| Eid |
| Rituelle Anrufung einer verehrten oder gefürchteten Macht als Zeuge der Wahrheit einer Aussage oder eines Versprechens, zugleich meist die Aufforderung, gegebenenfalls den falschen oder gebrochenen Eid zu rächen (Selbstverfluchung). Aus älterer Zeit wird berichtet, dass einem Meineidigen die zum Schwur erhobene Hand plötzlich steif wurde (Katalepsie) oder dass eine der Parteien tot niederfiel, nachdem sie einen Schwur als Falscheid bezeichnet hatte. In diesen Fällen ist ein autosuggestiver Effekt anzunehmen. Bei Eidesleistungen, die mit Opfern verbunden sind - in der Antike und bei Naturvölkern verbreitet -, dient das Opfer dazu, die Aufmerksamkeit des eidschützenden Gottes zu erwecken. Es gibt aber auch Schwurzeremonien, bei denen rituell behandelte Objekte vergraben oder sonst irgendwie aufbewahrt werden, ohne dass dieselben als Opfer bezeichnet werden (z. B. in Ostafrika): In diesen Fällen mag es aus europäischer Sicht richtig sein zu sagen, hier werde versucht, paranormale Kräfte zum Schutz des Versprechens zu mobilisieren. |
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