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Poltergeist, Rumpelgeist

Poltergeistphänomene werden bereits im 16. Jahrhundert erwähnt, wo man sie dem Wirken des Teufels zugeschrieben hat. Auch Martin Luther berichtet 1567 von „rumpelgeistern oder poltergeistern“.
Das Wort Poltergeist wurde um 1848 aus dem Deutschen ins Englische übernommen und ist dort zu einem festen Terminus technicus für lärmende und polternde Spukphänomene geworden. Poltergeistphänomene können sich auf akkustische Zeichen beschränken, wie Pferdegeräusche, Rumpeln, Lärmen, die Poltergeister können jedoch auch handgreiflich werden, was sich in kinetischen Phänomenen wie Steinewerfen von unsichtbarer Hand, das Herunterfallen von Bildern, das Bewegen schwerer Gegenstände wie Betten Tische etc. äussert. Die Handlungen der Poltergeister sind meist nicht gefährlich, sondern ähneln derben Streichen. Manchmal können sie jedoch auch den Grad grober Neckerei überschreiten und bestimmte Menschen verletzen oder gar zu Tode bringen.
Auffallend ist, dass Poltergeistphänomene oft in Gegenwart pubertierender Jugendlicher auftreten. Anscheinend reicht ihre blosse Anwesenheit aus, Gläser zum Zerspringen zu bringen oder Bilder von den Wänden fallen zu lassen. Die Parapsychologie vermutet, dass innere Spannungen und extreme Unausgegorenheit dieser Jugendlichen sich in Poltergeistphänomenen entladen können.
Die Abgrenzung vom Poltergeist zu Spukgeistern ist nicht immer klar zu ziehen. Allgemein kann gesagt werden, dass optische Erscheinungen (Phantome, Phantomerscheinungen, „Halluzinationen“, Traumbilder) dem Spuk vorbehalten bleiben. Ausserdem verlaufen Spukphänomene gleichförmiger und dauern meist länger als Poltergeistphänomene. Beim Poltergeist findet zudem eine Entwicklung und Steigerung statt. Neue Phänomene treten hinzu oder lösen bereits vorhandene ab, es scheint auch eine stärkere Kommunikation zwischen den Betroffenen und den Poltergeistern zu bestehen. Die Poltergeistphänomene erstrecken sich oft nur über ein paar Tage, längstens über ein paar Monate. Auch mit den Klopfgeistern besteht keine Identität.
Nicht ohne Ironie ist die Geschichte eines Poltergeistes, der vor britischen Gerichten Rechtsstatus gewann. Zu Anfang des 20. Jahrhunderts mietete der englische Dichter Stephen Phillips (1864-1915) ein abgelegenes Haus in der Nähe von Windsor, wo er in Ruhe arbeiten wollte. Allerdings wurde er bereits nach wenigen Tagen von unzähligen Geräuschen gestört: Schritte wurden laut, Türen öffneten und schlossen sich, ohne dass jemand anwesend war, Schmerzens- und Verzweiflungsschreie hallten durch das Haus. Der sowohl genervte als auch irritierte Phillips gab daraufhin seine Versuche ungestörten Arbeitens auf und verliess das Domizil. Wenig später wurden seine Erlebnisse in ausführlichen Artikeln von der Landespresse geschildert. Der Eigentümer des Hauses, der wenig Freude daran hatte, dass angeblich in seinem Haus vorkommende Poltergeistphänomene die Zeitungen füllten, verklagte zwei Zeitschriften und erhielt eine Entschädigung. Als jedoch eine der Zeitungen Widerspruch einlegte, wurde der Beschwerde vor dem Hohen Gerichtshof stattgegeben. Obwohl der Poltergeist nicht persönlich in den Zeugenstand gerufen werden konnte, hat er sich immerhin einen Platz in der Rechtsgeschichte erobert.

 

 

 

 

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