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Bilderverbot - islamisch |
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Der Islam ist wie das
Judentum als streng bildlose Religion bekannt; anders als bei diesem findet
sich bei jenem jedoch kein ausdrückliches Bilderverbot. Der Koran selbst
schweigt zu der Frage vollständig, und erst die Überlieferungs(Hadi)- und
Rechtsliteratur des Islam beschäftigt sich mit der Problematik der
Bilderherstellung und -verehrung. Die früher häufig geäusserte These, dass
das Bilderverbot für die Sunniten zwar gelte, für die Shiiten aber nur
begrenzt oder gar nicht, ist durch die zahlreichen Textbelege widerlegt
worden, wenn bei letzteren das Bilderverbot auch weniger rigoros angewendet
wurde. Die Wurzeln des islamischen Bilderverbots liegen im Verborgenen. Es
stellt im Kern zwar eine Rezeption des alttestamentlichen Bilderverbots dar,
fraglich bleibt aber der Weg mit seinen unterschiedlichen
religions-geschichtlichen Einflüssen, an dessen Ende das teils eigenwillige
Verständnis des Bilderverbots im Islam steht. Motivierend für die islamische
Ablehnung des Bildes hat sicherlich die christliche Bilderverehrung gewirkt.
Als Konsequenz der Ablehnung religiöser Bilder hat der Islam dem Wort eine
kaum überbietbare Stellung im Kontext religiöser Erfahrung und Erkenntnis
zugesprochen, trotzdem kam es im Islam nicht zu einer theologischen
Konfrontation von Wort und Bild, wie sie die späte alttestamentliche
Paränese zum Bilderverbot in Dtn 4 liefert. Als Gründe für das islamische
Bilderverbot werden vielmehr einerseits die Gefahr des Götzendienstes
angegeben, zum anderen - und dies gilt als theologischer Hauptgrund - die
Schöpfungsthematik, d. h., der Mensch, der Bilder macht, stellt sich auf die
Stufe Gottes, des alleinigen Schöpfers und einzigen Bildners. Im Hadijh wird
des öfteren erwähnt, dass Gott dereinst denjenigen, der Bilder herstellt, so
lange Qualen leiden lässt, bis er seinem Bild Lebensodem einhaucht. Diese
schöpfungstheologische „Begründung" des Bilderverbots wird noch deutlicher,
wenn man beachtet, dass im Islam nur Bilder animalischer Wesen (Mensch und
Tier), nicht aber von Pflanzen verboten sind. Erlaubt sind auch Bilder,
denen jede Möglichkeit zur Lebensfähigkeit fern ist, also figürliche
Darstellung mit abgetrenntem Kopf, durchschnittenem Hals oder durchlöchertem
Körper. Insgesamt aber bleibt das Verbot eng auf den Bereich der Religion
beschränkt, denn alle diesbezüglichen Verhaltensregeln und Anweisungen
zielen immer darauf ab, möglichen Götzendienst zu verhindern, so dass z. B.
Bilder lebender Wesen auf Teppichen, die am Boden liegen, durchaus erlaubt
sind, weil „das, worauf man tritt, nicht hochgeschätzt ist". |
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