| Forensische Parapsychologie |
| Die gerichtliche Parapsychologie hat heutzutage vor allem die Aufgabe, Gutachten zu erstellen, wenn einem Angeklagten Betrug in Verbindung mit unbefugtem Heilen, angeblichem Hellsehen, medialer Lebensberatung oder ähnliches vorgeworfen wird. Dabei arbeitet die forensische Parapsychologie mit der forensischen Psychologie und Psychiatrie eng zusammen. Ein weiteres Aufgabengebiet der forensischen Parapsychologie ist die Erforschung möglicher paranormaler Momente delinquenten Verhaltens, ein Gegenstand, der in der gegenwärtigen parapsychologischen Arbeit jedoch noch kaum eine Rolle spielt. Bedingt kann auch die Untersuchung sogenannter Kriminalmedien (Sensitive, die paranormal erworbene Informationen zum Tathergang oder zur Täterpersönlichkeit wiedergeben) zum Bereich der forensischen Parapsychologie gerechnet werden. Bleuler z.B. forderte, die Aussagen von Sensitiven bei Ermittlungen zu berücksichtigen. |
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