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Ehe/Familie im Hinduismus |
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Die Eheschliessung ist
nach den klassischen Dharmaschriften, die den normativen Hinduismus lehrten
und prägten, einer der wichtigsten Lebenszyklusriten. Sie war für Frauen und
Sudras (unterste der vier varnas = „Kasten" entsprechend der idealtypischen,
brahmanischen Einteilung) überhaupt der einzige Ritus der Lebenszyklusriten.
Die Ehe und das Lebensstadium des Hausherrn wird in den Dharmaschriften als
Grundlage der Gesellschaft gepriesen, der „Weltentsager", der nicht das
Stadium des Hausherrn durchlaufen hat, begeht eine „Sünde". Unter den
verschiedenen Heiratsformen (z. B. Raub-Ehe, Brautkauf) setzte sich die sog.
Brahma-Heirat durch, nach der das Mädchen (traditionell vor der Pubertät,
Kinderheirat ist heute gesetzlich verboten), vom Vater nach den
Möglichkeiten der Familie mit Schmuck ausgestattet, einem jungen Mann mit
gutem Charakter geschenkt wird. Der Missbrauch der „Dowry" (Mitgift), bei
der der Ehemann praktisch gekauft wird, ist heute strafbar. Heiraten waren
(und sind weitgehend noch immer) Allianzen zwischen Familien. Die Ehe war
unauflöslich, die Frau wurde als Hälfte des Körpers des Mannes angesehen.
Die Frau wurde von dieser Bindung nie frei, um wieder heiraten zu können.
Oft zitiert wird der Spruch des „Gesetzgebers" Manu (ca. 200 n. Chr.): „Der
Vater schützt sie in der Kindheit, der Gatte in der Jugend, der Sohn im
Alter. Eine Frau ist nie unabhängig." Jedoch ist die Stellung der Frau von
Kaste zu Kaste, von Gegend zu Gegend verschieden. Gewohnheitsrechtlich gab
es in den unteren Schichten weitverbreitet Scheidung und Wiederheirat.
Ehescheidung aufgrund gegenseitiger Zustimmung der Ehepartner wurde 1976 mit
noch nicht absehbaren Folgen eingeführt. Die Wiederheirat einer Witwe oder
einer geschiedenen Frau ist aber immer noch selten. Ziel der Eheschliessung
war vor allem die unerlässliche Beteiligung der Ehefrau an den Hausriten und
die Geburt von Söhnen, von denen die Verehrung der Ahnen und der Gottheiten
im Familien-Verband abhing. Söhne sicherten nicht nur den Fortbestand der
Familie in materieller Hinsicht aufgrund des (ungeteilten)
Familien-Vermögens, sondern wurden auch als ein Weg angesehen,
Unsterblichkeit zu erlangen. Traditionell waren drei oder vier Generationen
lebender, männlicher Familienmitglieder, die unter einem Dach wohnen, das
Ideal. Religion in Indien ist so in erster Linie ein soziales Phänomen.
Jeder einzelne ist vor allem Mitglied einer Familie, die von Über- bzw.
Unterordnung bestimmt ist. Die Rollen, die der einzelne von Jugend an zu
spielen hat, etwa als Sohn, Neffe, Enkel, Bruder, Vetter oder als Tochter,
Schwiegertochter, Frau und Mutter, sind religiöse Pflicht. In diesem Rahmen
kann der einzelne aber auch einem persönlichen Glauben, der soziale
Schranken transzendieren kann, anhängen. Dies führte nicht zuletzt zu neuen
religiösen Strömungen, die aber die soziale Grundlage der Familie nie
entscheidend in Frage stellten. Trotz moderner Einflüsse ist das
Zusammengehörigkeitsgefühl immer noch stark und hat Vorrang vor allen
individuellen Wünschen, etwa nach (modern verstandener)
„Selbstverwirklichung". |
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