| Leitmeritzer Hellsehprozess |
| In Leitmeritz, Böhmen, fand 1928-30 ein Prozess statt, in dem Hermann Steinschneider, bekannt als Erik Jan Hanussen, des Betrugs in 34 Fällen angeklagt war. Er hatte Klienten aufgrund angeblicher paranormaler Erfahrungen beraten. Hanussen verteidigte sich unter anderem damit, dass er selbst schon bei vergleichbaren Prozessen als gerichtlich vereidigter Sachverständiger mitgewirkt habe. Ausserdem war er zu ASW-Experimenten im Gerichtssaal bereit. Bemerkenswert ist die verständnisvolle Reaktion des Gerichts darauf: Es wird ausdrücklich festgestellt, dass für den Angeklagten kein Zwang besteht, einen Beweis durch Experimente anzubieten. Er ist gegenwärtig grossen Anstrengungen ausgesetzt. Wenn er von seinem Beweisantrag zurücktreten sollte, würde das Gericht daraus nicht folgern, dass er die von ihm behaupteten Fähigkeiten nicht besitze. Hanussen bestand auf den geforderten Experimenten, von denen zumindest einige positiv im Sinne der ASW-Hypothese verliefen. Im Urteil (Freispruch!) steht der Satz: Übrigens glaubt der Gerichtshof bei aller Vorsicht aussprechen zu dürfen, dass der Angeklagte über gewisse rätselhafte Geisteskräfte verfügt. |
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