| Wasserprobe |
| Form des Ordals bei der Beschuldigung der Hexerei. Die Wasserprobe wurde in fliessendem oder stehendem Wasser vorgenommen. Meist band man Daumen und Zehen der beschuldigten Person über Kreuz und liess sie dann an einem Seil ins Wasser herab. Ging sie nicht unter, so sah man darin ein Zeichen ihrer Schuld. Auch von der Seherin von Prevorst wird überliefert, dass sie in magnetischem Zustand im Bad nicht unterging. Von einer weiteren Somnambulen liest man, dass sie magnetisiert in der Elbe badete, ohne zu sinken. Sie sagte selbst: Der Magnetismus kann die Schwere vermindern und erhöhen ... Könnte man einen Nachtwandler auf seinen Wanderungen wiegen, so würde man finden, dass er nichts wiegt. |
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