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MALLEUS MALEFICARUM, lateinisch für »Hexenhammer«

Titel eines oft genannten Buches von Institoris und Sprenger, das den Hexenglauben des ausgehenden Mittelalters und der beginnenden Neuzeit systematisch darstellt, und zeitweise das Maleficium mit dem aus den Ketzerprozessen entlehnten Begriff des »delictum exceptum« in dezidiert »weiberfeindlichem« Sinne verbindet. Der vollständige Titel lautet »Malleorum quorundam maleficarum, tam veterum quam recentiorum autorum, tomi duo« bzw. »Tertia pars mallei maleficarum«. Dieses Buch wurde nach Byloff 1902 » 1487 zum erstenmal, dann bis 1520 13 mal, endlich von 1574-1669 16 mal, im ganzen also 29 mal gedruckt; 16 Auflagen hievon erschienen in Deutschland«. Der Malleus Maleficarum ist laut Dieffenbach 1886 »das verruchteste und zugleich läppischeste, das verrückteste und dennoch unheilvollste Buch der Weltliteratur«, das »obgleich es als Privatschrift keineswegs eine gesetzliche Kraft in der Kirche erlangte, die Quelle unsäglichen Unheils geworden« sei. Ein Neudruck des Malleus Maleficarum der Hogarth Press erschien 1969.
Es ist anzunehmen, dass die meisten Hexenrichter mit dem Malleus Maleficarum »ausgerüstet waren und sich nach ihm als einem beinahe legis vigorem Gesetzeskraft geniessenden Normalen richteten«, Byloff 1902. Um diesem Buch mehr Autorität zu geben, stellten die Autoren die Bulle »Summis desiderantes« des Papstes Innozenz VIII. dem Text voran und fügten das Patent des Kaisers Maximilian I., demzufolge die Untertanen des Reiches die Inquisitoren nach Kräften unterstützen sollten 1486, an, desgleichen eine möglicherweise gefälschte Approbation durch die theologische Fakultät der Universität Köln. Das in 3 Teile gegliederte Werk belehrt in den ersten beiden Teilen vor allem Kleriker tiberdas Wesen der Hexerei nach der Bibel und nach der Praxisdes kanonischen Rechts und erwähnt die gegen die Untaten der Hexen zu gebrauchenden geistl. Heilmittel. Der 3. Teil gibt den geistlichen und weltlichen Richtern Anweisungen für die Einleitung und Führung der Hexenprozesse. Wegen seiner scheinbaren Wissenschaftlichkeit trug der Malleus Maleficarum ganz im Gegensatz zu den Intentionen seiner Autoren nicht nur dazu bei, den Hexenglauben zu festigen, »sondern auch Hexenverfolgungen hervorzurufen und die Zahl derselben zu steigern, umso mehr als die Art des in demselben vorgezeichneten Verfahrens eine nur zu geeignete Handhabe bot, infolge einer gegen einen Verdächtigen eröffneten Untersuchung immer wieder neue Prozesse gegen andere Personen einzuleiten«, so Hinschius. Dieser Vorwurf trifft jedoch auch populäre Darstellungen, wie zum Beispiel den »Layenspiegel«, in deutscher Sprache, des Ulrich Tengler. In mehreren Ausgaben sind dem eigentlichen Text auch andere Traktate beigefügt. Der Malleus Maleficarum gilt daher als Kompendium des zu Beginn der Neuzeit verbreiteten Hexenglaubens, der sich keineswegs auf seine beiden Autoren beschränkte. Seine Gegner konnten sich gegen die Autorität des Malleus Maleficarum lange Zeit nicht durchsetzen.

 

 

 

 

 

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