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Bund - jüdisch

1. Für das Alten Testament ist der Bund eine bedeutsame Kategorie der Deutung des Verhältnisses zwischen Jahwe und seinem Volk. Die literarkritische Differenzierung führt zu der Erkenntnis, dass der Begriff in bestimmten Textbereichen besonders konzentriert auftritt, während er in anderen (z. B. vorexilische Prophetie) fast fehlt. Daraus ergibt sich, dass nicht pauschalierend von „der" alttestamentlichen Bundes-Theologie gesprochen werden kann, sondern die Geschichte des Begriffes sowie seine unterschiedlichen Verwendungsweisen und Bedeutungs-wandlungen berücksichtigt werden müssen. Dabei ist neben dem Terminus b'rit (=Bund) selbst auch die sogenannte Bundes-Formel (Jahwe ist der Gott Israels, und Israel ist das Volk Jahwes) in die Untersuchung miteinzubeziehen, da sie an mehreren Textstellen ausdrücklich miteinander verknüpft werden.

2. Das Wort berit, dessen Etymologie bislang nicht befriedigend geklärt werden konnte, bezeichnet urspr. im profanen Sprachgebrauch ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Parteien. Dieses Rechtsverhältnis kann vom symmetrischen Vertrag zwischen zwei gleichberechtigten Partnern bis hin zur äusserst asymmetrischen Bindung mit einseitiger Verpflichtung eines Abhängigen reichen. Der genaue Charakter einer Berit muss folglich aus dem Kontext erschlossen werden. Im profanen Bereich können mit b'rit aussenpolitische Verträge unter gleich starken Partnern, aber ebenso das von einer politisch mächtigeren Partei aufoktroyierte Abkommen benannt werden. Daneben sind in Israel innenpolitische Verträge zwischen König und Volk bekannt. Der Akt des Bundes-Schlusses selbst kann von entsprechenden Riten begleitet werden; sie betonen die Unauflöslichkeit des Bund sowie die Intensität der Bindung. Die Bundes-Verpflichtung wird beeidigt oder durch Handschlag bekräftigt; da hierbei auch die Götter zu Zeugen angerufen werden, besteht im monolatrischen Israel ein Verbot, mit fremden Völkern einen Bund zu schliessen.
Der Bund kann schriftlich beurkundet durch Mahn- und Erinnerungszeichen „veröffentlicht" werden. Symbolische Selbstverfluchungen und Tieropfer zeigen die Folgen einer Bundes-Verletzung sollen von ihr abschrecken. Durch BIutriten wird die neue Gemeinschaft eine Verwandtschaftsverhältnis (Blutsbrüderschaft) angenähert. Als weitere Bestärkung können gemeinsames Mahl, oder der Austausch von Geschenken erfolgen. Neben dem juristischen Aspekt der Verpflichtung enthält also der Bund auch einen Aspekt der Freundschaft.

3. Dieser Begriff, mit dem im profanen Bereich eine Vielzahl menschlicher Bindungen beschrieben werden können, fuhr in Israel eine Übertragung in den Bereich. Der Bund ist nicht mehr ein Bund Gott, sondern mit Gott. Dabei tritt der Aspekt der Exklusivität hinzu: die Bindung zwischen Jahwe und seinem Volk lässt keine anderen Götter zu (Monolatrie) - Die älteste Bezeugung eines theol. Bundes-Begriffs liegt in Ex 34,1 vor. Hier endet in der jahwistischen Erzählung die Sinaitheophanie mit einem Bund, in dem Jahwe sich selbst verpflichtet, den Israeliten mit grossen, nie dagewesenen Wundern auf ihrem zukünftigen nach dem Sinai beizustehen. - Diese theol. Chiffre der Fürsorge Gottes von dem um 700 v.Chr. anzusetzen. Jehowisten (JE) aufgegriffen und in sein Geschichtswerk systematisch eingearbeitet. So formt er die jahwistische Landverheissung von Gen 12,7 um zu einem Vertrag in Gen 15,7-18. In diesem Abraham-Bund übereignet Jahwe das Land dem Abraham und seinen Nachkommen die dadurch einen Rechtsanspruch das Land erhalten. In der Sinaitheophanie Ex 34,10 b-27 ändert der JE den einseitigen Verheissungs-Bund des Jahwisten zum Vertrag auf Gegenseitigkeit: Der Bundes-Partner Mose (stellvertretend für das ganze Volk) wird zur Einhaltung des Ex 34,12-26 promulgierten Privilegrechts verpflichtet; dem entspricht auf der Seite Jahwes die Landgabe. Damit werden zu ersten Mal Gesetz und Geschichte verbunden. Konsequenterweise nimmt JE die Kategorie des Bund am Ende seines Geschichtswerks im Sichem-Bund Jos 24 wieder auf: Mit der erfolgreichen Landnahme hat Jahwe seine Bund-Verpflichtung erfüllt. Damit die Israeliten dann wirklich im Genuss dieser Landgabe bleiben können, gibt Josua dem Volk Recht und Gesetz in Sichern. Wie in vielem, so ist auch in der Bund-Theologie die deuteronomisch/deuteronomistische Schule Erbe des Jehowisten. Möglicherweise unter dem Eindruck assyr. Vasallenverträge wird der Bund zu der entscheidenden theol. Chiffre. Während für die Grundschicht des Dtn der Bund noch nicht der Zentralbegriff ist, wird er für die deuteronomistischen Rahmentexte unersetzbar. Frühe Deuteronomisten rahmen das Kerngesetz durch den Horeb-Bund mit der Verpflichtung auf den /Dekalog als universales Grundgesetz und Dtn 26,17f.19 mit dem deuteronomischen Kerngesetz als Bedingung für das Leben im gelobten Land. Der Gebrauch der Bundes-Formel legt Gegenseitigkeit nahe. Sie ist jedoch nur eine scheinbare: Jahwe erwählt Israel zu seinem Volk, und Israel entspricht dieser (einseitigen) Erwählung, indem es die auferlegten Verpflichtungen übernimmt. Die Fortschreibung des Dtn durch späte Deuteronomisten lässt neue Akzente erkennbar werden. In Verarbeitung der Katastrophe von 587 (Exil) wird die Heilsbedeutung der Gesetze erkannt und die Bund-Erneuerung eingeschärft. Die Paränesen von Dtn 4 sowie 29-32 (Moab-B.) reflektieren das im deuteronomischen Kerngesetz und Dekalog Gebotene aus der Perspektive des Exils. Indem die Geschichte von der Schöpfung her über die Vätergeschichte bis hin zur Exoduserfahrung als Heilsgeschichte verstanden wird (Dtn 7,8 f.), erwächst das Vertrauen auf die anhaltende Barmherzigkeit Jahwes und die Hoffnung auf die Möglichkeit der Umkehr. Auf der Grundlage dieser spätexilischen Bundes-Theologie erfolgt nun auch eine Bearbeitung der Sinaitheophanie. Als Urkunde eines „Vertrags-Bund" wird das Bundes-Buch Ex 20-23, ein rechts-hist. Vorgänger des Dtn, eingeschoben. Der Vertragspartner Jahwe sichert sein Heilshandeln zu unter der Bedingung des vertragsgemässen Handelns Israels. Der Ablauf der B.es-Schlusszeremonie Ex 24,3-8 (Verlesung, Bundes-Schluss, Zustimmung) könnte nach dem Vorbild des ebenfalls deuteronomistisch bearbeiteten und für die gesamte deuteronomisch/deuteronomistische Bewegung entscheidenden joschijanischen Bundes-Schlusses 2 Kön 23,2 f. gestaltet sein. Der deuteronomistische Sinai-Bund zeigt im Dreischritt von Bundes-Schluss, Bundes-Bruch und Bundes-Erneuerung paradigmatisch die Bedingungen und Möglichkeiten neuen Heils für das exilierte Israel. Voraussetzung ist die von Jahwe gewährte Sündenvergebung.
Ihren Niederschlag hat die deuteronomisch/deuteronomistische Bundes-Theologie dann auch bei den Propheten der Exilszeit gefunden. Bei Jer und Ez wird die Bundes-Treue Jahwes auch angesichts der Untreue Israels zum Schimmer der Hoffnung auf einen neuen Anfang. Der Ruf zur Umkehr nach dem Bundes-Bruch zielt auf die Erneuerung des Alten-Bundes-Verhältnisses des hl. Restes Israels mit Jahwe. Zunehmend gewinnt jedoch der „Neue Bund " eine ganz andere Qualität. Es soll ein „ewiger Bund " sein, der nicht mehr auf den Gehorsamsleistungen Israels, sondern nur noch allein auf Gottes Gnade beruht. Der Heilswille Gottes und die Bindung Israels an Jahwe übersteigen alle rechtlichen Kategorien. In ähnlicher Weise wird in den späten Redaktionsschichten des Ez-Buches die Konstituierung des neuen Israel beschrieben: die geläuterten Heimkehrer treten in einen Friedens-Bund ein und leben in einem restaurierten Staat mit König und Heiligtum in ihrer Mitte.
Die priesterschriftliche Literatur erhofft einen neuen Anfang und betont daher die zuvorkommende Gnade Gottes. Bundestheologisch schlägt sich dies in der Konzeption des unbedingten Verheissungs-Bund nieder. Angesichts des Scheiterns des Sinai-Bund wird dieser den zeitlich vorangehenden Bundes-Schlüssen der Ur- und Patriarchengeschichte untergeordnet. Im Noach-Bund wird der universale Heilswille Gottes der Menschheit gegenüber festgeschrieben. Die spezifische Erwählung des Volkes Israel und die Ankündigung von Mehrung des Volkes, Landgabe mit Staatswerdung und Gegenwart Gottes erfolgt im Abraham-Bund. Jahwe bekräftigt den Bund durch die Stiftung der Bundes-Zeichen Regenbogen und Beschneidung.
Die Rede vom „Gottes-Bund " dient in den späten Texten des Alten Testaments vor allem als „Gefäss" der verschiedensten Verheissungen. So wird die Hoffnung auf die Wiederherstellung des davidischen Königtums durch Berufung auf den Davids-Bund artikuliert oder die Bedeutung der aaronitischen Priesterschaft an der Erwählung im Levi-Bund festgemacht.
 


 

 

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