eso-shopping Partnerprogramm
 
Web sphinx-suche.de
Moviestreaming, filmdownloads etc..  Bücher
Religionen
A-Ani   Ant-Az   B-Bo  Br-C   D-Ep  Er-Fe   Fr-Gl   Gn-Gz   H-He   He-Hz   IJ   K
 L-Men  Mes-N   OPQ   R  S-Schu   Schu-Sz  Ta-Ti   To-Tz   U-Z
 

Ehe/Familie - im Islam

Ehe und Familie sollen einen dreifachen Zweck erfüllen: Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft, Befriedigung und Kanalisierung des Geschlechtstriebes und Begründung einer Lebensgemeinschaft in Geborgenheit und Liebe. Koran und Tradition betonen die Pflicht zur Ehe für jeden, der sich vor Unzucht bewahren muss und ansonsten fähig ist, die Pflichten eines Ehepartners zu erfüllen.
Die Heirat zwischen Mann und Frau als ehemündigen, zurechnungsfähigen Partnern wird als ein ziviler Vertrag verstanden, der vor dem muslimischen Standesbeamten in Anwesenheit von zwei Zeugen geschlossen wird. Ein muslimischer Mann darf mit höchstens vier Frauen gleichzeitig in der Ehe leben, dies unter der Bedingung, dass er seine Frauen gerecht behandelt, was kaum gelingen dürfte. Verboten ist die Heirat mit nahen Verwandten, mit Polytheisten und Ungläubigen. Erlaubt ist die Heirat eines Muslims mit einer jüdischen bzw. christlichen Frau, wenn auch Bedenken gegen solche Mischehen angemeldet werden. Eine muslimische Frau darf jedoch nach der Feststellung der Rechtstradition keinen Juden bzw. Christen heiraten, dies zum Schutz ihres Glaubens gegen den prägenden Einfluss des Mannes in der Familie. Die Ehe wird automatisch aufgelöst, wenn ein Ehepartner Heide oder Ungläubiger wird oder wenn der Ehemann vom Islam abfällt. Auch kann der Mann einseitig seine Frau entlassen. Widerruflich bleibt diese Entlassung, solange sie nicht dreimal bestätigt wurde, denn dann gilt die Ehe, auch ohne Gerichtsurteil, als rechtskräftig geschieden, und der Mann darf seine Frau erst zu sich nehmen, wenn sie zwischenzeitig eine andere Ehe eingegangen ist und nochmals endgültig entlassen worden ist. Endlich kann die Ehe aufgrund einer einvernehmlichen Regelung der Ehepartner oder eines Richterspruchs aufgelöst werden. Im Falle der Scheidung hat die Frau das Recht auf eine ausreichende Versorgung und die Pflicht, eine Wartezeit von drei Menstruationsperioden einzulegen, damit eine eventuelle Schwangerschaft festgestellt werden kann. In dieser Zeit soll der Mann sie anständig und gut behandeln.
Die Struktur der islamischen Familie ist patriarchalisch. Die Männer stehen eine Stufe über den Frauen. Das ist eine besondere Auszeichnung durch Gott und eine Folge aus der Pflicht des Mannes, für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen. Der Mann hat das Recht, von seiner Frau Gehorsam zu fordern, sie u. U. im Eheverkehr zu bestrafen und durch leichte Schläge zu züchtigen. Den Vorrechten des Mannes entspricht seine Pflicht, seine Familie zu schützen und ihre Belange in der Öffentlichkeit zu vertreten. Der Umgang der Ehepartner miteinander soll in „rechtlicher Weise" erfolgen. Sie sollen einander mit Güte behandeln und ihre Liebe pflegen. Die Frau ist vor allem Ehepartnerin, Hausfrau, Mutter und Erzieherin der Kinder. Vor Fremden und in der Öffentlichkeit hat sie sich so zu kleiden und ihre Reize so zu bedecken, dass sie keinen Belästigungen ausgesetzt wird. In einigen Ländern herrscht die Sitte, dass die Frau teilweise oder ganz verschleiert ausgeht. Frauenbewegungen und Reformatoren befürworten eine aktivere Rolle der Frau im sozialen und politischen Leben.
 


 

 

Hauptseite

Studienlehrgang über Träume und Traumdeutung

Beste Bücher online einkaufen

Beste Internetadressen   Multimedia   Kunst   Zukunftsdeutung & Astrologie   Esoterik & New Age   Traumdeutung

Magie & Märchen & Mystik   Grenzwissenschaften   Hexenwesen   Dunkles im Netz   Parapsychologie & Okkultismus etc.

         Religion & Spiritualität   Alte Kulturen   UFO`s & Phänomene   Meditation, Licht, Fortleben

Heilmethoden, -therapien, Wellness   Aus-, Weiterbildung & Organisationen

Esoterisch-spirituelle Lexika   Lexikon der Parapsychologie   Lexikon der Esoterik