staat und Gesellschaft aber klassisch nicht einräumt. Verboten ist auch jede
Missionstätigkeit. Während der Übertritt zum Islam gerne gesehen wird,
stellt das islamische Recht den Übertritt eines Muslim oder einer Muslima zu
Christentum oder Judentum als Apostasie unter Strafe.
Die damit angesprochene Frage nach der Religionsfreiheit gehört zur
neuzeitl. Debatte um die Menschenrechte im Islam. Erste Versuche lassen
erkennen, dass sich die Muslime mit dem Katalog der Menschenrechte, wie er
durch die Charta der Vereinten Nationen festgelegt worden ist, schwer tun,
aber bestrebt sind, in vielen Punkten Übereinstimmung mit koranischen
Forderungen festzustellen und bei Divergenzen nach geeigneten
Interpretationsmodellen zu suchen, die in der islam. Tradition jedoch nicht
allzu zahlreich sind.
Probleme ergeben sich bisweilen auch bei der Übernahme moderner Staatsformen
(Demokratie, Parteiensystem), die sich nicht ohne weiteres in die
klassischen Vorbilder einfügen lassen. Es bleibt abzuwarten, wie die Muslime
auf die Herausforderungen durch die moderne, technisierte Welt reagieren und
inwieweit sie bereit sein werden, in einzelnen Punkten über die shari’a
hinauszugehen, ohne der Grundbotschaft des Korans untreu zu werden.
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