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Auferstehung - islamisch

Der Glaube an die Auferstehung der Menschen zum Gericht gehört zu den wichtigsten Inhalten des islamischen Credos. An vielen Stellen warnt der Koran: Gott „wird euch sicher zu dem Tag der Auferstehung versammeln, an dem kein Zweifel möglich Ist". Zur Zeit Muhammads leisteten die Polytheisten nachhaltigen Widerstand gegen den Gedanken an eine Auferstehung der Toten. Aber der Koran bekräftigt, dass Gott seine Drohung bzw. seine Verheissung erfüllen wird. Die Möglichkeit der Auferstehung hänge von der Allmacht Gottes, des Schöpfers, ab. Das kann man jedes Jahr an der Natur sehen, die aus ihrem Wintertod zu neuem Leben wiedererweckt wird. Desgleichen sei die ständige Erschaffung des Menschen durch die Zeugung ein Hinweis auf die Allmacht Gottes, der auch die Toten erwecken werde.
In der ersten Phase seiner Botschaft spricht der Koran vom nahen Gericht. Mit der Zeit schwächte sich aber diese Naherwartung des Endgerichtes ab. Gott habe nun den Menschen Aufschub gewährt. Wie lang die Frist sein werde, stehe in der Entscheidung Gottes allein; sie könne sehr kurz sein und überraschend zu Ende gehen, und die Stunde des Gerichts könne ganz plötzlich hereinbrechen. So solle man die Drohung ernst nehmen: „Vielleicht steht sie nahe bevor" (17,51).
Die muslimischen Theologen stritten miteinander über die Frage, ob nur der durch den Tod von der Seele getrennte Leib auferweckt wird oder der gesamte Mensch, der nach der Auffassung vieler Gelehrter aus einem Körper und einem anderen feineren materiellen Teil (Seele) zusammengesetzt ist. In jedem Fall werde die Auferstehung, so die gängige Meinung, Körper und Seele umfassen, denn die Seele ist in ihrem Wirken auf den Leib angewiesen, und der Mensch ist erst vollständig, wenn sein Leib und seine Seele zusammengeführt werden.
Zur Frage, ob der auferstandene Körper der gleiche ist wie der irdische, merken einige an, dass der Koran von einem ähnlichen Körper spricht; ausserdem sei das jenseitige Leben anderer Art als das irdische, daher bedürfe es einer anderen Leiblichkeit. Die Mehrheit vertritt aber die Meinung, dass es der gleiche Körper sein wird, denn nach dem Koran wird Gott „diese Knochen wiederbeleben", und beim Gericht werden gegen den Menschen seine eigenen Glieder zeugen. Gegen den Einwand, wie der gleiche Körper erweckt werden soll, wenn Teile von ihm von einem anderen Menschen gegessen worden sind, führen sie aus, dass auferweckt wird, was wesentlicher Bestandteil des Körpers sei und daher nicht zwei Menschen zugleich gehören könne. Im übrigen sei dies für die Allmacht des Schöpfers ein leichtes. Zu alledem hat der Volksglaube phantastische Vorstellungen entwickelt.
 


 

 

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