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GODELMANN, Gödelmann, Johann Georg, 1559-1611 |
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Aus Schwaben stammender deutscher Jurist, Professor in Rostock, Hofrat in Dresden, comes palatinus. Godelmann wurde vor allem berühmt durch sein Buch »De Magis, veneficiis et lamiis tractatus«. »Die Hexen«, schreibt Godelmann, »gestehen entweder Mögliches, nämlich dass sie Menschen und Vieh durch magische Kunst und Zauberei getötet haben; falls sich dies bewahrheitet, sind sie nach Artikel 109 der Carolina zu verbrennen. Oder sie gestehen Unmögliches, dass sie zum Beispiel durch einen engen Schlot zu den Sabbatheu durch die Luft gefahren seien, sich in Tiere verwandelt und mit dem Teufel gebuhlt haben. In diesem Fall sind sie nicht zu bestrafen, sondern im Gegenteil aus dem Wort Gottes besser zu unterrichten. Oder sie gestehen, dass sie einen Pakt mit dem Teufel geschlossen haben, in welchem Fall sie mit Staupenschlag, Landesverweisung oder, wenn sie bereuen, mit Geldstrafe zu belegen sind«. Es handelt sich um ein differenziertes Akzeptieren des Glaubens an Hexerei. |
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