| Bhikku, Mönch |
| Bezeichnung für den Mönch im Buddhismus, der nach einem Noviziat die Weihe (Upasampada) erhalten hat. Er ist mit einem Unterkleid, dem eigentlichen Mönchsgewand und einem Überwurf bekleidet. Die Farbe der Gewänder ist gelb. Bei den tibetanischen Lamas ist der Mantel stets rot. Als einziger Besitz ist dem Mönch erlaubt: Betteltopf, Schermesser, Nähnadel und Bettelstab. Er muss die zehn buddhistischen Gebote einhalten: Abstehen vom Zerstören des Lebens, vom Nehmen nicht gegebener Dinge, von unkeuschem Wandel, von lügnerischer Rede, von berauschenden Getränken, vom Essen zu ungehöriger Zeit, von Musik, Tanz und Schauspielen, von Schmückung des Körpers, von einer hohen und breiten Lagerstätte und von der Annahme von Gold und Silber. Dazu kamen noch 227 weitere Vorschriften (Patimokkha). |
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