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„Autonomie" und „Theonomie"
bezeichnen die ethisch radikalisierte Grundfrage nach der Stellung des
Menschen vor Gott. Vom gemeinsamen Bedeutungsmoment (Nomos = Gesetz) her
verstanden, geht es in der Frage von Autonomie und Theonomie nicht einfach
um Probleme persönlicher Selbstverwirklichung individueller Lebensgestaltung
oder subjektiver Selbstsetzung, sondern um das Problem sittlicher Ordnung
und ihrer Begründung. „Autonomie" ist ein urspr. politischer Begriff, der
sich in der Antike auf die Freiheit griech. Stadtstaaten vor äusserer und
innerer Fremdbestimmung bezog. Der Gedanke der Gesetzgebungsgewalt prägt
auch das neuzeitliche Autonomieverständnis. In der Aufklärung bezeichnet
„Autonomie" das höchste Vermögen des Menschen, nämlich durch die Vernunft
der Welt seine Gesetze aufzuerlegen. Durch den übertragenen Gebrauch von
„Autonomie" im Sinne eines philosophischen Begriffs gewinnt nun die Frage
nach der sittlichen Ordnung ihre eigentliche Schärfe. Wo der
Autonomieanspruch zum Verfügungswillen des Menschen über sich und seine Welt
wird, der kein höheres Gesetz über sich anerkennt, tritt er in Gegensatz zu
jeder Form von Theonomie und ersetzt den Glauben an Gott durch den Glauben
an sich selbst. Ein solches Freiheitsverständnis aber wäre präziser als
Autarkismus bzw. als der „Empörungsglauben des Autonomismus" zu verstehen,
der im Selbstvollendungswillen des Menschen Grund und Ziel sucht.
Die mit den Begriffen von Autonomie und Theonomie bezeichnete Problematik
wird erst dort in vollem Umfang deutlich, wo der Mensch als
Sittlichkeitswesen betrachtet wird, dessen letzter Bestimmungsgrund weder
das Höchstmass individueller Bedürfnisbefriedigung noch die Bewährtheit
sozialer Regulative, sondern das uneingeschränkte Gute ist. Sich an der Idee
des uneingeschränkt Guten zu orientieren ist keine Aufgabe, die in das
Belieben des Menschen gestellt ist, sondern verpflichtender Anspruch
verantwortlicher Lebensführung überhaupt. Die Frage nach „Autonomie" und
„Theonomie" ist von daher als Frage nach „sittlicher Autonomie" und
„Theonomie" zu bedenken.
„Theonomie" bezeichnet in allg. Weise die „Gottesgesetzlichkeit" aller
Wirklichkeit und ihrer Ordnungen. Dies ist sowohl als die radikale
Verschiedenheit der Transzendenz Gottes gegenüber der Welt wie auch als die
Abhängigkeit der Welt von einem akosmischen Prinzip zu verstehen. Der
spezifische Vorstellungsgehalt von „Theonomie" freilich ergibt sich erst aus
der jeweiligen Gottesvorstellung der Religion. Das Christentum geht hierbei
von der Überzeugung aus, dass radikale Abhängigkeit von Gott als
transzendentem Schöpfer zugleich echten Selbstand der Welt vor Gott
bedeutet. Von der bleibenden Verwiesenheit aller Wirklichkeit auf Gott hin
gedacht, umfasst „Theonomie" auch die sittlichen Lebensordnungen des
Menschen. Die besondere Stellung des Menschen in der Schöpfung spiegelt sich
darin im besonderen Selbstand des Menschen als Ebenbild Gottes (Gen 1,27;
‚Gottebenbildlichkeit) bzw. vom islam. Verständnis her als Statthalter
Gottes auf Erden (Koran 2,30) wider. Als in "Freiheit erschaffenes Wesen ist
seine Verwiesenheit auf Gott zugleich ein Auftrag, die kreatürliche
Abhängigkeit ein unbedingter Anspruch, das Gute zu tun, das Böse zu
vermeiden. Die spezifische Problematik von sittlicher Autonomie und
Theonomie ergibt sich dann aus der Frage, inwieweit dieser Anspruch, das
Gute zu tun, von vornherein auch mit einer bestimmten gottgewollten
sittlichen Ordnung verknüpft ist, der der Mensch in Gehorsam zu entsprechen
hat, sei es in Form positiv geoffenbarter Gebote, sei es in Form einer an
der Wesensnatur erkennbaren Schöpfungsweisheit Gottes. Wo immer die
Theonomie mit einer inhaltlich konkreten Sollensordnung verbunden wird,
begegnet sie im Prinzip als eine fremdgesetzte Ordnung, die vom Menschen
unbedingte Unterwerfung verlangt. Die Problematik einer solchen Konzeption
von Theonomie liegt nicht nur in der Erkennbarkeit und authentischen
Interpretation dieser Ordnung, sondern auch in der Gefahr einer
Übersteigerung des theonomen Grundprinzips zum voluntaristischen - d.h.
allein in der absoluten und rational unzugänglichen Willensfreiheit Gottes
begründeten -Verständnis des sittlich Guten.
Sittliches Handeln aber ist Handeln aus Einsicht und kann nur in dem Masse
uneingeschränkt gut sein, als es sich der freien Anerkennung auch der
Vernunftgemässheit des zu Tuenden verdankt. Die Vernunftgemässheit des
Sittlichen ist zugleich die Unbedingtheit des Guten, das aus dem Herzen
kommt. Diese Dimension des Guten kann aber nicht wie ein Objekt
spekulativ-theoretisch erkannt werden, sondern erschliesst sich nur der
Weise praktischer Bejahung. Die Idee sittlicher Autonomie ist der kühne
Versuch, die Theonomie aller Ordnung in ihrer Qualität des uneingeschränkt
Guten gerade dadurch zu erschliessen, dass sie sie als Verantwortung des
Mensch, für die sittliche Ordnung, theologisch aktive Teilhabe an der
Vorsehung Gottes selbst interpretiert. In diesem Sinn ist es die Theonomie,
welche die sittliche Autonomie ermöglicht, und die sittliche Autonomie ist
der Weg zur Erfüllung der Theonomie.
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