eso-shopping Partnerprogramm
 
Web sphinx-suche.de
Moviestreaming, filmdownloads etc..  Bücher
Religionen
A-Ani   Ant-Az   B-Bo  Br-C   D-Ep  Er-Fe   Fr-Gl   Gn-Gz   H-He   He-Hz   IJ   K
 L-Men  Mes-N   OPQ   R  S-Schu   Schu-Sz  Ta-Ti   To-Tz   U-Z
 

Ehe/Familie - theologisch

So vielgestaltig und unterschiedlich sich das menschliche Zusammen-leben in Ehe und Familie kulturell ausprägt, gelten gerade Ehe und Familie als Institutionen, an denen der Mensch an einer überindividuellen Wirklichkeit teilhat. In ihnen weiss sich der Mensch eingebunden in die Lebensrhythmen des Heranwachsens und Reifens, er begegnet der kulturellen Tradition als Erbe und Auftrag, er erlernt seine Verantwortung für die kommende Generation und die Weitergabe des Lebens, hier erfährt er auch selbst, wie das Zusammenleben zu einer sozialen Realität wird, und zwar um so mehr, je verbindlichere Formen es annimmt. Von daher gibt es praktisch keine Religion, für die Ehe und Familie ohne Bedeutung wären. Zu allen Zeiten gelten Ehe und Familie als Bereiche, die niemals nur dem privaten Sektor angehören, sondern immer auch im Bezug zur Öffentlichkeit der Sippe, des Stammes, der Gesellschaft oder des Staates stehen. Sie aus dem Geltungsbereich der Religion herauszunehmen, bedeutete für die Religion ein erhebliches Mass an Weltverlust.
Die theologische Relevanz von Ehe und Familie erschliesst sich erst dann in rechter Weise, wenn man nicht von einem festen institutionellen Leitbild ausgeht, sondern versucht, den ursprünglichen Sinn der Institutionalität selbst zu bedenken. Dieser ursprüngliche Sinn liegt nicht in ihrer Schutz- und Entlastungsfunktion, sondern in ihrem Gemeinschaftscharakter. Ohne Zweifel verlangen Ehe und Familie einen institutionellen Rahmen in dem Sinne, dass er den menschlichen Handlungsgewohnheiten den notwendigen „Aussenhalt" verleit und gegenüber inneren und äusseren Gefährdungen eine gewisse Dauerhaftigkeit und Ausschliesslichkeit in der Sorge der Partner füreinander und für das Wohl der Kinder gibt. In Ehe und Familie als institutioneller Wirklichkeit erfährt der Mensch damit die Notwendigkeit, die eigene Lebenspraxis auch als Moment allgemeiner sozialer Verantwortung zu gestalten. In viel grundlegenderer Weise aber erschliesst sich der Sinn von Ehe und Familie als institutioneller Realität, wenn man sie als ursprüngliche Formen von Gemeinschaftsfreiheit versteht. Als Wirklichkeitsformen des gemeinsamen Lebens existieren sie nicht als Summe einzelner Freiheiten und Rechte, sondern nur in und durch Gemeinschaft, d. h. als Lebenswirklichkeit, die niemand für sich allein hat.
Ehe und Familie sind auch nicht von einzelnen Zwecken her wie der Erzeugung von Nachkommenschaft zu definieren, sondern haben Selbstzweckcharakter. Als Gemeinschaft des Lebens und der Liebe sind sie nicht als Teilbereich aus dem Leben des einzelnen ausgrenzbar, sondern betreffen alle Bezüge der Lebensführung. Weil sie ihre Wirklichkeit im Ganzen des menschlichen Lebens haben, sind sie auch notwendig auf Dauer bezogen. Die Dauerhaftigkeit insbesondere der Ehe meint ja nicht einfach eine bestimmte Länge der linearen Zeit, sondern ist qualitativ vom menschlichen Seinkönnen und seinem Vermögen zur Definitivität und Totalität zu verstehen. So wie sich keine Ehe auf eine begrenzte Zeit schliessen lässt, ohne ihren Grundcharakter zu verändern, so lasst sich auch kein Zeitpunkt angeben, an dem die Ehe gleichsam ihre Zwecke erfüllt habe und deswegen zu Ende gegangen sei, noch bevor Lebensgemeinschaft selbst aufgehört hat. Ehe und Familie lassen sich nicht auf bestimm Zwecke hin instrumentalisieren. Dieser ihnen eigentümliche Sinnüberschuss ermöglicht deshalb aber auch eine Lebensoffenheit, die ihren erfüllenden Gehalt nicht in innerweltlichen Bezügen findet. Ehe und Familie sind daher aus ihrer Eigenart heraus je schon theologisch relevant. Durch diesen Sinnbezug jedoch werden Ehe und Familie nicht selbst zu sakralen Grössen. Religion vermag ihren heilsvermittelnden Dienst an der Welt nur in dem Masse zu leisten, als sie sich nicht mit einer bestimmten Weltgestalt identifiziert. Vom Glauben an einen daseinstranszendenten, aber alles Dasein ermöglichenden Grund her sind Ehe und Familie nicht notwendig an ein bestimmtes geschichtliches Leitbild gebunden. Je mehr nämlich Religion ihre spezifische Erfahrung des Heiligen mit der Legitimierung einer konkreten institutionellen Ordnung verknüpft, droht sie zur blossen idealistischen Verdoppelung faktisch bestehender Wirklichkeiten zu werden. Je mehr sie aber den eigenständigen Freiheitsgehalt von Ehe und Familie als ursprüngliche Wirklichkeitsformen gemeinsamen Lebens gegenüber allen Verfremdungserscheinungen behauptet, desto stärker kann sie auch die Probleme und Gefährdungen von Ehe und Familie heute zu ihrem Anliegen machen, desto eher kann sie ihren humanisierenden Einfluss zur Geltung bringen. Der Selbstzweckcharakter weist Ehe und Familie als sittliche Institutionen aus, die weder mit patriarchalischen Autoritätsstrukturen noch mit privatisierender Isolation konform sind. Nur im Horizont von Sittlichkeit kann Religion, Ehe und Familie als Ausdruck schöpfungsmässiger Ordnung glaubhaft vermitteln, nur in diesem Horizont lassen sich Ehe und Familie in ihrer theologischen Relevanz voll erschliessen.
 


 

 

Hauptseite

Studienlehrgang über Träume und Traumdeutung

Beste Bücher online einkaufen

Beste Internetadressen   Multimedia   Kunst   Zukunftsdeutung & Astrologie   Esoterik & New Age   Traumdeutung

Magie & Märchen & Mystik   Grenzwissenschaften   Hexenwesen   Dunkles im Netz   Parapsychologie & Okkultismus etc.

         Religion & Spiritualität   Alte Kulturen   UFO`s & Phänomene   Meditation, Licht, Fortleben

Heilmethoden, -therapien, Wellness   Aus-, Weiterbildung & Organisationen

Esoterisch-spirituelle Lexika   Lexikon der Parapsychologie   Lexikon der Esoterik