| Arkandisziplin, Pflicht zur Geheimhaltung |
| Ein Merkmal der Esoterik. Der Begriff stammt aus dem 17 Jahrhundert und bezeichnet die Ausschliessung Unbefugter von den Ritualen und die Geheimhaltung der Lehren der esoterischen Gemeinschaften. Bis ins 4./5. Jahrhundert n. Chr. war in der christlichen Kirche Aussenstehenden die Teilnahme an der Taufe und dem Abendmahl untersagt. Die esoterischen Gemeinschaften unterschieden sich beträchtlich darin, was geheimgehalten werden sollte, wer auszuschliessen oder zuzulassen sein sollte und welche Strafe dem Bruch der Arkandisziplin folgen sollte. Die Lehrinhalte wurden deshalb so formuliert und die Rituale so abgehalten, dass nur Eingeweihte sie verstehen konnten, die zu Schweigen über alles Gehörte, Gesehene, Wahrgenommene und Erkannte verpflichtet waren. Ein formales Mittel, um die Arkandisziplin durchzusetzen, waren die Geheimschriften oder geheime Symbole bzw. Bilder, mit denen die Alchemisten ihr Wissen vor Aussenstehenden verbargen. Ein frühes Beispiel waren die Aufzeichnungen der Essener, einer vorchristlichen jüdischen Sekte, die in einer Art Geheimschrift abgefasst sind, bei der die normale Buchstabenfolge umgedreht wurde. Ein bekanntes Beispiel für den Bruch der Arkandisziplin ist die Veröffentlichung der Flying Rolls (zirkulierende geheime Mitteilungen) des Golden-Dawn-Ordens durch Regardie. |
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