| Hexenhammer |
| Titel der lateinischen Originalausgabe: Malleus Maleficarum Ein von den beiden Inquisitoren Sprenger und Institoris verfasstes autoritatives Handbuch über das Hexen und Zauberwesen (1487), das bis 1669 in 29 Auflagen erschien. Die päpstliche Bulle des Papstes Innozenz VIII. von 1484 wurde als Geleitwort vorangestellt. Die beiden ersten Teile enthalten eine Beschreibung des Treibens der Hexen und eine genaue Auflistung ihrer Verbrechen. Der dritte Teil stellt die Normen zur Durchführung der Hexenprozesses auf und gibt Anweisungen zu ihrer Durchführung. Die Behexung betrifft besonders das Verhältnis der Geschlechter. Impotenz des Mannes sei die häufigste Folge der hauptsächlich von Frauen betriebenen Hexerei. Bei den Frauen wird der Geschlechtsverkehr mit dem als Mann gedachten Teufel hervorgehoben. Die Hexerei gilt nicht nur als kirchliches Delikt (Abfall von Gott), sondern auch als ein weltliches (Crimen mixtum), weil die Hexen durch die Zauberei Schaden zufügen. Deshalb sollten die weltlichen Gerichte sie zum Tode verurteilen. |
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