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Engländerin mit dem
Beinamen „Weise Frau von Walkerne”, die als letzter Mensch von einem
englischen Gericht wegen Hexerei zum Tode verurteilt wurde. Obwohl ihr
solche Nachrede nicht behagte, war Jane Wenham aus Walkerne (Hertfordshire)
in ihrem Dorf schon lange als Hexe verrufen. Als ein Bauer sie erneut der
Hexerei bezichtigte, reichte sie eine Beschwerde bei Gericht ein, das jedoch
eine weitere Verhandlung des Falles ablehnte, den Bauern für die Beleidigung
allerdings eine Geldstrafe von einem Schilling zahlen liess.
Zu ernsthafteren Verhandlungen kam es 1712, als Jane Wenham wiederum -
diesmal von Anne Thorne, dem Dienstmädchen eines Dorfgeistlichen -
beschuldigt wurde, Hexerei zu betreiben. Das Mädchen beklagte sich darüber,
dass Jane Wenham sie mittels Zauberei mit Anfällen und Halluzinationen von
katzenähnlichen Dämonen heimgesucht und sie Nadeln erbrechen lassen habe.
Einmal sei sie durch die Zauberei der Hexe gezwungen worden, eine halbe
Meile zu rennen, obwohl sie sich erst kurz zuvor bei einem Unfall eine
Beinverletzung zugezogen hatte. Die Anschuldigungen wurden von einer Reihe
von Personen teilweise bestätigt, darunter auch von einem James Burville,
der behauptete, vor Anne Thornes Haustür zahlreiche Katzen gesehen zu haben,
von denen eine ein Gesicht wie Jane Wenham gehabt habe.
Aufgrund dieser Vorwürfe, die durch Jane Wenhams Ruf als Hexe noch
unterstützt wurden, verhaftete man die Angeschuldigte und untersuchte sie in
alter Manier gründlich auf das Teufelsmal, indem man ihr mehrmals Nadeln
tief in den Arm stiess, um festzustellen, ob die Einstiche richtig bluteten
und ob die Gefangene bei der Nadelprobe Schmerzen spüre. Man fand zwar keine
verdächtige Stelle, doch Jane Wenham legte ein volles Geständnis ab, wobei
sie zugab, eine Hexe zu sein, wie jeder es behaupte, doch dabei beteuerte,
sich lediglich mit weisser Magie zu beschäftigen.
Ungeachtet des Geständnisses der alten Frau - die wirklich geglaubt zu haben
schien, über die Kräfte einer Hexe zu verfügen - brachten deren Gegner eine
Klage wegen „vertrauten Umgangs mit dem Teufel in Gestalt einer Katze” vor.
Als erhärtende Beweise wurden bei Gericht „Kuchen” aus Federn und eine
verdächtige Salbe vorgelegt, die man unter dem Kopfkissen der Angeklagten
gefunden hatte. Die Salbe war nach Ansicht des Anklagevertreters aus
ausgelassenem Menschenfett gemacht. Das Gericht befand die Frau gegen den
Willen des Richters für schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte sie
zum Tode. Der Richter Sir John Powell schob die Hinrichtung jedoch hinaus
und erwirkte später eine Begnadigung der Verurteilten durch den König, was
viele Dorfbewohner erzürnte.
Der Fall erregte überall im Land grosses Interesse und trug zu einer
Polarisierung der Meinungen über das Hexenwesen bei. Traktate und
Flugschriften darüber wurden in grosser Zahl veröffentlicht. Nach dem Spruch
der Geschworenen war es für Jane Wenham unmöglich geworden, in ihr
Heimatdorf zurückzukehren. Ein Herr, der Verständnis für ihre missliche Lage
hatte, stellte ihr ein kleines Haus in Hartingfordbury zur Verfügung, wo sie
bis zum ihrem Tod im Jahre 1730 in Ruhe lebte. Anne Thorne, die die
ursprünglichen Anklagepunkte gegen Jane Wenham geliefert hatte, erhielt von
ihren Arzten den Rat, Hände und Gesicht zweimal täglich zu waschen, und man
ernannte einen jungen Mann, der über sie wachen sollte, während sie sich von
ihrer Hysterie erholte. Diese Therapie erwies sich in mehr als einer
Hinsicht als erfolgreich, denn Anne Thorne heiratete ihren Bewacher später. |