| Winklhofer, Therese, genannt Resi |
| Wurde 1927 als 18jähriges Dienstmädchen in München wegen groben Unfugs, ausgeübt durch das Werfen harter Gegenstände mit 2 Wochen Haft bestraft. Zwar lag ein Geständnis der Hysterica - so das psychiatrische Urteil - vor (der Psychiater Bumke über seine Probandin: körperlich und geistig zurückgeblieben). Bereits die untersuchenden Ärzte Schrenck-Notzing und Tischner äusserten Zweifel. Schrenck-Notzing: Soll man wirklich annehmen, dass Therese imstande war, fortlaufend unter den Augen der Mitbewohner raffinierte Täuschungen vorzunehmen, indem sie bald läutete, bald an der Tür pochte, bald Geschirr zerschlug und Gläser warf? ... Die Qualität von drei so einwandfreien Zeugnissen wie sie hier vorliegen, würde, angewendet auf anderweitige kriminelle Handlungen (Diebstahl, Mord oder dergleichen), in unserem heutigen Rechtsleben völlig ausreichen zur Verurteilung. Sobald es sich aber um angeblichen Spuk, also um eine wissenschaftlich und rechtlich noch nicht abgestempelte paranormale Naturerscheinung handelt, wird das Urteil sonst nüchtern denkender Menschen gefühlsbetont und tendenziös. |
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