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Bilderverbot - islamisch

Der Islam ist wie das Judentum als streng bildlose Religion bekannt; anders als bei diesem findet sich bei jenem jedoch kein ausdrückliches Bilderverbot. Der Koran selbst schweigt zu der Frage vollständig, und erst die Überlieferungs(Hadi)- und Rechtsliteratur des Islam beschäftigt sich mit der Problematik der Bilderherstellung und -verehrung. Die früher häufig geäusserte These, dass das Bilderverbot für die Sunniten zwar gelte, für die Shiiten aber nur begrenzt oder gar nicht, ist durch die zahlreichen Textbelege widerlegt worden, wenn bei letzteren das Bilderverbot auch weniger rigoros angewendet wurde. Die Wurzeln des islamischen Bilderverbots liegen im Verborgenen. Es stellt im Kern zwar eine Rezeption des alttestamentlichen Bilderverbots dar, fraglich bleibt aber der Weg mit seinen unterschiedlichen religions-geschichtlichen Einflüssen, an dessen Ende das teils eigenwillige Verständnis des Bilderverbots im Islam steht. Motivierend für die islamische Ablehnung des Bildes hat sicherlich die christliche Bilderverehrung gewirkt. Als Konsequenz der Ablehnung religiöser Bilder hat der Islam dem Wort eine kaum überbietbare Stellung im Kontext religiöser Erfahrung und Erkenntnis zugesprochen, trotzdem kam es im Islam nicht zu einer theologischen Konfrontation von Wort und Bild, wie sie die späte alttestamentliche Paränese zum Bilderverbot in Dtn 4 liefert. Als Gründe für das islamische Bilderverbot werden vielmehr einerseits die Gefahr des Götzendienstes angegeben, zum anderen - und dies gilt als theologischer Hauptgrund - die Schöpfungsthematik, d. h., der Mensch, der Bilder macht, stellt sich auf die Stufe Gottes, des alleinigen Schöpfers und einzigen Bildners. Im Hadijh wird des öfteren erwähnt, dass Gott dereinst denjenigen, der Bilder herstellt, so lange Qualen leiden lässt, bis er seinem Bild Lebensodem einhaucht. Diese schöpfungstheologische „Begründung" des Bilderverbots wird noch deutlicher, wenn man beachtet, dass im Islam nur Bilder animalischer Wesen (Mensch und Tier), nicht aber von Pflanzen verboten sind. Erlaubt sind auch Bilder, denen jede Möglichkeit zur Lebensfähigkeit fern ist, also figürliche Darstellung mit abgetrenntem Kopf, durchschnittenem Hals oder durchlöchertem Körper. Insgesamt aber bleibt das Verbot eng auf den Bereich der Religion beschränkt, denn alle diesbezüglichen Verhaltensregeln und Anweisungen zielen immer darauf ab, möglichen Götzendienst zu verhindern, so dass z. B. Bilder lebender Wesen auf Teppichen, die am Boden liegen, durchaus erlaubt sind, weil „das, worauf man tritt, nicht hochgeschätzt ist".
Zusammenfassend kann man für den Islam von einer indirekten Rezeption des alttestamentlichen Bilderverbots sprechen; denn das Verbot wird nicht zitiert, wohl aber werden seine Intention und die im Laufe seiner Entwicklungsgeschichte wechselnde Ausprägung übernommen. Dies wird vor allem dann deutlich, wenn man bedenkt, dass die islamische Tradition erhebliche Schwierigkeiten aufgrund des Bilderverbots mit der Gottesvision des Propheten Muhammad hatte. Während islamische Theologen diese Gottesschau Muhammads wegzuinterpretieren versuchen, bildet sie für die Volksfrömmigkeit gerade einen Hinweis auf die besondere Stellung des Propheten und steht damit späten alttestamentlichen Texten sehr nahe, denen der Bericht einer Gottesschau dazu dient, die betreffende Person als Auserwählte zu charakterisieren. Wie eng die Verbindungen bei allen Unterschieden und bei allem Eigengewicht sind, zeigt besonders, dass es islamische Überlieferungen gibt, die die Vision des Propheten näher beschreiben und Gott als Thronenden sehen, dessen Thron von vier mischgestaltigen Engelwesen getragen wird, wobei die Beschreibung dem entspricht, was wir bei der Gottesbeschreibung im Buch Ezechiel finden und die dort den Gipfel der alttestamentlichen Auseinandersetzung um Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit bzw. Nichtdarstellbarkeit Gottes bilden


 

 

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