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Ehe/Familie im Christentum

1. Das christliche Verständnis von Ehe und Familie hat seine Wurzel in der Berufung des Menschen zur Liebe. Gott ist Liebe und lebt in sich selbst ein Geheimnis personaler Liebesgemeinschaft. Indem er den Menschen nach seinem Bild erschafft und ständig im Dasein erhält, prägt Gott der Menschennatur des Mannes und der Frau die Berufung und daher auch die Fähigkeit und die Verantwortung zu Liebe und Gemeinschaft ein (Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben „Familiaris consortio", Nr. 11). Nach der christlichen Anthropologie umfasst diese schöpfungsmässige Bestimmung den ganzen Menschen, d. h. nicht nur die geistig seelische, sondern ebenso die leibliche Dimension. Daher kann es in den Beziehungen zwischen Mann und Frau in der Ehe keinen Bereich geben, der dieser Bestimmung gegenüber äusserlich bliebe. So erhält der Akt der Weitergabe des Lebens nur dann seine Sinnfülle, wenn er zugleich Ausdruck der liebenden Vereinigung der Partner ist. Aber nicht nur die unmittelbare „Sprache" des Leibes, sondern auch die institutionelle Realität von Ehe und Familie hat an dieser Bestimmung teil, und zwar in dem Masse, als es gelingt, die falsche Alternative von innerer Zuneigung und äusseren Normen vom Prinzip der Partnerschaft und gegenseitigen Verantwortung her zu überwinden. Das christl. Verständnis von Ehe und Familie wendet sich darin gleichermassen gegen ein funktional-egalitaristisches Leitbild, das die Lebensformen von Ehe und Familie in das Zusammenleben eines oder mehrerer Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern auflöst, wie gegen ein romantisches Harmonie-Ideal, das gerade durch die Reduktion auf innere Seelenverwandtschaft zum sublimen Mittel tiefgreifenden Zwangs werden kann.
Partnerschaftlichkeit von Mann und Frau in der Ehe gründet schon von ihrem Schöpfungssinn her in einer Bindung, die den anderen um seiner selbst willen und in seiner Andersartigkeit unbedingt bejaht. Als Liebe, die den anderen nicht nur um bestimmter Eigenschaften willen schätzt, sondern als unverdientes und unverdienbares Geschenk einer Person sieht, gewinnt sie Existenz und Gestalt nur in der Treue. Treue ist keine der Liebesbindung äussere Form, sondern die der Liebe eigene und ihr gemässe Wahrheit. Treue erschöpft sich nicht in der Vermeidung sexueller Untreue, sondern bedeutet das freie Ja zur Entfaltung der ehelichen Gemeinschaft in den Grundrelationen des Wir, des Du und des Ich. Freie Treue ist sozusagen die Substanz der Liebe, durch die sie dauerhaft wird. Wo Ehepartner einander ihre Treue bezeugen, dort geben sie bereits Zeugnis von einer Wirklichkeit, von der sie ergriffen sind, noch bevor sie sich einander ergreifen lassen. Bindung in freier Treue nämlich ist nicht wie ein Produkt herstellbar, sondern allem vorweg eine unverfügbare Frucht des Vertrauens. Daher eignet nach christl. Überzeugung der Ehe schon in ihrer allgemeinmenschlichen Gestalt nicht nur eine Bestimmung, die die Partner über sich hinaus verweist, sie lebt vielmehr bereits aus dem Geschenk der Treue, mit der Gott den Menschen endgültig und unbedingt angenommen hat.

2. Das Christentum kennt freilich die Lebensordnung von Ehe und Familie nicht nur als Schöpfungswirklichkeit, sondern ebenso sehr als eine der Erlösungbedürftige und in das Erlösungswerk Christi einbezogene Wirklichkeit. Gerade weil in dieser Lebensordnung personale und institutionelle Dimension sowie sinnbestimmende Erfahrungen der Selbstwerdung in Freiheit und Bindung zugleich, der Wechselseitigkeit im Austausch mit dem Du, der Gemeinschaftsbezogenheit, Sozialverantwortlichkeit und Schutzbedürftigkeit, von Liebe und Sexualität so dicht miteinander verknüpft sind und die Partner leibhaftig betreffen, sind Ehe und Familie nicht weniger als andere Lebensbereiche der Fehlbarkeit des Menschen in Schuld und Sünde ausgesetzt. Desintegration der Sexualität, eheliche Untreue, Verlassen des Partners, Scheitern der Beziehung, autoritäre Unterdrückung des anderen bzw. der Familienangehörigen u. a. m. können hierbei Formen schuldhaften Versagens darstellen, die die Beziehungen untereinander existentiell berühren. Sosehr es ohne Zweifel zur Aufgabe und Eigenart der christl. Sicht von Ehe und Familie gehört, auch ihre Erlösungsbedürftigkeit in den Blick zu nehmen, darf diese Erlösungsbedürftigkeit aber auch nicht einseitig auf den Bereich der Sexualität beschränkt werden. Die augustinische Annahme, dass die geschlechtliche Lust ein erbsündliches Strafübel sei und daher nicht direkt intendiert werden dürfe, hat nicht nur die kirchliche Sexualmoral lange Zeit hin belastet, sondern auch der Ehegüterlehre den Charakter einer Entschuldigungstheorie verliehen. Das Gut der Nachkommenschaft, das bewirkt, dass die Kinder mit Liebe angenommen und erzogen werden, das Gut der Treue, das keinen Geschlechtsverkehr ausserhalb der Ehe zulässt, und das Gut des Sakramentes, das die Ehe als unauflösliche Gemeinschaft der Liebe begründet, bekräftigen zwar die sittliche Erlaubtheit und Heiligkeit der Ehe gegenüber dualistischen Irrlehren, aufgrund des Zusammenhangs mit dem geschlechtlichen Verlangen erhalten sie jedoch bei Augustinus die Bedeutung von Ausgleichswerten; erst bei Thomas v. Aquin werden sie als Strukturmomente des sittlichen Aktes im Hinblick auf den ehelichen Vollzug begriffen.

3. Die neuere Entwicklung der christl. Ehelehre hat - spätestens seit dem II. Vatikanischen Konzil - nicht nur die Bedeutung der ehelichen Liebe neben dem Zeugungszweck der Ehe deutlicher hervortreten lassen, sie hat auch gegenüber einem einseitig naturrechtlich begründeten Verständnis der Ehe die bibl.-theol. Fundamente stärker in den Blick gerückt. Skizzenhaft lassen sich hierbei drei Aspekte hervorheben:

- In seiner Botschaft von Gottes Herrschaft und Reich befreit Jesus das partnerschaftliche Zusammenleben von Mann und Frau in der Ehe zu „neuer" Gemeinschaft. Indem er auf den Schöpfungsbericht zurückgreift, stellt er die Partnerschaft jenseits aller Kasuistik vor die Totalität des Gotteswillens. Darin begreift er auch die Geschlechterbeziehung nicht von bestimmten Wesenseigenschaften von Mann und Frau, sondern von deren theologischer Tiefendimension her. Die Entsprechung im Mit- und Füreinander von Mann und Frau hat ihren Grund in der Entsprechung zwischen Gott und Mensch. In der Lebensgemeinschaft der Ehe entfaltet sich die Fülle der Gottesgemeinschaft. Liebe zwischen Mann und Frau ist im Verständnis der Bibel keine blosse Macht, die den Menschen anfallartig überkommt, sondern hat wesenhaft Erkenntnischarakter. Gerade weil sie von Gott kommt, nicht aber selbst göttlich ist, befähigt sie den Menschen im „Verlassen von Vater und Mutter" dazu, sich nicht mehr des anderen mittels des Elternbildes oder sonstiger Übertragungsmechanismen vergewissern zu müssen, sondern ihn in seiner Personwahrheit zu bejahen. Durch seine Verkündigung erschliesst Jesus nicht nur den Sinn der Geschlechterbeziehung, wie er schöpfungsmässig grundgelegt ist, sondern radikalisiert die darin liegende Freiheit zur Freiheit der Nachfolge. Im Zeichen der nahegekommenen Gottesherrschaft sind Ehebruch und Scheidebrief keine Möglichkeiten mehr, sondern bekunden die Herzenshärte. Indem er vom Mann die gleiche strenge Bindung an die Frau verlangt, verteidigt Jesus nicht nur die Rechte und die Würde der Frau, sondern stellt beide, Mann und Frau, auch im Bereich der geschlechtlichen Beziehungen gleich. Damit war zwar die christl. Ehe noch nicht aus den patriarchalischen Familienstrukturen herausgehoben, aber den in ihnen lebenden Menschen war dennoch ein Auftrag gegeben, der indirekt auch die Strukturen nachhaltig verändert.

- In der urkirchlichen Verkündigung tritt das Zusammenleben von Mann und Frau unter den Aspekt der Berufung zur Heiligung. Die Heiligung, zu der der Christ berufen ist, verlangt weder Leibfeindlichkeit, noch meint sie antinomistische Ungebundenheit. Gegen griechisch-gnostische Tendenzen zur Abwertung und Desintegration der Sexualität bezieht Paulus ausdrücklich den Leib in die Heiligung mit ein. Da die christl. Freiheit der Rechtfertigung nicht bloss den Geist, sondern den ganzen Menschen umfasst, hat für Paulus auch die Sexualität teil an der Definitivität der Glaubensentscheidung. Sie gehört konstitutiv in diejenige . Glaubensrealität, wie sie die Ehe nach christlichem Verständnis darstellt, d. h. sie kann als Dimension der Liebesfähigkeit des Menschen aus der Vergegenwärtigung des Christusgeschehens nicht aus geschlossen werden.

- Die Glaubensrealität der Ehe, die in der Sakramentalität zum Ausdruck kommt hebt die Menschlichkeit der Ehe nicht auf sondern befreit sie in aller Schwäche zu Menschlichkeit lebenslanger Bindung. Als Sakrament ist die eheliche Beziehung der Ort, an dem die Treuebindung zwischen Christus und der Kirche Wirksamkeit und Gestalt gewinnt. Die Parallele zwischen Mann und Frau in der Ehe und Christus und der Kirche darf freilich nicht in der Art einer Rollenanalogie verstanden werden, in der die Ehepartner mit verschiedenen Rollen im Verhältnis von Über- und Unterordnung gesehen werden, sondern es ist „die Einheit der Liebe als solche in einem Fleisch und Leib", welche die entscheidende Sachparallele konstituiert. Die Ehe von Glaubenden ist damit ein Selbstvollzug von Kirche, ein Selbstvollzug, der seine gestalthafte Konkretheit nicht zuletzt dadurch gewinnt, dass christliche Ehe „auch auf die Gebrochenheit und Unzulänglichkeit aller irdischen Existenz vor Gott hinweist und eben darin jenseits allen vernünftigen Kalkulierens die heilende Nähe Gottes bekennt.

4. Die christl. Sicht der Ehe ist auch die Grundlage zum Verständnis der grösseren Gemeinschaft der Familie. In ihr gelangen die partnerschaftlichen Sinnwerte zur volleren Entfaltung, als ursprüngliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft kommt ihr unersetzbare Bedeutung in der Vermittlung zwischen dem einzelnen und der Gesellschaft zu, als „Hauskirche" hat sie Anteil an der Sendung der Kirche und vergegenwärtigt in ihrer Weise das Geheimnis der Kirche in der Welt. Gegenüber allen Abkoppelungstendenzen von Ehe und Familie ist im christl. Verständnis die ehebegründete Familie die kulturelle Grundsituation des Menschen, in der er seine fundamentalen leiblich-seelischen Bedürfnisse zu artikulieren lernt und die für die Bildung eines Urvertrauens zur Wirklichkeit in ihrer Sinnhaftigkeit entscheidend ist. Unbedingte Annahme, die jedem das Seine zu geben bestrebt ist, in der natürlichen Gemeinschaft der Familie als einer unbeliebigen Form menschlichen Seinkönnens zu erfahren, ist daher auch das, worauf der Mensch als Person ein Recht hat. In dem Masse, wie dieses Recht Wirklichkeit wird, kann die Familie „noch mehr als die Ehe Ort der Abbildung und Durchsetzung der Zuwendung Gottes zu seinem Volk und Christi zu seiner Kirche".
 


 

 

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