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Poltergeistphänomene
werden bereits im 16. Jahrhundert erwähnt, wo man sie dem Wirken des Teufels
zugeschrieben hat. Auch Martin Luther berichtet 1567 von „rumpelgeistern
oder poltergeistern“.
Das Wort Poltergeist wurde um 1848 aus dem Deutschen ins Englische
übernommen und ist dort zu einem festen Terminus technicus für lärmende und
polternde Spukphänomene geworden. Poltergeistphänomene können sich auf
akkustische Zeichen beschränken, wie Pferdegeräusche, Rumpeln, Lärmen, die
Poltergeister können jedoch auch handgreiflich werden, was sich in
kinetischen Phänomenen wie Steinewerfen von unsichtbarer Hand, das
Herunterfallen von Bildern, das Bewegen schwerer Gegenstände wie Betten
Tische etc. äussert. Die Handlungen der Poltergeister sind meist nicht
gefährlich, sondern ähneln derben Streichen. Manchmal können sie jedoch auch
den Grad grober Neckerei überschreiten und bestimmte Menschen verletzen oder
gar zu Tode bringen.
Auffallend ist, dass Poltergeistphänomene oft in Gegenwart pubertierender
Jugendlicher auftreten. Anscheinend reicht ihre blosse Anwesenheit aus,
Gläser zum Zerspringen zu bringen oder Bilder von den Wänden fallen zu
lassen. Die Parapsychologie vermutet, dass innere Spannungen und extreme
Unausgegorenheit dieser Jugendlichen sich in Poltergeistphänomenen entladen
können.
Die Abgrenzung vom Poltergeist zu Spukgeistern ist nicht immer klar zu
ziehen. Allgemein kann gesagt werden, dass optische Erscheinungen (Phantome,
Phantomerscheinungen, „Halluzinationen“, Traumbilder) dem Spuk vorbehalten
bleiben. Ausserdem verlaufen Spukphänomene gleichförmiger und dauern meist
länger als Poltergeistphänomene. Beim Poltergeist findet zudem eine
Entwicklung und Steigerung statt. Neue Phänomene treten hinzu oder lösen
bereits vorhandene ab, es scheint auch eine stärkere Kommunikation zwischen
den Betroffenen und den Poltergeistern zu bestehen. Die Poltergeistphänomene
erstrecken sich oft nur über ein paar Tage, längstens über ein paar Monate.
Auch mit den Klopfgeistern besteht keine Identität.
Nicht ohne Ironie ist die Geschichte eines Poltergeistes, der vor britischen
Gerichten Rechtsstatus gewann. Zu Anfang des 20. Jahrhunderts mietete der
englische Dichter Stephen Phillips (1864-1915) ein abgelegenes Haus in der
Nähe von Windsor, wo er in Ruhe arbeiten wollte. Allerdings wurde er bereits
nach wenigen Tagen von unzähligen Geräuschen gestört: Schritte wurden laut,
Türen öffneten und schlossen sich, ohne dass jemand anwesend war,
Schmerzens- und Verzweiflungsschreie hallten durch das Haus. Der sowohl
genervte als auch irritierte Phillips gab daraufhin seine Versuche
ungestörten Arbeitens auf und verliess das Domizil. Wenig später wurden
seine Erlebnisse in ausführlichen Artikeln von der Landespresse geschildert.
Der Eigentümer des Hauses, der wenig Freude daran hatte, dass angeblich in
seinem Haus vorkommende Poltergeistphänomene die Zeitungen füllten,
verklagte zwei Zeitschriften und erhielt eine Entschädigung. Als jedoch eine
der Zeitungen Widerspruch einlegte, wurde der Beschwerde vor dem Hohen
Gerichtshof stattgegeben. Obwohl der Poltergeist nicht persönlich in den
Zeugenstand gerufen werden konnte, hat er sich immerhin einen Platz in der
Rechtsgeschichte erobert. |